sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit und Behandlung E-Health Pflege SBK-Bonusprogramm Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EHIC Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung SBK-Gesundheitstelefon SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind SBK-Terminservice Gesundheit und Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Zuzahlung und Erstattung E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services E-Rezept SBK-Patientenakte SBK-Account Pflege Anträge & Formulare für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun? Pflegeleistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Schwangerschaft & Familie Behandlungen für Kinder Kinderkrankengeld Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen Vorsorge & Prävention für Kinder Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Professionelle Zahnreinigung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Magazin Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishSuche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren SBK-Terminservice SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Kontakt

0800 072 572 572 50

Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

0800 072 572 585 50

Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Magazin Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit und Behandlung E-Health Pflege SBK-Bonusprogramm Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EHIC Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung SBK-Gesundheitstelefon SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind SBK-Terminservice Gesundheit und Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Zuzahlung und Erstattung E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services E-Rezept SBK-Patientenakte SBK-Account Pflege Anträge & Formulare für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun? Pflegeleistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Schwangerschaft & Familie Behandlungen für Kinder Kinderkrankengeld Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen Vorsorge & Prävention für Kinder Zahngesundheit Kieferorthopädische Behandlung Professionelle Zahnreinigung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishMitglied werdenLogin Meine SBK
Mitglied werden

Rentnerinnen und Rentner

Alle Informationen rund um Ihren Beitrag, wenn Sie in Rente sind oder Versorgungsbezüge erhalten

Sie haben in Ihrem Leben viel erreicht und erlebt. Genießen Sie jetzt Ihren neuen Lebensabschnitt in vollen Zügen. Ihre SBK unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gesundheit in der Rente.

Einen Antrag auf Rente können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sobald diese Ihren Antrag geprüft hat, leitet sie diesen an uns weiter. Dadurch können wir im nächsten Schritt prüfen, wie Sie aktuell kranken- und pflegeversichert sind und melden diese Information an die Deutsche Rentenversicherung. Wenn Sie bereits vor Rentenantritt bei der SBK versichert waren, ändert sich für Sie nichts. 

Ein älteres Paar umarmt sich glücklich in der Küche.
©gettyimages / svetikd

Ihre Vorteile bei der SBK:

  • Für die Krankenversicherung der Rentner und Rentnerinnen brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Wir prüfen die Voraussetzungen automatisch, sobald wir von Ihrem Rentenantrag erfahren.
  • Sie können alle Leistungen wie gewohnt nutzen. Die einzige Ausnahme ist, dass Sie kein Krankengeld erhalten, da Sie ja nicht mehr erwerbstätig sind und daher keine Lohnersatzleistung mehr brauchen.
  • Sie können sich als Rentnerin oder Rentner bei uns krankenversichern, wenn Sie:

  • Eine Rente beantragt haben oder bereits eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dies gilt nicht, wenn sie ausschließlich eine Pension oder eine private Rente bekommen.
  • In der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren.
  • Zusätzlich werden pauschal drei Jahre für jedes Kind bei der Vorversicherungszeit berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder bis zum Tag der Rentenantragstellung geboren wurden und es sich um leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder handelt.

    Wenn die oben genannten Voraussetzungen bei Ihnen nicht zutreffen, dann können Sie sich bei uns freiwillig versichern. Sprechen Sie uns dazu bitte an.

    Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Als Rentner oder Rentnerin zahlen Sie den Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 17,5 %. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag von 2,9 %.

    Auch in der Pflegeversicherung zahlen Sie den gleichen Beitragssatz wie andere Versicherte. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt bei 3,6 %. Abhängig davon, ob Sie Kinder haben und wie viele unter 25 Jahre alt sind, gibt es einen Beitragszuschlag oder Abschläge beim Pflegebeitragssatz. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Pflegeversicherung.

    Hinweis: Ende Dezember 2024 wurde die Pflegebeitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 % beschlossen. Da die Rentenversicherungsträger diese Änderung so kurzfristig nicht umsetzen können, wird bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern bis Juni 2025 weiterhin der alte Pflegebeitrag in Höhe von 3,4 % berechnet. Im Juli 2025 erfolgt eine vereinfachte Nachzahlung dieser Beiträge für die Monate Januar bis Juni 2025. Auch diese Nachzahlung behalten die Rentenversicherungsträger direkt aus Ihrer Rente ein.  

    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nach Ihren individuellen Einkommensverhältnissen berechnet. Dabei werden folgende Einnahmearten berücksichtigt:

  • Gesetzliche Renten der deutschen Rentenversicherung und landwirtschaftliche Altersrenten
  • Auslandsrenten
  • Versorgungsbezüge bzw. Firmenrenten
  • Firmenrenten, die als Kapitalleistungen und Kapitalabfindungen einmalig oder in Raten ausgezahlt werden
  • Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit (Arbeitseinkommen)
  • Insgesamt werden höchstens aus dem Betrag der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze Beiträge berechnet. Diese Grenze liegt bei monatlich 5.512,50 €.

    Für freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner gibt es eine besondere Mindesteinnahmegrenze. Diese liegt bei 1.248,33 € monatlich. Daraus werden die Beiträge mindestens berechnet, auch wenn Ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt.

    Einnahmeart

    Beitragssatz Krankenversicherung

    Beitragssatz Zusatzbeitrag

    Beitragssatz Pflegeversicherung

    Gesetzliche Rente der deutschen Rentenversicherung 

    14,6 %

    2,9 %

    3,6 %

    Auslandsrente und landwirtschaftliche Altersrente

    7,3 %

    1,45 %

    3,6 %

    Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

    14,6 %

    2,9 %

    3,6 %

    Beitragszahlung

    Für die gesetzliche Rente berechnet der Rentenversicherungsträger den monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst und führt ihn direkt an uns ab. Die Zahlstelle Ihrer

    Firmenrente berechnet die Beiträge ebenfalls selbst und überweist sie direkt an uns, sofern die Firmenrente als monatliche Leistung ausgezahlt wird. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wurde Ihnen die Firmenrente als Kapitalleistung einmalig oder in Raten ausgezahlt, so zahlen Sie die Beiträge daraus zehn Jahre lang selbst an uns.

    Auch die Beiträge aus Einnahmen einer selbstständigen Tätigkeit zahlen Sie selbst. Dazu haben Sie die Wahl zwischen zwei einfachen Wegen:

    Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

    Formular SEPA Lastschrift-Mandat

    Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträge spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig.

    Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an: 

    SBK, UniCredit Bank GmbH, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99, BIC: HYVEDEMM455

    Zuschuss des Rentenversicherungsträgers

    Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich zur Hälfte am Krankenversicherungsbeitrag aus gesetzlichen Renten mit 7,3 % am allgemeinen Beitragssatz und mit 1,45 % am Zusatzbeitrag.
    Falls der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, wirkt sich dies auf Renten und monatlich gezahlte Firmenrenten erst zwei Monate später aus.

    An Beiträgen aus Auslandsrenten, Versorgungsbezügen und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit beteiligt sich der Rentenversicherungsträger nicht.

    Besonderheiten bei der Beitragsbemessung von Versorgungsbezügen

    Neben der gesetzlichen Rente, dem Arbeitsentgelt, dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und dem Arbeitslosengeld sind auch Versorgungsbezüge beitragspflichtig.

    Beim Vertragsabschluss der betrieblichen Altersversorgung warben viele Arbeitgeber mit der Beitragsfreiheit bei der Auszahlung dieser Versorgungsbezüge. Tatsächlich ist dies heute aufgrund von gesetzlichen Änderungen nicht mehr der Fall, weshalb viele Versorgungsempfänger und -empfängerinnen erst bei Auszahlung der Leistung erfahren, dass Beiträge anfallen.

    Mehr zu Versorgungsbezüge

    Besonderheiten bei der Waisenrente

    Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Waisenrenten, sofern der verstorbene Elternteil in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Waisenrente unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von der herkömmlichen Rente, so muss zum Beispiel keine Vorversicherungszeit erfüllt sein.

    Mehr zur Waisenrente

    Lassen Sie sich individuell beraten

    Die Krankenversicherung der Rentner und Rentnerinnen – ein ebenso wichtiges wie komplexes Thema. Deshalb sprechen Sie uns gerne an. Denn bei dieser Gelegenheit lassen sich offene Fragen und weitere Details am besten klären.

    Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung der Rentner und Rentnerinnen finden Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund

    0800 072 572 580 00
    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    Instagram
    YouTube
    X
    LinkedIn
    XING
    TikTok
    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenMitgliedsantragSBK empfehlenAuszeichnungenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitBeratung & LeistungenAnträge & FormulareAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitÜber Meine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Genderhinweis Barrierefreiheit Leichte Sprache Gebärdensprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern