Stellungnahme Dr. Gertrud Demmler zum GKV-FKG

Meinung: Dr. Gertrud Demmler spricht als Sachverständige zum GKV-FKG in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses (18.12.2019)

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Der Ausschuss für Gesundheit widmet sich in seiner Sitzung am 18.12.2019 dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung nimmt Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse als Sachverständige zum Antrag der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehr Qualitätstransparenz für Versicherte, mehr Anreize für bessere Versorgung – Solidarische Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln“ wie folgt Stellung:

„Die Forderung, den bisherigen Wettbewerb um den günstigsten Zusatzbeitrag abzulösen und ihn durch einen Qualitätswettbewerb zu ersetzen, können wir nur unterstützen. Ziel des Qualitätswettbewerbs muss es sein, dass Krankenkassen aus Sicht der Versicherten besser werden – nicht nur in der Gestaltung von Versorgung, sondern auch in ihrer Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistung. Voraussetzung dafür ist, dass Versichertenerfahrungen künftig eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Krankenkassen spielen. Ohne das positive Urteil der Versicherten kann nicht von guter Qualität gesprochen werden.

Qualitätswettbewerb benötigt zum einen Transparenz über kassenbezogene Versichertenerfahrung. Zum anderen ist die Veröffentlichung von definierten Qualitätsparametern und Statistiken erforderlich. Nur wenn vergleichbare Qualitätstransparenz herrscht, wird für die Kassen ein wichtiger Anreiz gesetzt, eigene Qualitätslücken oder -mängel zu erkennen und kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Qualität zu arbeiten. Die Entwicklung eines transparenten Qualitäts-Benchmarkings ist laut § 217f Abs. 4 SGB V Aufgabe des GKV Spitzenverbandes. Es wäre deshalb begrüßenswert, wenn die gesetzlichen Krankenkassen durch ihren Spitzenverband an der eigenen Verbesserung im Sinne der Versicherten arbeiten.

Eines ist zudem klar: Qualitätswettbewerb wird nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen für die Krankenkassen so gestaltet sind, dass die Umsetzung von Qualität in der Dienstleistung rechtlich möglich ist und sich finanziell nicht negativ für die Kassen auswirkt. Deshalb halten wird den Vorschlag, wissenschaftliche Expertise bei der Entwicklung eines Qualitätssystems mit einzubeziehen, für sinnvoll. Der Fokus sollte dabei auf der Frage liegen, welche systemischen Regelungen bisher Qualität im oben genannten Sinne behindern. Neben dieser systemischen Sicht wird eine wissenschaftliche Expertise aus den Bereichen Marktforschung und Customer Experience als wertvolle Ergänzung gesehen.“

Die vollständige Stellungnahme mit allen Details finden Sie bei den Downloads.

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