sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Übersicht Themen Themen Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen Qualität Digitalisierung Versorgung Kassenfinanzen & Morbi-RSA Politische Positionen Expertinnen & Experten Kontakt zu Presse & Politik
EnglishSuche
Kontakt Menü Übersicht Themen Politische Positionen Expertinnen & Experten Kontakt zu Presse & Politik Themen Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen Qualität Digitalisierung Versorgung Kassenfinanzen & Morbi-RSA sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishLogin

Beschwerde- und Widerspruchszahlen 2015

Pressemitteilung: Vorstand fordert mehr Transparenz im Sinne der Versicherten (09.12.2016)

Als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland veröffentlicht die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK Zahlen zu Kundenbeschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren. Damit geht die SBK einen wichtigen Schritt in Richtung größere Transparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Über negatives Kundenfeedback spricht niemand gerne“, sagt Dr. Hans Unterhuber, Vorstandsvorsitzender der SBK. „Als Krankenkasse ist unser Maßstab jedoch die Kundenzufriedenheit.“ Die SBK fordert alle gesetzlichen Krankenkassen auf, diese Zahlen zu veröffentlichen und so für mehr Transparenz zu sorgen. „Gute Kassen lassen sich am Kundenurteil messen“, sagt Unterhuber.

Aus Beschwerden lernen

Im Jahr 2016 gingen bei der SBK bislang 3.836 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zu der Versichertenzahl von 1.045.117 (Stand: 30.09.2016) bedeutet das eine Beschwerdequote von 0,37 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden insgesamt 4.150 Beschwerden eingereicht, das bedeutete eine Quote von rund 0,40 Prozent. In 75 Prozent der Fälle erhielten die Beschwerdeführer innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung auf ihr Anliegen. „Wir haben ein professionelles Qualitätsmanagement etabliert, um nicht nur Beschwerden abzuarbeiten, sondern aus dem Kundenfeedback zu lernen. Wir gehen jeder einzelnen Beschwerde nach und leiten daraus Verbesserungen in unseren Prozessen ab“, erklärt Unterhuber. Dabei fasst die SBK den Begriff Beschwerde sehr weit: Bereits die Abbestellung des Kundenmagazins wird als Beschwerde erfasst. Ob gesetzliche Krankenkassen ihre Beschwerden systematisch erfassen und wie sie damit umgehen, ist ihnen freigestellt.

660 Widersprüche in 2015

Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem sich Versicherte gegen Verwaltungsakte, also Entscheidungen der Krankenkasse wehren können. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Anzahl und Bearbeitung der gegen sie eingereichten Widersprüche zu erfassen und einmal jährlich über den GKV Spitzenverband an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu melden. Bei der SBK wurden 2015 insgesamt 660 Widersprüche zentral bei der Widerspruchsstelle eingereicht (542 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 118 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK fachlich überprüft. Kann eine Entscheidung zugunsten des Kunden abgeändert werden, wird der Kunde unmittelbar von seinem persönlichen Kundenberater über die neue Sachlage informiert. Bleibt es bei der getroffenen Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Infografik Beschwerden, Widersprüche und Klagen 2015

Widerspruchsausschuss bestätigt 99 Prozent der Entscheidungen

Ehrenamtlich und unabhängig: Der Widerspruchsausschuss besteht bei der SBK aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und ebenso vielen der Versicherten. Wie die SBK ist auch der Widerspruchsausschuss an die geltenden Gesetze gebunden und kann in berechtigten Fällen die Entscheidung der SBK revidieren. Die Abänderung der Entscheidung erfolgt dann durch den persönlichen Kundenberater. 2015 wurden im Widerspruchsausschuss 547 Widersprüche beraten: In 540 Fällen, also in knapp 99 Prozent der Fälle, hielt die Entscheidung der SBK auch einer erneuten unabhängigen Überprüfung durch den Widerspruchsausschuss stand. 

175 Klagen vor Sozialgerichten

Kunden, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2015 taten das SBK-Kunden in 175 Fällen. Zusammen mit anhängigen Verfahren aus Vorjahren wurden 213 Klageverfahren beendet. Die Gerichte gaben der SBK in 75 Prozent der Ver-fahren Recht, weitere 12 Prozent wurden durch Vergleich abgeschlossen. In 12 Prozent entschieden die Gerichte im Sinne der Kläger.Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2016 werden im Frühjahr 2017 erhoben.

SBK fordert mehr Transparenz in der GKV

Die SBK fordert alle gesetzlichen Krankenkassen zu einem transparenten Umgang mit solchen Kennzahlen auf. „Wir müssen den Kunden konsequent in den Mittelpunkt stellen – das bedeutet, auch mit unbequemem Feedback offen umzugehen.“ Zahlen zur Kundenzufriedenheit sind außerdem wettbewerbsrelevant und geben Auskunft über die Qualität einer Krankenkasse. „Der Kunde hat diese Transparenz verdient“, betont Unterhuber. „Denn nur, wenn er Einblicke in solche Zahlen hat, kann der Kunde sich ein Bild davon machen, wie es um die Kundenorientierung einer Krankenkasse bestellt ist.“ 

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle, veröffentlicht werden. 

Folgen Sie uns auf

Facebook
Instagram
YouTube
X
LinkedIn
XING
TikTok
Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zu den Einstellungen Zustimmen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern