Auszubildende und Schüler

Beitragsinformationen für Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler.

Meistens sind Sie als Schülerin oder Schüler über die Krankenversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Spätestens wenn die Ausbildung beginnt, besteht jedoch Handlungsbedarf. In der Ausbildung dann sind Sie meist wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer versichert.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Schülerinnen und Schüler und Auszubildende 2024

Für Schülerinnen und Schüler

Als Schülerin oder Schüler sind Sie meist bis zu Ihrem 25. Geburtstag kostenlos bei der Krankenkasse Ihrer Eltern mitversichert – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, lesen Sie im Detail unter Familienversicherung.

Sollte eine Familienversicherung aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, können Sie sich auch selbst bei uns versichern.

Ferienjobs

Sie planen zwischen Ihrer Zeit als Schülerin oder Schüler und Ausbildung einen Ferienjob? Dann schließen Sie bitte unbedingt vor Beginn des Ferienjobs eine Krankenversicherung ab. Bei uns sind Sie herzlich willkommen!

Wollen Sie den Ferienjob hingegen nur in den Schulferien ausüben und verdienen monatlich nicht mehr als 538 €, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Entgelt hingegen die 538 € übersteigen, werden Sie als Arbeitnehmerin oder Abreitnehmer betrachtet.

Schülerpraktikum

Während eines Schülerpraktikums bleiben Sie in der Regel bei Ihren Eltern mitversichert. Dies gilt auch bei anderen Praktika für Schülerinnen und Schüler  – sofern Sie nicht mehr als 538 € pro Monat verdienen.

Auszubildende

Mit Ihrem Eintritt in das Berufsleben ist es soweit: Sie schließen eine eigene Krankenversicherung ab.

Die Beiträge, die Sie während Ihrer Ausbildung zur Pflege- und Krankenversicherung zahlen, werden nach Ihrem Einkommen berechnet. Der Beitragssatz beträgt bei der SBK 16,3 %. Davon übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte.

2024 beträgt der Beitragssatz der Pflegeversicherung 3,4 %. Ab einem Alter von 23 Jahren erhöht sich der Beitragssatz für (Pflege-)Versicherte ohne Kind um 0,6 Beitragssatzpunkte und liegt damit bei 4,0 %. Davon übernimmt Ihr Arbeitgeber jeweils 1,7 %.

Die Beiträge überweist Ihr Ausbildungsbetrieb direkt an uns. Ebenfalls zunächst an uns abgeführte Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leiten wir unmittelbar an die zuständige Versicherung weiter. Wenn Sie Ihren individuellen Beitrag berechnen wollen, nutzen Sie einfach den praktischen Beitragsrechner.

Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht mehr als 325 € verdienen, zahlen Sie keine Beiträge. In diesem Fall übernimmt Ihr Ausbildungsbetrieb die kompletten Beiträge für Sie.

Beispielrechnung

Angenommen, Ihre monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 600 €. In diesem Fall sehen Ihre Krankenversicherungsbeiträge bei der SBK so aus:

*Ihr Ausbildungsbetrieb steuert für Ihre Pflege- und Krankenversicherung zusätzlich einen Beitrag in Höhe von 59,10 € für Sie bei. Informationen zur Pflegereform und den neuen Pflegebeiträgen finden Sie hier.

Fachschülerinnen und Fachschüler

Wenn Sie eine berufsbezogene schulische Ausbildung machen, gelten Sie als Fachschülerin oder Fachschüler. Während dieser schulischen Ausbildung können Sie sich in der Regel kostenlos bei Ihren Eltern mitversichern.

Sobald Sie das 25. Lebensjahr vollenden, profitieren Sie bei der SBK vom günstigen Tarif für Fachschülerinnen und Fachschüler.

Ihre monatlichen SBK-Beiträge im Tarif für Fachschülerinnen und Fachschüler:

Art der Versicherungab 01.01.2024
Krankenversicherung96,79 €
Pflegeversicherung ohne Zuschlag*27,61 €
Pflegeversicherung mit Zuschlag*32,48 €

*(Pflege-)Versicherte ohne Kind ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung. Informationen zur Pflegereform und den neuen Pflegebeiträgen finden Sie hier.

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