Selbstständige
Alles Wichtige rund um die Krankenversicherung für Selbstständige
Wenn man selbstständig tätig ist, hat man vor allem eines: wenig Zeit. Deshalb steht Ihnen bei uns Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite, die oder der Ihnen viele Dinge abnimmt und Sie berät.
Inhalt dieser Seite:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige 2025
Bemessungsgrundlage
Die Höhe der Beiträge für Selbstständige ist einkommensabhängig. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Beiträge Ihrer individuellen Einkommenssituation angepasst sind.
Ihr Beitrag wird aus dem Beitragssatz der SBK und der Höhe Ihres Gesamteinkommens berechnet. Verfügen Sie neben Ihrem Brutto-Gewinn zum Beispiel über Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder sonstige Einkünfte, werden auch diese zu Ihrem Gesamteinkommen gerechnet.
Wenn Ihre Einnahmen unter der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestbemessungsgrenze in Höhe von monatlich 1.248,33 € liegen, dann werden die Beiträge mindestens aus diesem Betrag berechnet.
Liegen Ihre Einnahmen über der Maximalbemessungsgrenze in Höhe von monatlich 5.512,50 €, so zahlen Sie maximal die aus diesem Wert errechneten Beiträge.
Das heißt, dass Sie 2025
Krankenkassen-Beitrag
Aktuell beträgt der ermäßigte Beitragssatz 16,9 % und der allgemeine Beitragssatz 17,5 %, jeweils inklusive SBK-Zusatzbeitrag. Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von Ihrem Anspruch auf Krankengeld für eine längere Arbeitsunfähigkeit ab.
Selbstständige, die bei Arbeitsunfähigkeit ihr Einkommen ganz oder überwiegend verlieren, können bei uns den Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Diese Absicherung schließt auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ein. In diesem Fall bezahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 17,5 %.
Das gesetzliche Krankengeld wird aus Ihrem regelmäßigen Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit berechnet, maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 €. Das Krankengeld beträgt 70 % dieses letzten Brutto-Arbeitseinkommens, abzüglich des aus dem Krankengeld zu zahlenden Beitrags zur Pflegeversicherung.
Sie entscheiden also über Ihren Leistungsumfang und damit auch über Ihren Beitragssatz. Den Anspruch auf Krankengeld können Sie jederzeit hinzu- oder abwählen. Entscheiden Sie sich für die Absicherung mit dem gesetzlichen Krankengeld, so sind Sie an diese Wahl drei Jahre gebunden. Die Absicherung mit dem gesetzlichen Krankengeld können Sie in der Meine SBK-App wählen.
Pflegekassen-Beitrag
Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.
Versicherte ab zwei Kindern werden abhängig von der Anzahl der Kinder entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt eine Entlastung um 0,25 Prozentpunkte vom Basis-Beitragssatz. Eine Aufstellung der Beitragssätze nach Anzahl der Kinder finden Sie
Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder beträgt der Beitragssatz 4,2 %.
Mindestbeitrag | Höchstbeitrag | |
Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch | 16,9 % | 16,9 % |
Monatliche Bemessungsgrundlage | 1.248,33 € | 5.512,50 € |
Krankenkassen-Beitrag | 210,97 € | 931,61 € |
Pflegekassen-Beitrag | 44,94 € | 198,45 € |
Gesamtbeitrag pro Monat | 255,91 € | 1.130,06 € |
Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:
Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.
Sollte Ihr Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin nicht gesetzlich versichert sein, werden seine bzw. ihre Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.
Einkommensteuerbescheid als Grundlage
Einkommen nachweisen
Ihr Einkommen weisen Sie uns mit einer Kopie Ihres letzten Einkommensteuerbescheides nach. Da der letzte Einkommensteuerbescheid zur Beitragsberechnung herangezogen wird, erfolgt die Berücksichtigung Ihres Einkommens immer zeitversetzt.
Beispiel: Ihr Beitrag beispielsweise für das Kalenderjahr 2024 wird anhand Ihres Einkommensteuerbescheides für 2023 unter Vorbehalt berechnet. Sobald Sie den Einkommensteuerbescheid für 2024 erhalten und uns zugesandt haben, überprüfen wir Ihre Beitragseinstufung für das Jahr 2024 und setzen die Beitragshöhe endgültig fest. Bitte senden Sie uns den aktuellen Bescheid am besten gleich zu, sobald Sie ihn erhalten haben. So wissen Sie gleich, ob Ihre Beiträge für das Jahr des Einkommensteuerbescheids angepasst werden müssen.
Nachzahlung oder Guthaben
Nach der Einreichung des Einkommensteuerbescheids gibt es folgende Szenarien:
Mindest- und Höchstbemessungsgrenze
Dabei werden die Mindest- und Höchstbemessungsgrenzen für das betreffende Jahr berücksichtigt: Haben Sie zum Beispiel den Mindestbeitrag gezahlt und die Einnahmen liegen laut Einkommensteuerbescheid unter der Mindestbemessungsgrenze, so bleibt es beim Mindestbeitrag.
Vor der ersten steuerlichen Veranlagung
Sollten Sie noch keinen Steuerbescheid haben, aus dem Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit hervorgeht, schätzen Sie bitte Ihr Einkommen zur Berechnung eines vorläufigen Beitrags. Bei Vorlage des Steuerbescheides werden die Beiträge dann neu berechnet und Sie erhalten gegebenenfalls eine Rückerstattung oder es wird eine Nachzahlung fällig. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Einnahmen so realistisch wie möglich zu schätzen.
Frist zur Vorlage
Bei Einkünften, die mit dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisen sind, muss dieser spätestens nach drei Jahren vorliegen, zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid für 2022 bis 31.12.2025. Danach muss eine endgültige Beitragsfestsetzung zum Höchstbeitrag erfolgen.
Beitragszahlung
Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Meine SBK-App eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab.
Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per Post zusenden, nutzen Sie dafür dieses Formular:
Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträgespätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig. Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an:
SBK
IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99
BIC: HYVEDEMM455
UniCredit Bank GmbH
Beratung Rund um die Selbstständigkeit
Sie machen sich neu selbstständig? Auch hier sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Versicherung und zu Ihren Beiträgen. Ihr persönlicher Ansprechpartner oder Ihre persönliche Ansprechpartnerin begleitet und berät Sie umfassend und kompetent zu allen Fragen rund um das Thema Versicherung und Beiträge für Selbstständige. Dazu erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise zu Themen, die für Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer wichtig sind, beispielsweise auch zum Existenzgründerzuschuss.
Wenn Sie eine Existenz gründen haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dieser Gründungszuschuss unterstützt Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Einen Gründungszuschuss erhalten Sie zunächst sechs Monate lang. Wie viel Zuschuss Sie bekommen, hängt von der Höhe Ihres Arbeitslosengeldanspruchs ab. Dabei gilt: Der Gründungszuschuss pro Monat entspricht der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds zuzüglich 300 €, wobei dieser zusätzliche Betrag komplett beitragsfrei ist.
Das bedeutet für Sie, dass Ihre Beiträge nur aus dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld berechnet werden. Nähere Informationen zum Zuschuss selbst erhalten Sie bei der
Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Solidarprinzip und ist einkommensabhängig. Die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem Risiko, zum Beispiel Vorerkrankungen, Alter und Geschlecht. Zudem sind die Gesundheitsleistungen der privaten Krankenversicherung modular aufgebaut. Der Leistungsumfang, den Sie wählen, beeinflusst daher ebenfalls Ihre Beitragshöhe.
Sie können jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist Ihre freiwillige Versicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung kündigen.
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn sich Ihre Lebens- oder Einkommensverhältnisse so ändern, dass Sie wieder versicherungspflichtig werden.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung geht beispielsweise:
Sie haben unabhängig von der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wenn Sie versicherungspflichtig werden.
In die gesetzliche Krankenversicherung kann man jedoch auch bei Eintritt von Versicherungspflicht nicht mehr wechseln, wenn man
Einkommensnachweise sind nur notwendig, falls Ihre Einnahmen im Monat die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 € (2025) nicht übersteigen.
Mögliche Einkommensnachweise:
Gesetzliche deutsche Renten und Versorgungsbezüge beziehungsweise Kapitalleistungen (Firmenrenten) brauchen Sie uns nicht nachzuweisen. Diese Information erhalten wir vom Rentenversicherungsträger beziehungsweise von der Zahlstelle für Versorgungsbezüge.
Ihr Einkommen können Sie jederzeit bequem online nachweisen in Meine SBK:
Melden Sie sich bitte bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung, zum Beispiel über eine Ratenzahlung. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, da wir gesetzlich verpflichtet sind, Beitragsrückständen zeitnah nachzugehen. Mehr Informationen zur unserem Beratungsangebot zu Zahlungen erhalten Sie
Die Beitragshöhe in der Kranken- und Pflegeversicherung ist einkommensabhängig. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommenshöhe, die maximal herangezogen wird, um Ihre Beiträge zu berechnen. Die Grenze wird jährlich angepasst und liegt 2025 bei Brutto-Einkünften von monatlich 5.512,50 €.
Gar nicht. Sie erhalten als freiwilliges Mitglied unsere Leistungen in vollem Umfang. Mehr Informationen finden Sie
Solange Sie gesetzlich versichert sind, können Sie Ihre Familie kostenfrei mitversichern. In der privaten Versicherung zahlen Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Weitere Informationen zur Familienversicherung haben wir
Innerhalb von drei Monaten nach Ende Ihrer vorherigen Versicherung müssen Sie sich anmelden. Zum Beispiel nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit.
Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen?
Die endgültige Beitragsfestsetzung zum Höchstbeitrag wegen fehlendem Einkommensteuerbescheid können Sie rückwirkend korrigieren lassen, indem Sie
Sobald uns der fehlende Einkommensteuerbescheid vorliegt, überprüfen wir Ihre Beitragseinstufung. Bis dahin bleibt die Beitragshöhe unverändert.

Sie möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen oder haben Fragen zu den Beiträgen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch.