Sie möchten Widerspruch einlegen?
Das Widerspruchsverfahren im Überblick
Nicht immer kann die SBK oder SBK Pflegekasse Ihnen die Leistungen genehmigen, die Sie beantragt haben. Es kommt vor, dass Leistungen nach sorgfältiger Prüfungen abgelehnt werden müssen. Immer dann, wenn Sie eine Ablehnung der SBK oder der SBK-Pflegekasse erhalten, haben Sie die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Die SBK oder die SBK-Pflegekasse prüft dann Ihre Entscheidung nochmals und berücksichtigt dabei auch mögliche Begründungen, die Sie mit dem Widerspruch nachreichen. Das gleiche gilt z.B. auch, wenn Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben.
Gut zu wissen:
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Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche, die dem Ausschuss vorgelegt werden.







