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sbk.org Versicherung & Tarife Beiträge Sonstige freiwillig Versicherte

Sonstige freiwillig Versicherte

Beitragsinformationen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind weder Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Studentin oder Student noch Rentnerin oder Rentner? Auch wenn Sie keinem dieser Personenkreise angehören, können Sie sich bei uns als freiwilliges Mitglied versichern oder bleiben nach dem Ende einer Versicherung beispielsweise wegen dem Ende einer Beschäftigung automatisch weiter versichert. So profitieren Sie von einem umfassenden und lückenlosen Versicherungsschutz sowie von den starken Leistungen und der persönlichen Beratung der SBK.

Ein Mann steht an einem Geländer angelehnt und benutzt sein Handy.

Ihre Vorteile bei der SBK:

  • Wir beraten Sie gerne zu der Frage, ob Ihr Tarif auch wirklich zu Ihnen passt und erinnern Sie regelmäßig daran, Ihren Einkommensteuerbescheid einzureichen.
  • Sie haben, unabhängig von der Höhe Ihrer Beiträge, den vollen Anspruch auf sämtliche Leistungen der SBK. Entgeltersatzleistungen können hiervon ausgenommen sein.
  • Sofern Ihr Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind keine Nachweise zur Ermittlung Ihrer Beiträge erforderlich.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte 2024

    Bemessungsgrundlage

    Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.175 € (2024). Sollte Ihr Einkommen niedriger sein, richten sich Ihre Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.178,33 € (2024).

    Das heißt, dass Sie 2024:

  • mindestens aus einem Einkommen von monatlich 1.178,33 € und
  • höchstens aus einem Einkommen von monatlich 5.175 € Beiträge zahlen.
  • Krankenkassen-Beitrag

    Aktuell beträgt derermäßigte Beitragssatz 15,7 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag) und der allgemeine Beitragssatz 16,3 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag). Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Sollten Sie also unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz. Welche Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen werden, erfahren Sie hier.

    Pflegekassen-Beitrag

    Der Basis-Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren.

    Versicherte ab zwei Kindern werden abhängig von der Anzahl der Kinder entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt eineEntlastung um 0,25 Prozentpunkten vom Basis-Beitragssatz. Eine Aufstellung der Beitragssätze nach Anzahl der Kinder finden Sie hier.

    Für Versicherte über 23 Jahren und ohne Kinder beträgt der Beitragssatz 4,0 %.

    BeitragBeitragssatzMonatliche BemessungsgrundlageKrankenkassen-BeitragPflegekassen-BeitragGesamtbeitrag/Monat
    Mindestbeitrag15,7 %1.178,33 €185 €40,06 €225,06 €
    Höchstbeitrag15,7 %5.175 €812,48 €175,95 €988,43 €

    Beitragsrechner

    Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um Ihren individuellen Beitrag zu berechnen.

    Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?

    Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung
  • Renten und Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zins- und Dividendenerträge
  • Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Einkünfte aus einer Abfindung aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes
  • Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.

    Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.

    Welche Nachweise sind notwendig?

    Als Nachweise eignen sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen oder Kontoauszüge.

    Beitragszahlung

    Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Meine SBK-App eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab.

    Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

    Formular SEPA Lastschrift-Mandat

    Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträgespätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig. Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an:

    SBK, UniCredit Bank GmbH, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99  BIC: HYVEDEMM455

    Friederike Schaber

    Sie möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen oder haben Fragen zu den Beiträgen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

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    Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft oder möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen? Wir freuen uns darauf, Sie persönlich von den starken Leistungen der SBK zu überzeugen. 

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