Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für digitale Versorgungsangebote im GKV-Markt müssen mit der digitalen Entwicklung Schritt halten
Meinung: Dr. Gertrud Demmler fordert konstruktives Vorgehen, um Mehrwerte zu realisieren (17.10.2018)
Ziel ist ein endlich spürbarer Mehrwert für Patienten, Ärzte, Kassen und alle anderen in der Versorgung, so twitterte Jens Spahn nach der Veröffentlichung einer Absichtserklärung von Krankenkassen, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und gematik zu elektronischer Patienten- und Gesundheitsakte. Da können wir ihm nur zustimmen. ENDLICH EIN SPÜRBARER MEHRWERT – das ist es, was zählt. Und das betrifft nicht nur ePA und eGA, das betrifft die gesamte Versorgung. Denn: Viele innovative, digitale Angebote besitzen für unsere Versicherten einen echten Mehrwert – das Potential, bestehende Versorgung zu ergänzen oder sogar Versorgungslücken sinnvoll zu schließen.
Doch damit wir dieses Potenzial auch entsprechend im Sinne unserer Versicherten nutzen können, muss sich etwas tun. Je länger wir mit Start-ups zusammenarbeiten, umso deutlicher wird: Die Hürden sind zu hoch. Es gibt zu viele gesetzliche Regulierungen, die nicht mehr der heutigen Realität entsprechen. In den Regelungen des fünften Sozialgesetzbuches werden Begrifflichkeiten und Abgrenzungen genutzt, in denen sich digitale Angebote nicht fassen lassen.
So gibt es beispielsweise Diskussionen darüber, Online-Coachings Heil- oder Hilfsmittel sind- weil es nur diese beiden Begrifflichkeiten im Gesetz gibt. Meiner Meinung nach passen aber beide nicht. Online-Coachings sind weder noch. Sie verlaufen auch häufig zwischen Sektorengrenzen, zwischen Prävention, Diagnose und Behandlung. Auch mit dem Arztvorbehalt müssen wir uns beschäftigen. Wir müssen uns fragen, welche Leistungen nur zugelassene Ärzte erbringen dürfen, welche Beratung oder gar Diagnosestellung im Rahmen von digitalen Angeboten oder gar von Künstlicher Intelligenz übernommen werden dürfen.
Hier gilt es, die Gesetze auf einen aktuellen Stand zu bringen – und zwar gemäß dem Grundsatz: Rahmenbedingungen müssen gesetzlichen Kassen ermöglichen, ihren Kunden mithilfe innovativer Angebote eine bessere Versorgung anzubieten oder auch nur zu erproben. Gerade digitale Angebote ermöglichen einen direkten Realitätscheck, etwas was in der bisherigen Welt der Evidenz nicht im Ansatz realisiert ist. Geben Sie uns den Rahmen wir diese Entwicklung, sonst rennen wir in den nächsten Jahrzehnten immer wieder der Realität her und echte Mehrwerte stehen nur auf Folienpräsentationen.
Denn Fakt ist: Der digitale Fortschritt verändert unser Leben und es ist sicher nicht alles Gold, was glänzt – wichtig ist deshalb, dass wir sorgfältig mit der Entwicklung umgehen, damit die digitalen Vorteile für alle überwiegen. Wenn wir uns als Krankenkassen hier engagieren dürfen, können wir die Angebote begleiten, mit den Anbietern weiterentwickeln und Qualitätsstandards für unsere Kunden definieren. Wir stehen – mit all unseren bisherigen Erfahrungen – als konstruktiver Gesprächspartner für die Weiterentwicklung der digitalen Versorgung unserer Versicherten zur Verfügung.
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