SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige

Mit der SBK individuell gegen Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert

Für Selbstständige, freiberuflich Tätige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen kann ein mehrwöchiger Arbeitsausfall schnell finanzielle Folgen haben. Deshalb sind Menschen in diesen Beschäftigungsverhältnissen besonders auf ihre Gesundheit angewiesen.

Für Selbstständige ist das gesetzliche Krankengeld bereits eine solide Absicherung. Optimalen zusätzlichen Schutz erhalten Sie mit einem speziellen Wahltarif: dem SBK Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige, freiberuflich Tätige und unständig Beschäftigte.

Voraussetzung für diesen Krankengeld-Wahltarif ist der Anspruch auf das gesetzliche Höchstkrankengeld. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.

Leistungen und Beiträge

Das Krankengeld aus dem Krankengeld-Wahltarif darf zusammen mit Ihrem gesetzlichen Höchstkrankengeld (120,75 € pro Kalendertag im Jahr 2024) 70 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Ihr zusätzliches Wahltarif-Krankengeld wird zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld ausgezahlt. Wichtig: Wird Ihr Betrieb während der Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel von eigenen Angestellten fortgeführt, erhalten Sie aus dem Wahltarif kein Wahltarif-Krankengeld.

Wahltarif-Krankengeld pro KalendertagBeitrag monatlich
10 €10 €
20 €20 €
30 €30 €
40 €40 €
50 €50 €

 

So bekommen Sie den SBK Krankengeld-Wahltarif:

Sie können an diesem Tarif teilnehmen, wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Den Antrag erhalten Sie direkt bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater. Kontaktdaten finden Sie hier.

Den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag senden Sie bitte zusammen mit Ihrem aktuellen Einkommensteuerbescheid an die SBK, 80227 München. Weitere Unterlagen benötigen wir nicht von Ihnen. Ihr Versicherungsschutz beginnt immer zum Monatsersten – ab einem von Ihnen frei wählbaren Termin in der Zukunft. Sie genießen den vollen Versicherungsschutz nach drei Monaten der Tarifzugehörigkeit.

Falls noch Fragen offen sind: Wir beraten Sie gerne.

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