Brillen und Kontaktlinsen

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Zuschuss zu Brillengläsern oder Kontaktlinsen.

Wenn Sie eine Sehschwäche haben, beteiligen wir uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Bei Erwachsenen ist dabei entscheidend, wie viele Dioptrien die Augen haben. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt: Wir übernehmen die Kosten für die Brillengläser immer bis zum bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreis.

Welche Kosten übernimmt die SBK?

So bekommen Sie Brillen und Kontaktlinsen:

  1. Zunächst wird in einer Augenarztpraxis Ihre Sehstärke bestimmt und geprüft, ob eine Verordnung erforderlich ist. Wenn dies der Fall ist, wird eine ärztliche Verordnung ausgestellt. Wir brauchen diese Verordnung, damit wir Ihre Sehhilfe übernehmen oder bezuschussen können.
  2. Die Verordnung legen Sie dann bei der Augenoptikerin oder dem Augenoptiker vor. Der Festbetrag für die Brillengläser (zwischen ca. 10 Euro und 130 Euro pro Glas) wird anschließend direkt mit uns abgerechnet. Den genauen Betrag erfahren Sie bei von der Augenoptikerin oder dem Augenoptiker. Grund hierfür ist, dass sich dieser Betrag an den unterschiedlichen Sehstärken und Gläsern orientiert. Außerdem fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Preises für die Gläser an. Diese Zuzahlung liegt bei mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Hinweise:

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