SBK-Selbstbehalttarif

Mit diesem Tarif profitieren Sie, wenn Sie wenig Leistungen in Anspruch nehmen

Mit der SBK steht Ihnen eine Krankenkasse mit starken Leistungen und einer persönlichen Beratung zur Seite. Wir wissen jedoch: Solange Sie gesund bleiben, benötigen Sie nur wenige Leistungen. Davon können Sie profitieren, denn Ihre Gesundheit wird belohnt. Mit dem SBK-Selbstbehalttarif genießen Sie weiterhin den vollen Leistungsumfang Ihrer SBK. Auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung bleibt gleich. Ihr Vorteil: Wenn Sie keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren Sie finanziell. So belohnen wir Ihre Gesundheit bereits nach einem Jahr mit einer Prämie – je nach Einkommen von bis zu 350 €.

Im Gegenzug dazu beteiligen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten, falls Sie doch einmal krank werden sollten. Dieser Betrag heißt dann Selbstbehalt. Ihre Eigenbeteiligung (der Selbstbehalt) ist dabei – je nach Tarifstufe – auf maximal 100 € begrenzt. So haben Sie auch bei einer Behandlung immer die volle Kostenkontrolle. Wichtig ist, dass gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen vom Selbstbehalt ausgenommen sind, an den Kosten hierfür brauchen Sie sich nicht zu beteiligen.

Prämienstufen

Tarifstufe

Bruttojahreseinkommen abMaximale jährliche PrämieMaximaler jährlicher SelbstbehaltMaximaler
verbleibender
Eigenanteil
17.200 €50 €60 €10 €
216.001 €200 €250 €50 €
330.001 €350 €450 €100 €

Auf den Selbstbehalt angerechnet werden:

 

Keinen Einfluss auf den Selbstbehalt haben:

 

So bekommen Sie den SBK-Selbstbehalttarif:

Sie können den Tarif zum Beginn des nächsten oder eines Folgemonats wählen. Schnell und einfach geht dies über Meine SBK. Dort können Sie den Antrag zum SBK-Selbstbehalttarif über Anträge und Formulare direkt digital stellen. Sie wollen den Antrag lieber in Papierform erhalten? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren persönlichen Kundenberater. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die SBK, 80227 München. Weitere Unterlagen sind nicht nötig.

Wenn Sie sich für den SBK-Selbstbehalttarif anmelden, läuft er zunächst über drei Jahre. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Tarifschriftlich einen Monat vor Ablauf der Dreijahresfrist oder danach jeweils zum 30.11. des Jahres. Die Einstufung in eine Tarifstufe bleibt für die Dauer der Teilnahme bindend. 

Ihre Prämienauszahlung beziehungsweise die Rechnung über Ihren Eigenanteil (Selbstbehalt) erhalten Sie jeweils im August des Folgejahres. Der Grund hierfür ist, dass uns erst zu diesem Zeitpunkt die Rechnungen der Arztpraxen, Kliniken und Apotheken vorliegen.

Berücksichtigung bei der Steuererklärung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Prämienzahlungen die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mindern. Als Krankenkasse sind wir somit verpflichtet die Höhe Ihrer maximal möglichen Prämie je Kalenderjahr an das entsprechende Finanzamt zu melden.

Gut zu wissen: Nähere Informationen zum Thema Krankenversicherung und Steuererklärung erhalten Sie hier.

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