Beitragssatz
Bei der SBK können Sie sich auf stabile Beiträge verlassen.
Die gute Nachricht:
Die SBK startet mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 % ins Jahr 2021 und hält ihn damit auch im fünften Jahr in Folge stabil.
Zusätzlich ist es ab dem 01.01.2021 noch einfacher, zur SBK zu wechseln. In nur zwei Schritten können Sie Mitglied bei der SBK werden und alle Vorteile einer Mitgliedschaft genießen. Erfahren Sie hier mehr.
Unser allgemeiner Beitragssatz beträgt 15,9 Prozent. Darin enthalten ist der Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent. Bei uns bekommen Sie individuelle Beratung und wir übernehmen eine hochwertige medizinische Versorgung – denn Qualität ist uns besonders wichtig.
Beitragsinformationen
Die Höhe Ihrer Beiträge bei der Krankenkasse hängt von Ihrem Einkommen ab. Sinkt es, zahlen Sie weniger. Steigt es, erhöhen sich auch Ihre Beiträge bis zu einer Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger, Auszubildender, Student oder Familienangehöriger: Erfahren Sie mehr zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz und Ihren Beiträgen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Versicherungszweig | monatlich | jährlich |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.837,50 € | 58.050 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer) | 7.100 € | 85.200 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer) | 6.700 € | 80.400 € |
Versicherungszweig monatlich jährlich Kranken- und Pflegeversicherung 4.687,50 € 56.250 € Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte Bundesländer) 6.900 € 82.800 € Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue Bundesländer) 6.450 € 77.400 €
Senkung der Steuerlast durch Beiträge zur Krankenkasse: Das Bürgerentlastungsgesetz
Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie seit dem Steuerjahr 2010 Aufwendungen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung als Sonderausgabe voll von der Steuer absetzen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Krankenversicherung und Steuererklärung.