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Krankenversicherung für Werkstudentinnen und Werkstudenten

Sie sind während Ihres Studiums als Werkstudentin oder Werkstudent tätig und möchten wissen, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind? Mit dem SBK-Werkstudierenden-Tool erhalten Sie schnell und einfach relevante Informationen zum Status Ihrer Sozialversicherung. Mit dem von unseren Experten entwickelten Tool erhalten Sie in wenigen Schritten Ihren Status-Check und haben danach Zeit für andere Dinge.

Jetzt Versicherungsstatus prüfen - Schnell, einfach & kostenlos

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  • Ihr Ergebnis kann direkt dem Arbeitgeber vorgelegt werden
  • Ihre Daten sind absolut sicher und geschützt
  • Hier geht's zum Tool

    Diese Optionen bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Familienversicherung: Bis zu Ihrem 25. Geburtstag können Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert sein. Wenn Sie verheiratet sind, können Sie sich über Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin versichern lassen. Diese Option können Sie nutzen, sofern Ihr monatliches Einkommen 538 Euro nicht übersteigt. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Familienversicherung.

    Studierenden-Krankenversicherung: Wenn Sie zwischen 25 und 30 Jahre alt sind, besteht die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) zu einem besonders günstigen Beitrag. Mehr Informationen zur KVdS sowie die genaue Beitragshöhe erfahren Sie auf der Seite Studenten.

    Freiwillige gesetzliche Versicherung: Ab dem 30. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu versichern. Mehr Informationen dazu sowie zur Beitragsberechnung finden Sie auf der Seite Sonstige freiwillig Versicherte.

    Sie haben noch Fragen rund um das Thema Krankenversicherung und Sozialversicherung? Unsere Kundenberatung ist gerne persönlich für Sie da. Jetzt Kontakt aufnehmen!

    Weitere wichtige Fragen für Studierende

    Die Mehrheit der Studierenden ist während ihres Studiums über die Eltern mitversichert.

    Sie müssen sich erst um eine eigene Krankenversicherung kümmern, wenn eine der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft:

  • Sie werden 25 Jahre alt. (Ausnahme: Falls Sie vor dem Studium ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder Militärdienst geleistet haben, wird Ihnen diese Zeit angerechnet und die Familienversicherung entsprechend verlängert.)
  • Sie sind neben dem Studium freiberuflich tätig und verdienen monatlich mehr als 505 Euro (Stand 2024),
  • Sie sind in einem festen Arbeitsverhältnis und verdienen monatlich mehr als 538 Euro (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
  • Sie gehen während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche einer Arbeit nach, die nichts mit dem Studium zu tun hat.
  • Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist ein besonderer Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem günstigen Beitrag, der über alle gesetzliche Krankenkassen hinweg Gültigkeit hat. 

    Haben Sie Fragen? Gerne beantworten unsere Expertenteams Ihre Fragen: 0800 072 572 585 50. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    Als Werkstudentin oder Werkstudent werden Sie voraussichtlich ein Monatseinkommen von mehr als 505 Euro haben. Theoretisch müssten Sie sich also in der Krankenkasse der Studenten (KVdS) versichern und Beiträge bezahlen. Praktisch können Werkstudentinnen und Werkstudenten jedoch von einer Ausnahmeregelung profitieren.

    Die Höhe Ihres Gehalts spielt für die Krankenversicherung keine Rolle, wenn Sie

  • in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten,
  • die 20-Stunden-Regel nur in den Semesterferien überschreiten und
  • insgesamt maximal drei Monate als Werkstudentin oder Werkstudent angestellt sind.
  • Friederike Schaber

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