Sonstige freiwillig Versicherte

Beitragsinformationen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind weder Arbeitnehmer, Student noch Rentner? Auch wenn Sie keinem dieser Personenkreise angehören, können Sie sich bei uns als freiwilliges Mitglied versichern oder bleiben nach dem Ende einer Versicherung z.B. wegen Ende einer Beschäftigung automatisch weiter versichert. So profitieren Sie von einem umfassenden und lückenlosen Versicherungsschutz und von den starken Leistungen und der persönlichen Beratung der SBK.

Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.987,50 € (2023). Sollte Ihr Einkommen niedriger sein, richten sich Ihre Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.131,67 € (2023). Das heißt, dass Sie 2023 mindestens aus einem Einkommen von monatlich 1.131,67 € und höchstens aus einem Einkommen von monatlich 4.987,50 € Beiträge zahlen.

Ihre Vorteile bei der SBK:

Beitragssatz

Aktuell beträgt der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,5 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag), der allgemeine Beitragssatz beträgt 16,1 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag) und ist zum Beispiel aus Renten und Versorgungsbezügen zu entrichten.

Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Sollten Sie also unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen und auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz.

Auf alle Einkommensarten sind außerdem 3,05 % Pflegeversicherungsbeitrag zu zahlen. Personen ohne Kinder zahlen zur Pflegeversicherung einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,35 %. Nähere Informationen zum Beitragszuschlag für Pflegeversicherte ohne Kinder finden Sie hier.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte 2023

BeitragBeitragssatzmonatliche BemessungsgrundlageKrankenkassen-BeitragPflegekassen-Beitrag*Gesamtbeitrag/Monat
Mindestbeitrag15,5 %1.131,67 €175,41 €34,52 €209,93€
Höchstbeitrag15,5 %4.987,50 €773,06 €152,12 €925,18 €

*Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen zusätzlich 0,35 % für die Pflegeversicherung.

Beitragsrechner

Nutzen Sie unseren Beitragsrechner für sonstige freiwillig Versicherte, um Ihren individuellen Beitrag auszurechnen.

Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?

Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:

Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.

Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht gesetzlich versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.

Welche Nachweise sind notwendig?

Als Nachweise eignen sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen oder Kontoauszüge.

Beitragszahlung

Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

Formular SEPA Lastschrift-Mandat PDF, 112 KB

Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträge spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig.

Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an die SBK, HypoVereinsbank, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99, BIC: HYVEDEMM455

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