Beitragssatz

Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen

Unser allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 16,1 Prozent. Darin enthalten ist der Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent. Damit liegen wir unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Bei uns bekommen Sie individuelle Beratung und wir übernehmen eine hochwertige medizinische Versorgung – denn Qualität ist uns besonders wichtig.

Beitragsinformationen

Die Höhe Ihrer Beiträge bei der Krankenkasse hängt von Ihrem Einkommen ab. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge bis zu einer Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger, Auszubildender, Student oder Familienangehöriger: Erfahren Sie mehr zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz und Ihren Beiträgen:

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Versicherungszweigmonatlichjährlich
Kranken- und Pflegeversicherung4.987,50 €59.850 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer)7.300 €87.600 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer)7.100 €82.200 €

Senkung der Steuerlast durch Beiträge zur Krankenkasse: Das Bürgerentlastungsgesetz

Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie seit dem Steuerjahr 2010 Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung als Sonderausgabe voll von der Steuer absetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung und Steuererklärung.

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