Rundum abgesichert als Selbstständige

Sparen Sie Zeit mit der richtigen Krankenkasse

Wenn man selbstständig tätig ist, hat man vor allem eines: wenig Zeit. Deshalb steht Ihnen bei uns Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite, der Ihnen viele Dinge abnimmt und Sie berät.

Aktuelles zur Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und den Beitragssätzen finden Sie hier.

Ihre Vorteile bei der SBK:

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige

Die Höhe der Beiträge für Selbstständige ist einkommensabhängig. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Beiträge Ihrer individuellen Einkommenssituation angepasst sind.

Ihr Beitrag wird aus dem Beitragssatz der SBK und der Höhe Ihres Gesamteinkommens berechnet. Verfügen Sie neben Ihrem Brutto-Gewinn zum Beispiel über Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder sonstige Einkünfte, werden auch diese zu Ihrem Gesamteinkommen gerechnet.

Wenn Ihre Einnahmen unter der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestbemessungsgrenze in Höhe von monatlich 1131,67 € (2023) liegen, dann werden die Beiträge mindestens aus diesem Betrag berechnet. Liegen Ihre Einnahmen über der Maximalbemessungsgrenze in Höhe von monatlich 4.987,50 € (2023), so zahlen Sie maximal die aus diesem Wert errechneten Beiträge.

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt derzeit 15,5 % bzw. 16,1 % mit Anspruch auf Krankengeld.

Für die Beitragsberechnung wird das beitragspflichtige Einkommen mit dem Beitragssatz zur Kranken- und zur Pflegeversicherung multipliziert.

BeitragBeitragssatzmonatliche BemessungsgrundlageKrankenkassen-BeitragPflegekassen-Beitrag*Gesamtbeitrag/Monat
Mindestbeitrag15,5 %1.131,67 €182,20 €34,52 €216,72 €
Höchstbeitrag15,5 %4.987,50 €773,06 €152,12 €925,18 €

*Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen zusätzlich 0,35 % für die Pflegeversicherung.

Ein Rechenbeispiel für 2023:

  • Ihr monatliches Arbeitseinkommen beträgt 3.000 €. 
  • Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt derzeit 15,5 % bzw. 16,1 % mit Anspruch auf Krankengeld.
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 % bzw. 3,4 % für über 23-Jährige ohne Kind.
  • Ihr Beitrag zur Krankenversicherung: 3.000 € x 15,5 % = 465 €
  • Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung: 3.000 € x 3,05 % = 91,50 €

Beitragsrechner

Nutzen Sie unseren Beitragsrechner für Selbstständige, um Ihren individuellen Beitrag auszurechnen.

Was benötigen wir von Ihnen? 

Ihr Einkommen weisen Sie uns mit einer Kopie Ihres letzten Einkommenssteuerbescheides nach. Da der letzte Einkommenssteuerbescheid zur Beitragsberechnung herangezogen wird, erfolgt die Berücksichtigung Ihres Einkommens immer zeitversetzt. Aus diesem Grund senden Sie uns den aktuellen Bescheid am besten zu, sobald Sie ihn erhalten. So ist es möglich, Nachzahlungen zu vermeiden oder von Beitragseinsparungen zu profitieren.

Sollten Sie noch keinen Steuerbescheid haben, aus dem Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit hervorgeht, schätzen Sie Ihr Einkommen zur Berechnung eines vorläufigen Beitrags. Bei Vorlage des Steuerbescheides werden die Beiträge neu berechnet und Sie erhalten gegebenenfalls eine Rückerstattung oder müssen Beiträge nachzahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre Einnahmen so realistisch wie möglich zu schätzen.

Beitragszahlung

Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

Formular SEPA Lastschrift-Mandat PDF, 112 KB

Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträge spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig.

Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an die SBK, HypoVereinsbank, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99, BIC: HYVEDEMM455

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