Wie wir uns eine Datenverfügung vorstellen
Hintergrund: Verschiedene Szenarien zeigen, wie der Versicherte als Herr seiner Daten Freigaben erteilen kann (12.08.2019)
Im Zuge der Digitalisierung wird viel über Datenschutz, Datensicherheit und Datenhoheit diskutiert. Da geht es zum einen Wearables und Apps, die Daten sammeln, aber auch um die elektronische Patientenakte, die 2021 eingeführt werden soll. Die SBK setzt sich in diesem Zusammenhang für eine verpflichtende Datenverfügung ein: Versicherte müssen ihre Einwilligung in die Datennutzung zu Beratungszwecken im Rahmen einer Datenverfügung geben können und ihnen muß ein Widerrufsrecht zustehen. Mit dieser Datenverfügung hat jeder Versicherte jederzeit unkompliziert die Möglichkeit, selektive, auch temporäre Zugriffsrechte zu vergeben oder diese wieder zu entziehen. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen Daten verpflichtend freigegeben werden müssen, alles andere muss in der Autonomie der Versicherten liegen. Das soll für Kontakt- und Versicherungsangaben genauso gelten wie für Informationen über Medikation, Diagnosen, Arztbesuche oder die Rückmeldungen zu Hilfsmitteln. Der Versicherte muss spontan individuelle Zugriffsrechte an Ärzte oder Apotheker geben können, wenn diese im akuten Fall Zugriff auf die Daten benötigen. Hausarzt oder auch die Apotheke des Vertrauens könnten einen dauerhaften Zugriff bekommen. Ebenso die Krankenkassen für die Beratungszwecke. Fachärzte, die während einer zeitlich begrenzten Erkrankung Einsicht brauchen, einen temporären Zugriff.
Martin Mustermann hat sich den Meniskus gerissen. Deshalb hat er dem Facharzt und der Klinik für den operativen Eingriff einen temporären Zugriff auf die relevanten Daten erteilt. Dem Phsiotherapeuten und dem Sanitätshaus hat er zunächst einmal einen dauerhaften Zugriff erteilt, weil er nicht genau weiß, wie lange die Behandlung im Anschluß noch dauert. Diesen dauerhaften Zugriff kann er selbstverständlich jederzeit wieder entziehen.
Martina Mustermann ist schwanger. Für die Betreuung und Beratung in der Schwangerschaft hat sie aktuell einen dauerhaften Zugang für Facharzt (Gynäkologe) sowie Geburtsklinik und Krankenkassen eingerichtet. Die Apotheke hat einen temporären Zugriff, da sie zurzeit unter Muskelkrämpfen und Wassereinlagerungen leidet und sich dort immer wieder die notwenigen Medikamente holt.
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