Freiwillig Versicherte
Beitragsinformationen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Sie sind weder Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Studentin oder Student noch Rentnerin oder Rentner? Auch wenn Sie keinem dieser Personenkreise angehören, können Sie sich bei uns als freiwilliges Mitglied versichern oder bleiben nach dem Ende einer Versicherung beispielsweise wegen dem Ende einer Beschäftigung automatisch weiter versichert. So profitieren Sie von einem umfassenden und lückenlosen Versicherungsschutz sowie von den starken Leistungen und der persönlichen Beratung der SBK.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte 2024
Bemessungsgrundlage
Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 € (2024). Sollte Ihr Einkommen niedriger sein, richten sich Ihre Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.178,33 € (2024).
Das heißt, dass Sie 2024:
Krankenkassen-Beitrag
Aktuell beträgt der ermäßigte Beitragssatz 15,7 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag) und der allgemeine Beitragssatz 16,3 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag). Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Sollten Sie also unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz. Welche Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen werden, erfahren Sie
Pflegekassen-Beitrag
Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.
Versicherte ab zwei Kindern werden abhängig von der Anzahl der Kinder entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt eineEntlastung um 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz. Eine Aufstellung der Beitragssätze nach Anzahl der Kinder finden Sie
Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder beträgt der Beitragssatz 4,0 %.
Beitrag | Beitragssatz | Monatliche Bemessungsgrundlage | Krankenkassen-Beitrag | Pflegekassen-Beitrag | Gesamtbeitrag/Monat |
---|---|---|---|---|---|
Mindestbeitrag | 15,7 % | 1.178,33 € | 185 € | 40,06 € | 225,06 € |
Höchstbeitrag | 15,7 % | 5.175 € | 812,48 € | 175,95 € | 988,43 € |
Beitragsrechner
Nutzen Sie unseren
Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:
Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.
Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.
Welche Nachweise sind notwendig?
Als Nachweise eignen sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen oder Kontoauszüge.
Beitragszahlung
Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Meine SBK-App eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab.
Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.
Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträgespätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig. Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an:
SBK, UniCredit Bank GmbH, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99 BIC: HYVEDEMM455
Sie möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen oder haben Fragen zu den Beiträgen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch.