sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's SBK empfehlen Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alle Leistungen im Überblick Alternative Medizin Ausland-Plus Beratung & Services E-Health Gesundheit & Behandlung Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie Osteopathie Ausland-Plus SBK-Auslandsberatung Auslandsreiseversicherung Europäische Krankenversicherungskarte Reiseimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung SBK-Gesundheitstelefon SBK-Terminservice E-Health Apps & digitale Angebote Digitale Services E-Rezept SBK-Patientenakte SBK-Account Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Zuzahlung und Erstattung Pflege Anträge & Formulare für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun? Pflegeleistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Schwangerschaft & Familie Behandlungen für Kinder Kinderkrankengeld Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind Vorsorge Bonusprogramm Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen Vorsorge & Prävention für Kinder Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Professionelle Zahnreinigung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Zusatzversicherungen Wahltarife SBK-Gesundheitskarte Beiträge Beitragssatz im Überblick Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Freiwillig Versicherte Selbstständige Rentnerinnen und Rentner Magazin Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Online-Services im Überblick Häufige Fragen Kontakt Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Anträge & Formulare Weiter Kontaktmöglichkeiten
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishSuche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Kontakt

0800 072 572 572 50

Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

0800 072 572 585 50

Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Magazin Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's SBK empfehlen Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alle Leistungen im Überblick Alternative Medizin Ausland-Plus Beratung & Services E-Health Gesundheit & Behandlung Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge Zahngesundheit Versicherung & Tarife Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Zusatzversicherungen Wahltarife SBK-Gesundheitskarte Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Direkt zum Login Online-Services im Überblick Häufige Fragen Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Anträge & Formulare Weiter Kontaktmöglichkeiten Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie Osteopathie Ausland-Plus SBK-Auslandsberatung Auslandsreiseversicherung Europäische Krankenversicherungskarte Reiseimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung SBK-Gesundheitstelefon SBK-Terminservice E-Health Apps & digitale Angebote Digitale Services E-Rezept SBK-Patientenakte SBK-Account Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Zuzahlung und Erstattung Pflege Anträge & Formulare für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun? Pflegeleistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Schwangerschaft & Familie Behandlungen für Kinder Kinderkrankengeld Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind Vorsorge Bonusprogramm Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen Vorsorge & Prävention für Kinder Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Professionelle Zahnreinigung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz im Überblick Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Freiwillig Versicherte Selbstständige Rentnerinnen und Rentner sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishMitglied werdenLogin Meine SBK
Mitglied werden

Freiwillig Versicherte

Beitragsinformationen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Jeder Mensch mit Wohnsitz in Deutschland braucht eine Krankenversicherung. Für die meisten Menschen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung ist für alle Personen interessant, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, aber den Schutz einer gesetzlichen Versicherung wünschen. Zum Beispiel für Selbstständige, Arbeitnehmende mit hohem Einkommen oder Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden.

Ein Mann steht an einem Geländer angelehnt und benutzt sein Handy.

Ihre Vorteile bei der SBK:

  • Wir beraten Sie gerne zu der Frage, ob Ihr Tarif auch wirklich zu Ihnen passt und erinnern Sie regelmäßig daran, Ihren Einkommensteuerbescheid einzureichen.
  • Sie haben, unabhängig von der Höhe Ihrer Beiträge, den vollen Anspruch auf sämtliche Leistungen der SBK. Entgeltersatzleistungen können hiervon ausgenommen sein.
  • Sofern Ihr Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind keine Nachweise zur Ermittlung Ihrer Beiträge erforderlich.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte 2025

    Bemessungsgrundlage

    Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.512,50 €. Sollte Ihr Einkommen niedriger sein, richten sich Ihre Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.248,33 €.

    Das heißt, dass Sie 2025:

  • mindestens aus einem Einkommen von monatlich 1.248,33 € und
  • höchstens aus einem Einkommen von monatlich 5.512,50 € Beiträge zahlen.
  •  

    Krankenkassen-Beitrag

    Aktuell beträgt der ermäßigte Beitragssatz 16,9 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag) und der allgemeine Beitragssatz 17,5 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag). Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Sollten Sie also unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz. Welche Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen werden, erfahren Sie hier.

     

    Pflegekassen-Beitrag

    Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.

    Versicherte ab zwei Kindern werden abhängig von der Anzahl der Kinder entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt eine Entlastung um 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz. Eine Aufstellung der Beitragssätze nach Anzahl der Kinder finden Sie hier.

    Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder beträgt der Beitragssatz 4,2 %.

    BeitragMindestbeitragHöchstbeitrag
    Beitragssatz16,9 %16,9 %
    Monatliche Bemessungsgrundlage1.248,33 €5.512,50 €
    Krankenkassen-Beitrag210,97 €931,61 €
    Pflegekassen-Beitrag44,94 €198,45 €
    Gesamtbeitrag/Monat255,91 €1.130,06 €

    Beitragsrechner

    Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um Ihren individuellen Beitrag zu berechnen.

    Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?

    Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung
  • Renten und Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zins- und Dividendenerträge
  • Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Einkünfte aus einer Abfindung aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes
  • Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.

    Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.

    Welche Nachweise sind notwendig?

    Als Nachweise eignen sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen oder Kontoauszüge.

    Ihr Einkommen können Sie jederzeit bequem online nachweisen in Meine SBK:

    Zur Einkommensanfrage

    Beitragszahlung

    Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Meine SBK-App eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab.

    Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

    Formular SEPA Lastschrift-Mandat

    Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträge spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig. Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an:

    SBK, UniCredit Bank GmbH, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99  BIC: HYVEDEMM455

    Häufige Fragen zur Freiwilligen Versicherung

    In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Solidarprinzip und ist einkommensabhängig. Die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich.

    In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Risiko, zum Beispiel Vorerkrankungen, Alter und Geschlecht. Zudem sind die Gesundheitsleistungen der privaten Krankenversicherung modular aufgebaut. Der Leistungsumfang, den Sie wählen, beeinflusst daher ebenfalls Ihre Beitragshöhe.

    Sie können jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist Ihre freiwillige Versicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung kündigen.

    Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn sich Ihre Lebens- oder Einkommensverhältnisse so ändern, dass Sie wieder versicherungspflichtig werden.
    Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung geht beispielsweise:

  • zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung
  • beim Eintritt ins Berufsleben, beispielsweise nach dem Studium
  • beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis nach der Selbstständigkeit oder dem Beamtentum
  • wenn Ihr Gehalt so weit sinkt, dass Sie versicherungspflichtig werden, beispielsweise bei reduziertem Beschäftigungsumfang während einer Elternzeit
  • wenn Arbeitslosengeld bezogen wird
  • Sie haben unabhängig von der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wenn Sie versicherungspflichtig werden.

    In die gesetzliche Krankenversicherung kann man jedoch auch bei Eintritt von Versicherungspflicht nicht mehr wechseln, wenn man

  • das 55. Lebensjahr vollendet hat und
  • in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig war.
  • Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt regelmäßig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, werden Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung wieder versicherungspflichtig. Die Beitragszahlung erfolgt nun automatisch über Ihren Arbeitgeber. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist jetzt möglich, solange Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Einkommensnachweise sind nur notwendig, falls Ihre Einnahmen im Monat die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 € (2025) nicht übersteigen.

    Mögliche Einkommensnachweise:

  • Selbstständige: Ihr letzter Einkommensteuerbescheid, vollständig mit allen Seiten. Falls Sie sich neu selbstständig gemacht haben: Gewinn-Verlust-Rechnung vom Steuerberater oder Vorauszahlungsbescheid vom Finanzamt, sofern vorhanden
  • Werkstudenten: Gehaltsbescheinigung oder Arbeitsvertrag
  • Sozialhilfeempfänger: Sozialhilfebescheid
  • Beamte: Nachweis über Beihilfeanspruch und Beamtenbezüge beziehungsweise Besoldung
  • Privat versicherter Ehepartner: Nachweise über dessen Einnahmen
  • Unterhalt oder Unterstützung der Eltern, Ehepartner oder anderer Personen: zum Beispiel Kontoauszüge
  • Kapitaleinkünfte: Ihr letzter Einkommensteuerbescheid oder Information von Bankinstituten
  • Mieteinnahmen: Ihr letzter Einkommensteuerbescheid oder Abrechnungen
  • Gesetzliche deutsche Renten und Versorgungsbezüge beziehungsweise Kapitalleistungen (Firmenrenten) brauchen Sie uns nicht nachzuweisen. Diese Information erhalten wir vom Rentenversicherungsträger beziehungsweise von der Zahlstelle für Versorgungsbezüge.

    Ihr Einkommen können Sie jederzeit bequem online nachweisen in Meine SBK:

    Zur Einkommensanfrage

    Melden Sie sich bitte bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, zum Beispiel über eine Ratenzahlung. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, da wir gesetzlich verpflichtet sind, Beitragsrückständen zeitnah nachzugehen. Mehr Informationen zur unserem Beratungsangebot zu Zahlungen erhalten Sie hier.

    Die Beitragshöhe in der Kranken- und Pflegeversicherung ist einkommensabhängig. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommenshöhe, die maximal herangezogen wird, um Ihre Beiträge zu berechnen. Die Grenze wird jährlich angepasst und liegt 2025 bei Brutto-Einkünften von monatlich 5.512,50 €.

    Gar nicht. Sie erhalten als freiwilliges Mitglied unsere Leistungen in vollem Umfang. Mehr Informationen finden Sie hier.

    Solange Sie gesetzlich versichert sind, können Sie Ihre Familie kostenfrei mitversichern. In der privaten Versicherung zahlen Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Weitere Informationen zur Familienversicherung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

    Innerhalb von drei Monaten nach Ende Ihrer vorherigen Versicherung müssen Sie sich anmelden. Zum Beispiel nach Ende Ihrer Beschäftigung, Ausbildung oder Ihres Studiums oder nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit.

    Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen?

  • Sie waren bislang gesetzlich versichert: Dann bleiben Sie das auch, wenn Sie die Antragsfrist versäumen. Sie müssen uns zeitnah Ihre Einkommensverhältnisse mitteilen, damit Sie den passenden Beitrag zahlen.
  • Sie waren bislang nicht gesetzlich versichert: Dann ist eine freiwillige Versicherung nicht mehr möglich. Oft bleibt nur die private Versicherung. Damit Sie die Wahlfreiheit haben, melden Sie sich bitte in jedem Fall zeitnah bei uns.
  • Friederike Schaber

    Sie möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen oder haben Fragen zu den Beiträgen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

    0800 072 572 580 00
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    Instagram
    YouTube
    X
    LinkedIn
    XING
    TikTok
    Kontakt im ÜberblickKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceLeistungen im ÜberblickAnträge & FormularePersönliche KundenberatungBeiträge & TarifeFamilienversicherungSBK kennenlernenMitgliedsantragSBK empfehlenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitOnline-Services im ÜberblickLoginHäufige FragenSupportNutzungsbedingungenUnternehmen im ÜberblickÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Genderhinweis Barrierefreiheit Leichte Sprache Gebärdensprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern