Zusatzversicherung: Die Auslandsreiseversicherung
Umfassender Schutz bei Auslandsreisen zu besonders günstigen Konditionen
Sie planen eine Auslandsreise und überlegen, welchen Krankenversicherungsschutz Sie brauchen? In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass die Leistungen der Krankenkassen im europäischen Ausland gesetzlich beschränkt sind und keinen weltweiten Schutz bieten. Wir dürfen Ihnen entsprechende Kosten deshalb – je nach Land – gar nicht oder nur teilweise erstatten. Kosten für den Rücktransport dürfen wir beispielsweise generell nicht übernehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Reiseantritt zusätzlich abzusichern: zum Beispiel mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Partners ERGO Krankenversicherung AG. Damit genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz für Auslandsreisen bis zu 10 Wochen.
Wenn Sie länger als 10 Wochen im Ausland sind, empfehlen wir einen speziellen Auslandstarif für einen längeren Versicherungsschutz. Vergleichen Sie dazu am besten verschiedene Anbieter, zum Beispiel über Vergleichsportale, bevor Sie sich entscheiden.
Reisekrankenversicherung - Ihre SBK-Vorteile:
- Exklusiv 10 % Rabatt
- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland mit dem ausgezeichneten Tarif der ERGO Krankenversicherung AG.
- Immer gültig für die ersten 10 Wochen jeder Auslandsreise
- 24-Stunden-Notrufnummer für optimale Betreuung im Leistungsfall
- Schneller Telefonabschluss mit Sofortschutz für Sie
- Besonders günstiger Familienbeitrag für alle Ihre Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben (bei Kindern bis 25 Jahre) und über eine Reisekrankenversicherung mitversichert werden wollen.
- Keine Gesundheitsprüfung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung: Leistungen
- 100 % Kostenübernahme der medizinisch sofort notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlung inklusive verordneter Medikamente
- Heil- und Hilfsmittel
- Schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlung sowie Reparatur des Zahnersatzes
- Übernahme medizinischer Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen
- Videosprechstunde z. B. mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Deutschland
- Fahrtkosten zum nächstgelegenen und medizinisch geeigneten Arzt oder Krankenhaus im Ausland
- medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Deutschland
- medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport innerhalb Deutschlands (bei einer Entfernung von mehr als 50 km Luftlinie vom Wohnort oder einmaliger reisebedingter Übernachtung; nicht bei Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie bei hauptberuflichen Außendiensttätigkeiten)
- Verlängerter Versicherungsschutz auch über 10 Wochen hinaus, wenn Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht wie geplant beenden können (z. B. bei Reisebeschränkungen wegen Infektionen). Der Schutz gilt so lange, bis die Rückreise an den Wohnort möglich ist.
Weitere Informationen:
Beratung und Tarifabschluss:
Nutzen Sie die exklusive Beratungshotline für SBK-Versicherte: 0800 375 2000 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) und schließen Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung ganz einfach ab.
Erstattung beantragen:
Die Rechnung über Ihre ärztliche Behandlung im Ausland begleichen Sie zunächst selbst. Zur Erstattung reichen Sie dann Ihre abfotografierte oder eingescannte Rechnung ganz einfach digital über die ERGO-Website ein.
Alternativ können Sie Ihre Originalrechnung unter Angabe der Vertragsnummer Ihrer Auslandskrankenversicherung per Post an die ERGO senden:
ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Straße 60
90344 Nürnberg