Arbeitslose

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung

Sie erhalten Arbeitslosengeld oder Bürgergeld von der Bundesagentur für Arbeit bzw. einem Jobcenter? Während dieser Zeit bleiben Sie automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie können weiterhin alle Leistungen wie gewohnt in Anspruch nehmen. Die Beiträge übernimmt die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter für Sie. Dies gilt auch dann, wenn Sie wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten, sich aber bei der Arbeitsagentur gemeldet haben.

Sie erhalten keine Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, um Ihren Versicherungsschutz zu gewährleisten:

 

Bitte informieren Sie uns

Ganz gleich, ob Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet haben oder nicht: Während der Arbeitslosigkeit ist eine Krankenversicherung obligatorisch. Informieren Sie uns deshalb bitte – damit wir für Sie den passenden Versicherungsschutz finden.

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