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Sparen Sie Zeit mit der richtigen Krankenkasse

Ihr persönlicher Kundenberater zeigt Ihnen wie.

Als Selbstständiger hat man vor allem eines: wenig Zeit. Deshalb steht Ihnen bei der SBK Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite, der Ihnen viele Dinge abnimmt und Sie berät – und zwar zu gewinnbringenden Themen wie Beitragshöhe und -entlastung, Einkommensnachweisen und zur Absicherung im Krankheitsfall. Mit der SBK auf Ihrer Seite sind Sie bestmöglich auf jede Situation vorbereitet. Damit Sie sich um das kümmern können, was für Sie wichtig ist.

Lernen Sie hier gleich einen digitalen Service der SBK für Freiberufler, Freelancer und Selbstständige kennen. Denn wer sich folgende Fragen stellt, hat mit dem SBK-Freelancer-Tool gleich die passende Antwort: „Welchen Einfluss haben meine neuen Jobs in der selbstständigen Tätigkeit auf die Krankenversicherung?“ oder „ist mein Status der Krankenversicherung überhaupt noch der Richtige?“.

Zum SBK-Freelancer-Tool

Die gute Nachricht:

Seit dem 01.01.2021 ist es nun noch einfacher, zur SBK zu wechseln. In nur zwei Schritten können Sie Mitglied bei der SBK werden und alle Vorteile einer Mitgliedschaft genießen. Erfahren Sie hier mehr.

Starke Leistungen, faire Beiträge

Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig in der SBK versichern und so von den vielen exzellenten Leistungen sowie einer individuellen Betreuung profitieren. Immer auf Ihrer Seite: Ihr persönlicher Kundenberater, ein Spezialist rund um alle Fragen, die für Selbstständige wichtig sind. Seien es die Absicherung für den Krankheitsfall, Einkommensgrenzen oder -veränderungen sowie mögliche Beitragsentlastungen und Bonusprämien.

Sie entscheiden, welche Lösung am besten zu Ihnen passt. Die Beitragshöhe ist dabei immer abhängig von Ihrem Einkommen. So sind Ihre Beiträge an Ihre individuelle Einkommenssituation angepasst.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbemessungsgrenze zur Beitragsermittlung beträgt 1.131,67 € (im Jahr 2023). Die Höchstgrenze für Selbstständige liegt bei 4.987,50 € (2023). Verdienen Sie also weniger als die Mindestbemessungsgrenze, dann wird der Beitrag aus diesem Grenzwert berechnet, verdienen Sie mehr als die Höchstgrenze, dann wird maximal dieser Grenzbetrag zugrunde gelegt. Ihr Beitrag beträgt 15,5 % (bzw. 16,1 % mit Krankengeldanspruch) von Ihrem Einkommen unter Berücksichtigung der genannten Bemessungsgrenzen. 

Wie viel Sie auch zahlen, bei der SBK sind vielfältige Leistungen und Services zu Auslandsaufenthalten, alternativer Medizin, Prävention und mehr immer inklusive. Genau wie das gute Gefühl, für alle Eventualitäten abgesichert zu sein und von Ihrem persönlichen Kundenberater immer passende Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.

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Wichtige Fragen zum Versicherungsschutz für Selbstständige