Krankenhaus-Zusatzversicherung
Für mehr Komfort im Krankenhaus - sichern Sie sich viele Vorteile eines Privatpatienten
Bei einem Krankenhausaufenthalt übernehmen wir selbstverständlich alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Wenn Sie vom Chefarzt behandelt werden und Sie mehr Privatsphäre während Ihres Krankenhausaufenthaltes haben möchten, dann haben wir ein exklusives Angebot für Sie: eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung unseres Kooperationspartners ARAG. Diese erstattet die chefärztliche Behandlung zu 100 % und – je nach Tarif – die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Bei dieser Zusatzversicherung können Sie zwischen zwei Tarifen wählen:
- SBK MedKlinik 2-Bett: Unterbringung im Zweitbettzimmer mit Chefarztbehandlung
- SBK MedKlinik 1-Bett: Unterbringung im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung
Bei beiden Tarifen ist jede privatärztliche Behandlung im Krankenhaus finanziell abgesichert und Sie haben freie Arzt- und Krankenhauswahl. Auch bei vor- und nachstationärer Behandlung ist Ihnen eine umfassende Kostenübernahme garantiert. Wenn Sie während eines Krankenhausaufenthalts auf bestimmte versicherte Leistungen verzichten, erstattet Ihnen die ARAG stattdessen ein Krankenhaustagegeld. Möchten Sie zum Beispiel keine privatärztliche Behandlung erhalten, bekommen Sie dafür 50 € Krankenhaustagegeld pro Tag, Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren die Hälfte.
Bei den Tarifen SBK MedKlinik 2-Bett und SBK MedKlinik 1-Bett haben Sie die Wahl zwischen einem niedrigen Beitrag für junge Leute (Tarif S) oder einem konstanten Beitrag (Tarif L). Die Leistungen sind in den beiden Tarifen S und L gleich. Beim Tarif S mit dem niedrigen Beitrag sparen Sie über den Wechsel in den Tarif L später für das Alter an.
Der Vorteil beim Tarif S liegt darin, dass Sie auch mit einem geringen Beitrag von den Zusatzleistungen profitieren können. Daher eignet er sich besonders für junge Leute. Bei den S-Tarifen zahlen Sie in jungen Jahren einen geringen Beitrag, weil es in diesen Tarifen keine Altersrückstellung gibt. Altersrückstellungen sind Ansparungen für ein höheres Lebensalter. Sie werden durch einen höheren Einstiegsbeitrag gebildet und für Gesundheitsleistungen in späteren Jahren verwendet. Daher steigen die Beiträge in den sogenannten L-Tarifen mit Altersrückstellung zwar mit dem 16. und 21. Geburtstag. Eine weitere Änderung aufgrund Ihres Alters ist dann aber ausgeschlossen.
Bei den sogenannten S-Tarifen ohne Altersrückstellung werden die Beiträge zusätzlich mit mit dem 31. Geburtstag angepasst. Mit dem 45. Geburtstag erfolgt eine automatische Umstellung in den jeweiligen L-Tarif ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten.
Mit den beiden Tarifen bekommen Sie zu besonders geringen Beiträgen familiennahe Extra-Leistungen erstattet: ein Familienzimmer bei Entbindung*, wenn die Mutter zu diesem Tarif versichert ist, und Rooming-In für Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn diese zu diesem Tarif versichert sind. Den geringen Beitrag zahlen Sie, wenn Sie sich für die sogenannten S-Tarife entscheiden. Bei diesen Tarifen gibt es keine Altersrückstellung.
* In den Zweibettzimmertarifen Erstattung in Höhe der Kosten der Unterbringung in einem Zweibettzimmer.
Krankenhaus-Zusatzversicherung – Ihre SBK-Vorteile:
- Sie erhalten die beiden Krankenhaus-Tarife unseres Partners ARAG zu besonderen SBK-Vorzugskonditionen und so günstiger als am Markt.
- Sie haben sofortigen Versicherungsschutz – ohne Wartezeit*.
- Sie bekommen eine Erstattung über die Höchstgrenze hinaus.
- Sie können Ihre Klinik frei wählen – deutschlandweit.
- Bei Entbindung** können Sie ein Familienzimmer und Rooming-In bei Kindern bis 12 Jahre nutzen.
- Sie können vom 2- in den 1-Bett-Tarif wechseln – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten zum Ende des zweiten und fünften Versicherungsjahres.
- Eine Umstellung von SBK MedKlinik S auf SBK MedKlinik L ist jederzeit möglich.
* Für angeratene oder geplante bzw. bereits begonnene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz. Für Entbindungen sowie für Verdienstausfall während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
** In den Zweibettzimmertarifen bekommen Sie eine Erstattung in Höhe der Kosten der Unterbringung in einem Zweibettzimmer.
Alle weiteren Informationen zu Leistungen und Konditionen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners ARAG. Dort können Sie auch Ihren individuellen Beitrag berechnen.
Lassen Sie sich beraten
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen – das ARAG Premium-Team beantwortet gern Ihre Fragen rund um das Thema Zusatzversicherung.
Telefon: 089 4124-8220
E-Mail: sbk-vertrag@ARAG.de