So reißt das Gap Year keine Lücke in den Versicherungsschutz
Pressemitteilung: Die SBK unterstützt junge Reisende sowohl vor als auch während ihres Auslandsaufenthaltes (05.07.2017)
München, 05.07.2017. Work and Travel in Australien, Backpacking durch Südostasien oder als Au-Pair in die USA – immer mehr Schüler und Studenten entscheiden sich nach ihrem Abschluss für ein Auslandsjahr, bevor sie ins Arbeitsleben oder Studium starten. Damit das sogenannte Gap Year vor allem mit positiven Eindrücken verbunden ist, muss vorab vieles organisiert werden. Mut zur Lücke sollte man bei der Packliste haben – aber nicht beim Krankenschutz. Um ein böses Erwachen bei Verletzungen oder Krankheiten zu vermeiden, sollte der Versicherungsschutz in der Planung ganz oben stehen. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK steht den Reisenden dabei mit Rat und Tat zur Seite.
Neben der Entscheidung, wohin es gehen soll, sind vor allem die jeweiligen Einreisevorschriften, Impfempfehlungen und Informationen über lokale Umgangsformen des Reiselandes wichtig. „Unsere Auslandsberatung hilft, an alles Notwendige zu denken und die Reise perfekt zu planen, bevor sie überhaupt begonnen hat“, erklärt Michael Zaubzer, Auslands-Experte der SBK.
Impfungen rechtzeitig planen
Insbesondere die Impfungen sind nicht zu unterschätzen, da diese je nach Reiseziel variieren und dementsprechend Vorlauf brauchen. So werden bei einer Rundreise im asiatischen Hinterland zum Beispiel andere Impfungen als in der „zivilisierten“ Großstadt benötigt. Wie etwa die Gelbfieberimpfung, die nur für Südamerika und unter Umständen für Afrika benötigt wird, nicht jedoch für Australien. Auch die Malaria-Prophylaxe und die Alternative mit einem sogenannten Stand-by-Medikament werden bei Bedarf mit dem Kunden besprochen. Doch der Impfschutz alleine ist bei einem längeren Auslandsaufenthalt noch nicht ausreichend.
Umfassender Versicherungsschutz ist gefragt
Wichtig bei der Vorbereitung ist vor allem das Abschließen einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Bei einer Reise in Nicht-EU-Länder gilt der deutsche Versicherungsschutz nicht. Eine Ausnahme bilden Staaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben – das sollte vor dem Auslandsaufenthalt geklärt werden. Auch in EU-Mitgliedstaaten wird bei einer Behandlung nur ein bestimmter, für das jeweilige Land festgesetzter Anteil übernommen. Hohe Privatrechnungen, die nur zu einem kleinen Teil erstattet werden können, sollten unbedingt durch eine Reisekrankenversicherung abgesichert werden, um einen finanziellen Schaden zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an um eine Zusatzversicherung zu kümmern, vor allem bei einer Reisedauer über acht Wochen. Oft sind gängige Policen der Auslandsversicherungen nur für diesen Zeitraum gültig. Besteht keine Zusatzversicherung, müssen die Kosten vom Reisenden komplett übernommen werden. „Eine Auslandskrankenversicherung ist gut investiertes Geld – vor allem, wenn es zu einem Krankenhausaufenthalt kommt“, so Zaubzer. „Wir finden deshalb in einem persönlichen Gespräch heraus, welchen Bedarf der Versicherte genau hat und schnüren basierend auf seinem Reiseziel und seiner persönlichen Situation ein individuelles Paket, das umfassenden Schutz im Ausland garantiert“, erklärt der Auslands-Experte weiter und ergänzt: „Da kann auch eine private Zusatzversicherung für die Reise oder eine Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.“
Persönliche Beratung – vor und während des Auslandsaufenthalts
Auch über den Krankenschutz hinaus können sich Interessierte während ihrer Reiseplanung an die Auslandsberatung wenden. „Meist ergeben sich noch sehr wichtige Fragen im persönlichen Gespräch“, weiß Michael Zaubzer. Die Auslandsexperten der SBK erreichen Kunden unter der Nummer
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