Verdienstausfall-Zusatzversicherung

Für volles Einkommen im Krankheitsfall

Wenn Sie bis zu 6 Wochen krankgeschrieben sind, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiter. Wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind, endet die Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber. Sie erhalten dann ein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen, welches immer unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt. Denn das gesetzliche Krankengeld richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens und liegt maximal bei 90 % des Netto- bzw. 70 % des Bruttoeinkommens. Vom sogenannten Bruttokrankengeld werden jedoch noch Anteile für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Zudem ist die Höhe des Krankengeldes gesetzlich begrenzt: Der Tagessatz des Krankengelds wird maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Verdienen Sie mehr, kann die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen mehr als 30 % betragen, je nach Höhe Ihres Nettoeinkommens.

Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie sich gegen diesen Verdienstausfall absichern. Als SBK-Kunde erhalten Sie einen für Ihren Bedarf passenden Zusatzschutz, den Tarif SBK Verdienstausfall unseres Kooperationspartners ARAG zu exklusiven Konditionen.

Das leistet die Verdienstausfall-Zusatzversicherung

Verdienstausfall-Zusatzversicherung - Ihre SBK-Vorteile:

Mehr Informationen zu Leistungen und Konditionen finden Sie auf der Seite unseres Kooperationspartners ARAG. Dort können Sie auch Ihren individuellen Beitrag berechnen.

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Häufige Fragen zur Verdienstausfall-Zusatzversicherung

Mehr zum Thema:

Broschüre Zusatzversicherungen PDF, 640 KB

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