Verdienstausfall-Zusatzversicherung
Für volles Einkommen im Krankheitsfall
Bei einer Arbeitsunfähigkeit endet die Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber bereits nach sechs Wochen. Das im Anschluss daran ausbezahlte Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen liegt immer unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Mit einer privaten Zusatzversicherung, die den Verdienstausfall ersetzt, können Sie sich zusätzlich absichern und diese finanzielle Lücke vermeiden. Als SBK-Kunde erhalten Sie einen für Ihren Bedarf passenden Zusatzschutz, den Tarif SBK Verdienstausfall unseres Kooperationspartners ARAG zu exklusiven Konditionen.
Das leistet die Verdienstausfall-Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung für den Verdienstausfall schließt für Sie die finanzielle Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeldbezug und letztem Nettoeinkommen.
Denn das Krankengeld richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und liegt maximal bei 90 % des Netto- bzw. 70 % des Bruttoeinkommens. Sie müssen von dem sogenannten Bruttokrankengeld noch Anteile für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abziehen. Somit liegt das an Sie ausbezahlte Krankengeld meist deutlich unter Ihrem gewohnten Nettoeinkommen.
Zudem ist die Höhe des Krankengeldes gesetzlich begrenzt: Der Tagessatz des Krankengeldes wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Verdienen Sie mehr, entsteht bei Ihnen eine besonders große Lücke.
Sie haben die Wahl, welchen täglichen Betrag Sie zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld erhalten möchten. Sie können den Betrag in 1-Euro-Stufen selbst bestimmen. Die Summe aus gesetzlichem und zusätzlichem Krankengeld darf dabei die Höhe Ihres Nettoverdienstes nicht übersteigen.
Wenn Sie zum Beispiel ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von 3.650,- € haben, dann erhalten Sie ein tägliches Krankengeld von der SBK in Höhe von etwa 57,- €. Ihr Nettoeinkommen liegt bei etwa 72,- €. Die finanzielle Lücke liegt bei 15,- € täglich. Sie können zwischen 1,- € und maximal 15,- € wählen.
Wenn Ihr Einkommen über der sog. Bemessungsgrenze liegt, verringert sich Ihr Einkommen nicht nur um 20 %. Die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen kann schnell 30 % bis 40 % und mehr betragen, je nach Höhe Ihres Nettoeinkommens.
Verdienstausfall-Zusatzversicherung - Ihre SBK-Vorteile:
- Mit dem Zusatzschutz unseres Kooperationspartners ARAG gegen Verdienstausfall sind Sie bereits mit kleinen Monatsbeiträgen gegen einen Verdienstausfall gut abgesichert. So zahlen Sie für ein Krankentagegeld von 1,- € monatlich 0,37 €, für ein Krankentagegeld von 15,- € monatlich 5,61 €, wenn Sie sich mit 30 Jahren zusätzlich absichern.
- Das Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt ausbezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind.
- Das Krankentagegeld wird auch für Sonn- und Feiertage ausbezahlt.
- Bei Wiedereingliederungsmaßnahmen in das Erwerbsleben wird das Krankentagegeld weiterhin, nun anteilig bis zur Höhe des bisherigen Nettoeinkommens, ausbezahlt.
- Das Krankentagegeld kann ohne weitere Gesundheitsprüfung an das steigende Einkommen angepasst werden.
Mehr Informationen zu Leistungen und Konditionen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners ARAG. Dort können Sie auch Ihren individuellen Beitrag berechnen.
Häufige Fragen zur Verdienstausfall-Zusatzversicherung
Eine private Zusatzversicherung lohnt sich für Sie, wenn Sie bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit möglichst Ihr bisheriges Nettoeinkommen erhalten wollen. Denn die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber endet bereits nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit und das anschließend ausbezahlte Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung liegt immer unter dem bisherigen Nettoeinkommen.
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen – das ARAG Premium-Team beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Zusatzversicherung.
Telefon: 089 4124-8220
E-Mail: sbk-vertrag@ARAG.de