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Unser Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche, die dem Ausschuss vorgelegt werden.

Der Widerspruchsausschuss ist einer von fünf Ausschüssen des Verwaltungsrates der SBK und tagt bei der SBK einmal monatlich. Er setzt sich zusammen aus drei Versichertenvertretenden und drei Arbeitgebervertretenden. 

 

Aufgaben des Widerspruchsausschusses

Der Widerspruchsausschuss entscheidet über die Widersprüche, die dem Ausschuss vorgelegt werden. Er entscheidet zudem über Widersprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wenn der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ganz oder teilweise abgelehnt worden ist.

 

Was ist ein Widerspruch und wie kommt er in den Ausschuss?

Sind Sie mit einer Entscheidung der SBK jedoch einmal nicht einverstanden, so haben Sie – neben der Möglichkeit, mit dem Kolleginnen und Kollegen in der Kundenberatung der SBK zu sprechen und ebenfalls eine Beschwerde einzulegen – die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidungen (den Bescheid) einzulegen. 

"Qualität bedeutet für uns als SBK, die Erwartungen unserer Kunden (Versicherte und Arbeitgeber) zu erfüllen. Auch wenn wir Ihrem Anliegen vielleicht einmal nicht so nachkommen können, wie Sie es sich wünschen, so ist es uns ein besonderes Anliegen, dass Sie unsere Entscheidung nachvollziehen können und die Gründe unseres Handelns verstehen – ganz nach unserem Versprechen - Wir sind auf deiner Seite.“

 

Sandra Hofmann
Teamleiterin Widersprüche

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Die Anzahl der Widersprüche ist aus unserer Sicht ein wichtiger Qualitätsindikator. Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig Informationen rund um Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren. Werfen Sie einen Blick auf die aktuellen Zahlen!

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