Antworten rund um den Krankenkassenwechsel
Ja, man kann seine Krankenkasse frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten wechseln.
Wenn Sie zum Beispiel zum 1. Juli Mitglied bei der SBK werden möchten, erklären Sie bei uns Ihre Mitgliedschaft spätestens bis zum 30. April.
Wenn Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz erstmalig erhoben oder erhöht hat, haben Sie unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall gilt die Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Bei jedem Arbeitgeberwechsel können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung die SBK als neue Krankenkasse wählen. Dies gilt auch bei einem sogenannten Statuswechsel, zum Beispiel von der Familienversicherung in die Studentenversicherung. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt in diesen Fällen nicht.
Bei Fragen zum Krankenkassenwechsel oder einer Mitgliedschaft bei der SBK beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr für Sie da:
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Das SBK-Versprechen – Wir sind auf deiner Seite.
Bei der SBK haben Sie eine persönliche Kundenberatung in allen Fragen rund um Gesundheit und Krankenversicherung. Und starke Leistungen, die individuell zu Ihnen passen. Das sind Ihre Vorteile bei der SBK: