Darmkrebsvorsorge bei familiärem und erblichem Darmkrebsrisiko

Informieren Sie sich über Vorsorgemöglichkeiten bei erhöhtem Risiko

Kommen in der eigenen Familie gehäuft Darmkrebserkrankungen vor, besteht die Möglichkeit, dass auch das eigene Darmkrebsrisiko erhöht ist. Grund dafür kann eine Form von familiärem Darmkrebs bzw. ein genetisch bedingter Darmkrebs sein. In diesen Fällen ist eine frühzeitige Vorsorge besonders wichtig. Momentan berücksichtigt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium aller Krankenkassen in Deutschland, Personen mit einem solchen erhöhten Risiko nicht gesondert in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie. Ärztinnen und Ärzte orientieren sich daher an bestehenden Behandlungsleitlinien, in denen auch Empfehlungen zur risikoangepassten Darmkrebsvorsorge gegeben werden. Ein gesetzlicher Anspruch für Versicherte ergibt sich jedoch daraus nicht. Welche Vorsorgemöglichkeiten Risikopersonen haben sowie weitere wichtige Informationen zum familiären und erblichen Darmkrebs bekommen Sie auf dieser Seite.

Familiärer Darmkrebs

Erblicher Darmkrebs

Kostenübernahme von frühzeitigen Vorsorgeleistungen bei familiärem oder erblichem Darmkrebsrisiko

Wenn ein familiäres Risiko oder eine erbliche Form von Darmkrebs festgestellt wurde, besteht der Verdacht, dass eventuell bereits gut- oder bösartige Veränderungen im Darm vorliegen könnten. Daher wird die Ärztin oder der Arzt einen individuellen, risikoangepassten Vorsorgeplan erstellen. Dabei sollte er sich im Idealfall an der Behandlungsleitlinie zum kolorektalen Karzinom orientieren.

Abgerechnet werden können diese medizinisch notwendigen Untersuchungen über die SBK-Gesundheitskarte. SBK-Versicherten entstehen also keine Mehrkosten.

Ausblick: Wird das familiäre und erbliche Darmkrebsrisiko künftig Teil der gesetzlichen Darmkrebsvorsorge?

Das bayerische Modellprojekt FARKOR hat gezeigt, dass eine Senkung der Altersgrenze für die Koloskopie sowie den Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT) auf 30 Jahre, bei Personen mit positiver Familienanamnese, sinnvoll erscheint.

Der Innovationsausschuss spricht sich für eine Überführung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aus. Die Projekterkenntnisse und die Transferempfehlung des G-BA wurden bereits an den Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA zur Prüfung weitergeleitet, um diese in eine Überarbeitung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) einfließen zu lassen.

Mehr zum Thema:

Informationen zu familiärem oder erblichem Darmkrebsrisiko auf darmkrebs.de