Unkompliziert per Bankeinzug:
Sie erteilen uns im Online-Bereich Meine SBK eine Einzugsermächtigung und wir buchen Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung auch per SEPA Lastschrift Mandat erteilen.
Formular SEPA Lastschrift-Mandat
Oder Sie überweisen selbst:
Die Beiträge müssen spätestens am 15. des Folgemonats auf dem Konto der SBK gutgeschrieben sein (z. B. Beiträge für Januar sind spätestens am 15. Februar fällig).
Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an die
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
IBAN: DE58 7902 0076 0027 9131 99
BIC: HYVEDEMM455
UniCredit Bank GmbH
Für die Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule ist es erforderlich, dass Sie krankenversichert sind. In Ihrer Meine SBK können Sie uns informieren, an welcher Universität oder Hochschule Sie sich immatrikulieren wollen. Alle Formalitäten regeln wir direkt mit Ihrer Hochschule, Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Wir übermitteln dem Immatrikulationsbüro der Hochschule eine Meldung als Versicherungsbestätigung. Die Hochschule bestätigt uns die Einschreibung ebenfalls auf digitalem Weg. Alternativ fragen Sie bei bei Ihrem persönlichen SBK Kundenberater oder Ihrer persönlichen SBK Kundenberaterin danach. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls in Meine SBK oder in der Kundenberater-Suche.
In Ihrer Meine SBK sind Sie unabhängig von Öffnungszeiten und können viele Anliegen rund um die Uhr einfach von zuhause aus erledigen, wie z. B. eine Versicherungsbestätigung für Ihre Universität oder Hochschule beantragen, am Bonusprogramm teilnehmen und vieles mehr. Außerdem können Sie sich in Meine SBK für die Online-Post anmelden und bekommen keine Papier-Post mehr von uns. So sparen wir Papier und tun so gemeinsam etwas für unsere Umwelt.
Ja, ganz einfach per App. Laden Sie die Meine SBK-App herunter, fotografieren Sie Ihre Studienbescheinigung mit dem Smartphone und senden Sie sie direkt an die SBK. So sparen Sie Zeit und Porto.
Sie wollen während des Studiums arbeiten, um sich etwas dazuzuverdienen oder um praktische Erfahrungen zu sammeln? Das hat eventuell Auswirkungen auf die Art Ihrer Krankenversicherung und ggf. sind Beiträge zu zahlen.
Besteht für Ihren Job Krankenversicherungspflicht, so meldet Ihr Arbeitgeber Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung bei uns an und führt die Beiträge direkt an uns ab. Ihr Anteil an den Beiträgen behält er von Ihrem Brutto-Lohn ein. Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung werden auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt.
Haben Sie eine Beschäftigung, die keine Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auslöst, so kann das dennoch Auswirkungen auf die Art Ihrer Versicherung und die Beitragshöhe haben. Wenn Sie beispielsweise mehr als 535 € monatlich verdienen, schauen wir, ob eine kostenfreie Familienversicherung weiterbestehen kann.
Detaillierte Informationen zur Krankenversicherung, wenn Sie studieren und nebenbei arbeiten oder ein Praktikum machen, finden Sie hier.
Der Studi-Deal ist möglich bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden. Endet das Studium, so endet mit dem Semester der Exmatrikulation auch der Studi-Deal.
Wenn Ihre Krankenversicherung zum Studi-Deal endet, werden Sie bei der SBK als freiwilliges Mitglied weiterversichert. Diese freiwillige Mitgliedschaft besteht so lange, bis eine sogenannte vorrangige Versicherung eintritt. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel eine Beschäftigung aufnehmen. Über die Höhe Ihrer Beiträge in der freiwilligen Versicherung können Sie sich hier informieren oder Sie lassen sich persönlich beraten. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihre persönliche SBK Kundenberaterin oder Ihren persönlichen SBK Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Verlängerung: Der Studi-Deal kann verlängert werden, wenn Sie Ihr Studium aus bestimmten Gründen nicht früher aufnehmen konnten (z. B. wegen einer späteren Zulassung im Auswahlverfahren des Studiengangs) oder Sie es unterbrechen mussten (z. B. wegen der Geburt eines Kindes oder einer längeren Krankheit).
Ein dualer Studiengang kombiniert die Ausbildung an einer Fachhochschule mit einer betrieblichen Berufsausbildung. Personen, die an einem solchen Studiengang teilnehmen, gelten als Auszubildende.
Wie Sie während eines dualen Studiengangs von einem optimalen Versicherungsschutz durch die SBK profitieren, können Sie auf der Seite SBK für Auszubildende nachlesen.
Bei einem Auslandssemester bleiben Sie in der deutschen Krankenversicherung versichert, solange Sie in Deutschland immatrikuliert sind.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und ein Studium an einer anerkannten Hochschule im EU-Ausland aufnehmen, können Sie sich in der deutschen Krankenversicherung zum Studi-Deal versichern – solange im Ausland keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Unser Expertenteam von der SBK Auslandsberatung berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die Krankenversicherung im Ausland. Ein Anruf genügt: 0800 072 572 570 90 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Oder Sie schreiben einfach eine Mail an Auslandsberatung@sbk.org.
Weitere Informationen rund ums Thema Auslandsstudium finden Sie hier.
Sie kommen aus einem EU-Land und verfügen dort bereits über eine Krankenversicherung? Dann brauchen Sie sich in Deutschland nicht noch einmal in der Krankenversicherung zu versichern. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich direkt in einer Arztpraxis behandeln lassen. Ausnahme: Österreichische Versicherungsträger stellen keine Europäische Krankenversicherungskarte aus.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, dann ist es obligatorisch, dass Sie sich in Deutschland krankenversichern. Sie können sich im Studi-Deal der SBK versichern. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die SBK Auslandsberatung.