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Studenten und Studentinnen

Alle Informationen rund um Versicherung und Beitrag.

Ein Studium ist ein neuer Lebensabschnitt, der neben neuem Wissen auch neue Themen mit sich bringt – zum Beispiel was die Krankenversicherung betrifft. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Versicherungen und Beiträge während des Studiums, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt. 

Eine junge Erwachsene lernt im Wohnzimmer.

Vorteile bei der SBK:

  • Rundum geschützt auf Reisen – wir beteiligen uns an Ihren Reiseschutzimpfungen
  • Ob Sie im Ausland arbeiten oder studieren – bei uns bekommen Sie umfassende und individuelle Beratung.
  • Gesund und fit bleiben mit vielfältigen Online-Gesundheitskurse
  • Fitness-Check alle 24 Monate mit bis zu 140 € Zuschuss
  • Alles Wichtige per App mit Meine SBK
  • Sie wollen zur SBK wechseln? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Kostenfrei über die Familienversicherung

    Bis zu Ihrem 25. Geburtstag sind Sie während des Studiums in der Regel bei der Krankenversicherung Ihrer Eltern kostenfrei mitversichert. Das ist praktisch, denn Sie sparen Beiträge – sofern Sie monatlich kein Einkommen über 505 € (2024) haben. Mit einem Mini-Job können Sie sogar bis zu 538 € (2024) im Monat verdienen und trotzdem von der kostenfreien Familienversicherung profitieren.

    Der Studi-Deal

    Kommt die kostenlose Familienversicherung für Sie nicht mehr in Frage, weil Sie zum Beispiel über 25 Jahre alt sind oder Sie ein Einkommen oberhalb der Grenze von 505 € (2024) haben, dann können Sie die günstige Krankenversicherung für Studierende abschließen. Sie ist möglich bis zum Ende desjenigen Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden.

    Ihre monatlichen Beiträge im Studi-Deal 2024

    Art der Versicherungmonatlicher Beitrag (bis 30.09.2024)monatlicher Beitrag (ab 01.10.2024)
    Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende unter 23 Jahren und für Studierende mit Kind124,40 €130,99 €
    Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende ab 23 Jahren ohne Kind*129,27 €136,12 €
    *Gesetzlich Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung. Dieser entfällt nur, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen wird.Hinweis: Die Grundlage für den Studierendenbeitrag ist der BAföG-Bedarfssatz. Dieser wird zum Wintesemester 2024/2025 erhöht, daher wird auch der Studierendenbeitrag neu berechnet.

    Häufige Fragen zur studentischen Versicherung

    Unkompliziert per Bankeinzug:
    Sie erteilen uns im Online-Bereich Meine SBK eine Einzugsermächtigung und wir buchen Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung auch per SEPA Lastschrift Mandat erteilen.

    Formular SEPA Lastschrift-Mandat

    Oder Sie überweisen selbst:
    Die Beiträge müssen spätestens am 15. des Folgemonats auf dem Konto der SBK gutgeschrieben sein (z. B. Beiträge für Januar sind spätestens am 15. Februar fällig).

    Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an die SBK, UniCredit Bank GmbH, IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99, BIC: HYVEDEMM455

    Für die Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule ist es erforderlich, dass Sie krankenversichert sind. In Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK können Sie uns informieren, an welcher Universität oder Hochschule Sie sich immatrikulieren wollen. Alle Formalitäten regeln wir direkt mit Ihrer Hochschule, Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

    Wir übermitteln dem Immatrikulationsbüro der Hochschule eine Meldung als Versicherungsbestätigung. Die Hochschule bestätigt uns die Einschreibung ebenfalls auf digitalem Weg. Alternativ fragen Sie bei bei Ihrem persönlichen Kundenberater oder Ihrer persönlichen Kundenberaterin danach. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in Meine SBK oder in der Kundenberater-Suche.

    In Ihrer Online-Geschäftsstelle Meine SBK sind Sie unabhängig von Öffnungszeiten und können viele Anliegen rund um die Uhr einfach von zuhause aus erledigen, wie z. B. eine Versicherungsbestätigung für Ihre Universität oder Hochschule beantragen, am Bonusprogramm teilnehmen und vieles mehr. Außerdem können Sie sich in Meine SBK für die Online-Post anmelden und bekommen keine Papier-Post mehr von uns. So sparen wir Papier und tun so gemeinsam etwas für unsere Umwelt.

    Ja, ganz einfach per App. Laden Sie die Meine SBK-App herunter, fotografieren Sie Ihre Studienbescheinigung mit dem Smartphone und senden Sie sie direkt an die SBK. So sparen Sie Zeit und Porto.

    Sie wollen während des Studiums arbeiten, um sich etwas dazuzuverdienen oder um praktische Erfahrungen zu sammeln? Das hat eventuell Auswirkungen auf die Art Ihrer Krankenversicherung und ggf. sind Beiträge zu zahlen.

    Besteht für Ihren Job Krankenversicherungspflicht, so meldet Ihr Arbeitgeber Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung bei uns an und führt die Beiträge direkt an uns ab. Ihr Anteil an den Beiträgen behält er von Ihrem Brutto-Lohn ein. Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung werden auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt.

    Haben Sie eine Beschäftigung, die keine Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auslöst, so kann das dennoch Auswirkungen auf die Art Ihrer Versicherung und die Beitragshöhe haben. Wenn Sie beispielsweise mehr als 505 € (2024) monatlich verdienen, schauen wir, ob eine kostenfreie Familienversicherung weiterbestehen kann.

    Hier finden Sie eine Kurzübersicht über unterschiedliche Jobs während des Studiums mit den wichtigsten Regelungen.

    Minijob

    Jeder Job mit weniger als 538 € (2024) im Monat führt nicht zu einer Versicherungspflicht und hat keine Auswirkungen auf Ihre bestehende Krankenversicherung. Haben Sie gleichzeitig mehrere Minijobs, so werden die Gehälter zusammengerechnet. Liegt Ihr Verdienst unter 538 € (2024) im Monat, so bleiben Sie versichert wie bisher – zum Beispiel in der kostenfreien Familienversicherung oder dem günstigen Studi-Deal.

    Die einzige Ausnahme sind vorgeschriebene Vor- oder Nach-Praktika. Diese gelten nicht als Minijobs und lösen immer eine Kranken- und Pflege-Versicherungspflicht aus.

    Befristete Jobs

    Haben Sie einen Job, der von vornherein auf maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist? Dann führt dieser nicht zu einer Versicherungspflicht. Sie bleiben wie bisher versichert, beispielsweise in der kostenfreien Familienversicherung oder dem günstigen Studi-Deal.

    Haben Sie innerhalb eines Kalenderjahres mehrere kurzfristige Beschäftigungen, so werden diese zusammengerechnet und dürfen in Summe bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage betragen. Bei einer längeren Gesamtdauer löst auch Ihr befristeter Job Versicherungspflicht aus. In diesem Fall können Sie mit unserem SBK-Werkstudierenden-Tool schauen, ob Ihr Job versicherungspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bzw. wird.

    Praktikum

    Ein Praktikum wird nur dann versicherungsrechtlich besonders beurteilt, wenn es im Studium vorgeschrieben ist, es sich also um ein Pflichtpraktikum handelt. Ein freiwilliges Praktikum wird beurteilt wie alle anderen hier beschriebenen Jobs.

    Bei einem Pflichtpraktikum wird unterschieden nach Vor- bzw. Nachpraktikum und einem Zwischenpraktikum. Bei einem Vor- oder Nachpraktikum ist es entscheidend, ob Ihnen ein Gehalt gezahlt wird. Ist das nicht der Fall, bleiben Sie versichert wie bisher – zum Beispiel in der kostenfreien Familienversicherung oder dem günstigen Studi-Deal.

    Wenn Sie in einem Vor- oder Nachpraktikum ein Gehalt bekommen, dann ist es versicherungspflichtig. Sie werden von Ihrem Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung angemeldet und zahlen die Hälfte der Beiträge, sofern Sie mehr als 325 € (2024) monatlich verdienen. Die Beiträge werden prozentual aus Ihrem Gehalt berechnet.

    Bei einem im Studium vorgeschriebenen Zwischenpraktikum kommt es nicht zu einer Versicherungspflicht über den Arbeitgeber. Abhängig von der Dauer und dem gezahlten Gehalt können Sie ggf. sogar in der kostenfreien Familienversicherung bleiben. Oder Sie versichern sich im günstigen Studi-Deal.

    Werkstudierenden-Jobs

    Solange Sie immatrikuliert sind und einen unbefristeten Job mit einem Gehalt von mehr als 538 € im Monat haben, spricht man von einem Werkstudierenden-Job.

    In der Kranken- und Pflegeversicherung wird unterschieden, ob das Studium oder die Beschäftigung im Vordergrund steht. So werden Sie von Ihrem Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung angemeldet, wenn Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Dann zählen Sie versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und nicht mehr vorrangig als Student oder Studentin. Außer, Sie jobben in der vorlesungsfreien Zeit, zum Beispiel an den Abenden oder in den Semesterferien.

    Arbeiten Sie nur in der vorlesungsfreien Zeit oder weniger als 20 Stunden in der Woche, so löst Ihr Werkstudierenden-Job keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung aus. In der Regel sind Sie dann im günstigen Studi-Deal versichert, da das Gehalt in Werkstudierenden-Jobs oft die zulässige Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung (2024: 505 € pro Monat) übersteigt.

    Wenn Sie einen Werkstudierenden-Job haben, sammeln Sie Rentenpunkte. Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen die Beiträge zur Rentenversicherung grundsätzlich je zur Hälfte. Bei einem Arbeitsentgelt bis 2.000 € (2024) monatlich zahlen Sie einen geringeren Beitragsanteil.

    Mit dem SBK-Werkstudierenden-Tool testen

    Oft ist es für Studierende nicht ganz einfach zu wissen, ob sie versicherungspflichtig sind. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unser SBK-Werkstudierenden-Tool. Damit können Sie ganz einfach testen, ob Sie versicherungspflichtig sind.

    Der Studi-Deal ist möglich bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden. Endet das Studium, so endet mit dem Semester der Exmatrikulation auch der Studi-Deal.

    Wenn Ihre Krankenversicherung zum Studi-Deal endet, werden Sie bei der SBK als freiwilliges Mitglied weiterversichert. Diese freiwillige Mitgliedschaft besteht so lange, bis eine sogenannte vorrangige Versicherung eintritt. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel eine Beschäftigung aufnehmen. Über die Höhe Ihrer Beiträge in der freiwilligen Versicherung können Sie sich hier informieren oder Sie lassen sich persönlich beraten. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

    Verlängerung: Der Studi-Deal kann verlängert werden, wenn Sie Ihr Studium aus bestimmten Gründen nicht früher aufnehmen konnten (z. B. wegen einer späteren Zulassung im Auswahlverfahren des Studiengangs) oder Sie es unterbrechen mussten (z. B. wegen der Geburt eines Kindes oder einer längeren Krankheit). 

    Ein dualer Studiengang kombiniert die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einer betrieblichen Berufsausbildung. Personen, die an einem solchen Studiengang teilnehmen, gelten als Auszubildende.

    Wie Sie während eines dualen Studiengangs von einem optimalen Versicherungsschutz durch die SBK profitieren, können Sie auf der Seite SBK für Auszubildende nachlesen. 

    Bei einem Auslandssemester bleiben Sie in der deutschen Krankenversicherung versichert, solange Sie in Deutschland immatrikuliert sind.

    Wenn Sie in Deutschland wohnen und ein Studium an einer anerkannten Hochschule im EU-Ausland aufnehmen, können Sie sich in der deutschen Krankenversicherung zum Studi-Deal versichern – solange im Ausland keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Unser Expertenteam von der SBK-Auslandsberatung berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die Krankenversicherung im Ausland. Ein Anruf genügt: 0800 072 572 570 90 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Oder Sie schreiben einfach eine Mail an Auslandsberatung@sbk.org.

    Weitere Informationen rund ums Thema Auslandsstudium finden Sie hier.

    Sie kommen aus einem EU-Land und verfügen dort bereits über eine Krankenversicherung? Dann brauchen Sie sich in Deutschland nicht noch einmal in der Krankenversicherung zu versichern. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich direkt in einer Arztpraxis behandeln lassen. Ausnahme: Österreichische Versicherungsträger stellen keine Europäische Krankenversicherungskarte aus.

    Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, dann ist es obligatorisch, dass Sie sich in Deutschland krankenversichern. Sie können sich im Studi-Deal der SBK versichern. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die SBK-Auslandsberatung.

    Friederike Schaber

    Sie möchten die Vorteile der SBK näher kennenlernen oder haben Fragen zu den Beiträgen? Gerne beraten wir Sie persönlich in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

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