Beitragssatz der SBK
Informationen zum Beitrag und zu den Beitragsbemessungsgrenzen
Unser allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 16,3 Prozent. Darin enthalten ist der Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent. Damit liegen wir im Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen. Bei uns bekommen Sie individuelle Beratung und wir übernehmen eine hochwertige medizinische Versorgung – denn Qualität ist uns besonders wichtig.
Die Höhe Ihrer Beiträge bei der Krankenkasse hängt von Ihrem Einkommen ab. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge bis zu einer Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Ob Sie arbeiten, selbstständig tätig sind, studieren, in Ausbildung oder Familienmitglied sind. Beitragsinformationen für Arbeitgeber finden Sie
Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Versicherungszweig | monatlich | jährlich |
Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175 € | 59.850 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer) | 7.550 € | 87.600 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer) | 7.450 € | 82.200 € |
Senkung der Steuerlast durch Beiträge zur Krankenkasse: das Bürgerentlastungsgesetz
Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung als Sonderausgabe voll von der Steuer absetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite
Die persönliche Beratung macht den Unterschied
Wir sind bei allen Fragen und Anliegen persönlich für Sie da. Erfahren Sie mehr über unsere persönliche Kundenberatung und wie Sie davon profitieren. Was auch immer Sie auf dem Herzen haben – wir sind auf Ihrer Seite.