Freiwillig Versicherte
Beitragsinformationen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Jeder Mensch mit Wohnsitz in Deutschland braucht eine Krankenversicherung. Für die meisten Menschen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung ist für alle Personen interessant, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, aber den Schutz einer gesetzlichen Versicherung wünschen. Zum Beispiel für Selbstständige, Arbeitnehmende mit hohem Einkommen oder Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte 2025
Bemessungsgrundlage
Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.512,50 €. Sollte Ihr Einkommen niedriger sein, richten sich Ihre Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.248,33 €.
Das heißt, dass Sie 2025:
Krankenkassen-Beitrag
Aktuell beträgt der ermäßigte Beitragssatz 16,9 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag) und der allgemeine Beitragssatz 17,5 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag). Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Sollten Sie also unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz. Welche Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen werden, erfahren Sie
Pflegekassen-Beitrag
Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.
Versicherte ab zwei Kindern werden abhängig von der Anzahl der Kinder entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt eine Entlastung um 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz. Eine Aufstellung der Beitragssätze nach Anzahl der Kinder finden Sie
Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder beträgt der Beitragssatz 4,2 %.
Beitrag | Mindestbeitrag | Höchstbeitrag |
---|---|---|
Beitragssatz | 16,9 % | 16,9 % |
Monatliche Bemessungsgrundlage | 1.248,33 € | 5.512,50 € |
Krankenkassen-Beitrag | 210,97 € | 931,61 € |
Pflegekassen-Beitrag | 44,94 € | 198,45 € |
Gesamtbeitrag/Monat | 255,91 € | 1.130,06 € |
Beitragsrechner
Nutzen Sie unseren
Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:
Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.
Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.
Welche Nachweise sind notwendig?
Als Nachweise eignen sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen oder Kontoauszüge.
Ihr Einkommen können Sie jederzeit bequem online nachweisen in Meine SBK:
Beitragszahlung
Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Meine SBK-App eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab.
Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.
Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträge spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig. Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an:
SBK, UniCredit Bank GmbH, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99 BIC: HYVEDEMM455
Häufige Fragen zur Freiwilligen Versicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Solidarprinzip und ist einkommensabhängig. Die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Risiko, zum Beispiel Vorerkrankungen, Alter und Geschlecht. Zudem sind die Gesundheitsleistungen der privaten Krankenversicherung modular aufgebaut. Der Leistungsumfang, den Sie wählen, beeinflusst daher ebenfalls Ihre Beitragshöhe.
Sie können jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist Ihre freiwillige Versicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung kündigen.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn sich Ihre Lebens- oder Einkommensverhältnisse so ändern, dass Sie wieder versicherungspflichtig werden.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung geht beispielsweise:
Sie haben unabhängig von der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wenn Sie versicherungspflichtig werden.
In die gesetzliche Krankenversicherung kann man jedoch auch bei Eintritt von Versicherungspflicht nicht mehr wechseln, wenn man
Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt regelmäßig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung wieder versicherungspflichtig. Die Beitragszahlung erfolgt nun automatisch über Ihren Arbeitgeber. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist jetzt möglich, solange Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Einkommensnachweise sind nur notwendig, falls Ihre Einnahmen im Monat die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 € (2025) nicht übersteigen.
Mögliche Einkommensnachweise:
Gesetzliche deutsche Renten und Versorgungsbezüge beziehungsweise Kapitalleistungen (Firmenrenten) brauchen Sie uns nicht nachzuweisen. Diese Information erhalten wir vom Rentenversicherungsträger beziehungsweise von der Zahlstelle für Versorgungsbezüge.
Ihr Einkommen können Sie jederzeit bequem online nachweisen in Meine SBK:
Melden Sie sich bitte bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, zum Beispiel über eine Ratenzahlung. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, da wir gesetzlich verpflichtet sind, Beitragsrückständen zeitnah nachzugehen. Mehr Informationen zur unserem Beratungsangebot zu Zahlungen erhalten Sie
Die Beitragshöhe in der Kranken- und Pflegeversicherung ist einkommensabhängig. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommenshöhe, die maximal herangezogen wird, um Ihre Beiträge zu berechnen. Die Grenze wird jährlich angepasst und liegt 2025 bei Brutto-Einkünften von monatlich 5.512,50 €.
Gar nicht. Sie erhalten als freiwilliges Mitglied unsere Leistungen in vollem Umfang. Mehr Informationen finden Sie
Solange Sie gesetzlich versichert sind, können Sie Ihre Familie kostenfrei mitversichern. In der privaten Versicherung zahlen Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Weitere Informationen zur Familienversicherung haben wir
Innerhalb von drei Monaten nach Ende Ihrer vorherigen Versicherung müssen Sie sich anmelden. Zum Beispiel nach Ende Ihrer Beschäftigung, Ausbildung oder Ihres Studiums oder nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit.
Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen?

Sie möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen oder haben Fragen zu den Beiträgen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch.