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Versicherungshilfe für Studentenjobs

Pressemitteilung: Dank eines Tools der SBK wissen Studenten genau, ob und wie sie sich bei Praktika und Nebenjobs versichern müssen (26.07.2017)

Die Semesterferien stehen kurz bevor und viele Studenten entscheiden sich dafür, die Zeit für ein Praktikum oder einen Nebenjob zu nutzen oder als Werkstudent in einem Unternehmen einzusteigen. Die Vorfreude auf mehr Geld und das Sammeln von Erfahrung sollte dabei eine wichtige Frage nicht in den Hintergrund stellen: Welche Auswirkungen haben solche Jobs auf die Krankenversicherung und den Sozialversicherungsstatus, der vor Risiken wie Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung schützt? Für viele Studenten stellen diese Themen ein großes Rätsel dar. Die SBK erklärt daher, was es zu beachten gilt und hat sogar ein Online-Tool entwickelt, das Studenten zu Rate ziehen können.

Ab einem Alter von 25 Jahren fallen Studenten aus der Familienversicherung und müssen sich um eine eigene Versicherung kümmern. Auch als Familienversicherter können sich die Beiträge im Falle eines Nebenjobs und anderer Tätigkeiten ändern. Daher sollte bei der Aufnahme eines Nebenjobs, einer Werkstudententätigkeit oder eines Praktikums der Sozialversicherungsstatus überprüft werden. So wird geklärt, ob der Student Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen muss oder nicht. 

Erfahrungen während eines Praktikums sammeln

Für viele Studiengänge ist es bereits verpflichtend, ein Praktikum zu absolvieren. Empfehlenswert ist es in jedem Fall. Denn so können Studenten Einblicke in den Berufsalltag gewinnen und feststellen, ob ihnen die Arbeit gefällt. Zudem ist ein Praktikum eine gute Gelegenheit, Zusatzqualifikationen zu erwerben. Erhält der Praktikant für seine Arbeit Gehalt, kann es jedoch sein, dass sich auch die Beiträge für seine Sozialversicherung ändern. Entscheidend ist hierbei vor allem, ob es sich um ein vorgeschriebenes oder ein freiwilliges Praktikum handelt und wie dieses vergütet wird.

Ein Beispiel:

Erhält ein Praktikant bei einem vorgeschriebenem Zwischenpraktikum Entgelt, ist dieses sozialversicherungsfrei. Ein vorgeschriebenes Praktikum vor Beginn oder nach dem Ende des Studiums hingegen ist sozialversicherungspflichtig.

Mit Hilfe von Studentenjobs das Einkommen aufbessern

Neben Praktika gibt es die Möglichkeit, durch Nebenjobs und Werkstudententätigkeiten praktische Einblicke zu gewinnen und zugleich Geld zu verdienen. Hier sind vor allem die Dauer der Tätigkeit und die Stunden, die pro Woche gearbeitet werden, entscheidend. Um die Konzentration auf das Studium zu gewährleisten, sind für Nebentätigkeiten in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche angesetzt, unabhängig vom Verdienst. Während der Semesterferien kann dieses Pensum erhöht werden und Studenten können sogar Vollzeit arbeiten, ohne dass sich das auf die Krankenversicherung auswirkt. Allerdings ist hier zu klären, ob zusätzlich weitere Beträge zur Sozialversicherung anfallen. In Deutschland sind über die fünf gesetzlichen Sozialversicherungen Kosten für Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfälle, Altersvorsorge und Arbeitslosigkeit abgedeckt.

Ein Beispiel:

Bei einem klassischen Werkstudentenjob, das heißt bis zu 20 Stunden pro Woche, muss der Student lediglich einen Beitrag zur Rentenversicherung beisteuern. Für einen befristeten Job von bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen gilt dagegen Versicherungsfreiheit, solange der Student keine weiteren Nebenjobs hat. 

Klarheit dank Online-Tool

Um Studenten einen Überblick zu geben und jeden Einzelnen in seinem speziellen Fall zu unterstützen, stellt die SBK einen besonderen Service zur Verfügung. Mit Hilfe des Online-Tools zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung kann schnell und einfach geprüft werden, ob der Student aufgrund seines Praktikums oder seiner Nebentätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Dabei werden die Daten zum Arbeitsverhältnis abgefragt und innerhalb kürzester Zeit erhält der Student sein Ergebnis per Mail. Der Service ist kostenlos und für alle zugänglich, auch für Studenten, die nicht bei der SBK versichert sind. Zum Werkstudententool geht es direkt unter https://werkstudenten.sbk.org/selfservice.

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle, veröffentlicht werden.

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