Beitragssatz der SBK
Informationen zum Beitrag und zu den Beitragsbemessungsgrenzen
Unser allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 2025 17,5 Prozent. Darin enthalten ist der Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Bei uns bekommen Sie individuelle Beratung und wir übernehmen eine hochwertige medizinische Versorgung – denn Qualität ist uns besonders wichtig.
Die Höhe Ihrer Beiträge bei der Krankenkasse hängt von Ihrem Einkommen ab. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge bis zu einer Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Ob Sie arbeiten, selbstständig tätig sind, studieren, in Ausbildung oder Familienmitglied sind: Hier bekommen Sie Informationen zu Ihren Beiträgen. Beitragsinformationen für Arbeitgeber finden Sie hier.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Versicherungszweig | monatlich | jährlich |
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Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 € | 66.150 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.050 € | 96.600 € |
Senkung der Steuerlast durch Beiträge zur Krankenkasse: das Bürgerentlastungsgesetz
Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung als Sonderausgabe voll von der Steuer absetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite

Die persönliche Beratung macht den Unterschied
Wir sind bei allen Fragen und Anliegen persönlich für Sie da. Erfahren Sie mehr über unsere persönliche Kundenberatung und wie Sie davon profitieren. Was auch immer Sie auf dem Herzen haben – wir sind auf Ihrer Seite.