Erster Weaning-Qualitätsvertrag jährt sich
Pressemitteilung: Viele weitere Kliniken und Versicherungen nehmen teil, Zahl der Versicherten soll sich noch erhöhen (04.05.2020)
Vor rund einem Jahr öffnete die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse den ersten Qualitätsvertrag der gesetzlichen Krankenversicherung für den Beitritt weiterer Partner*innen. Die neue Vertragsmöglichkeit wurde genutzt, um Anreize zur Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patient*innen zu schaffen.
Seit März 2019 ist der Vertrag, den die SBK erstmalig Ende 2018 mit der Karl-Hansen-Klinik Bad Lippspringe schloss, für weitere Krankenkassen und Kliniken geöffnet. Seitdem sind sieben weitere Kliniken in Berlin, Hamburg, München-Gauting, Wangen, Bad Wildungen, Göttingen und Großhansdorf hinzugekommen. „Neben der Tatsache, dass wir viele weitere Partner*innen für unser Konzept begeistern konnten, freut mich besonders, dass die teilnehmenden Kliniken über ganz Deutschland verteilt sind. Wir decken bereits jetzt ein Viertel der stationären Beatmungseinrichtungen in Deutschland ab und bieten der Hälfte unserer Versicherten einen wohnortnahen Zugang zur Beatmungsentwöhnung“, sagt Martin Spegel, Fachbereichsleiter Stationäre Versorgung bei der SBK. „Die meisten Einrichtungen, die wir ansprechen, sind sehr am Vertrag interessiert.“ Mit Asklepios ist bereits eine große Klinikgruppe dem Vertrag beigetreten, Gespräche zwischen einer weiteren großen privaten Gruppe und der SBK laufen aktuell.
Zahl der teilnehmenden Patient*innen noch gering
„Obwohl der Vertrag bei Kliniken und anderen Krankenversicherungen auf so viel Anklang stößt, sind wir mit der Zahl der eingesteuerten Patient*innen noch nicht zufrieden“, erklärt Spegel. Aktuell profitieren erst einige wenige Versicherte der SBK vom Vertrag. Auch wenn Langzeitbeatmete und ihre Angehörigen von den Pflegeberater*innen der SBK aktiv auf die Möglichkeit hingewiesen werden, gibt es einige Hürden: So müssen Patient*innen davon überzeugt werden, dass es letztendlich ausschließlich sie selbst sind, die sich nach der ärztlich festgestellten Eignung für die Beatmungsentwöhnung entscheiden. Sie selbst bestimmen, ob sie sich tatsächlich in eine Klinik begeben möchten, es wird selbstverständlich nicht über ihren Kopf hinweg entschieden. Auch bei den Hausärzt*innen der Patient*innen muss Interesse für das Konzept geweckt werden, da sie einen wichtigen Part bei der Begutachtung für die Beatmungsentwöhnung spielen. Viele Hausärzt*innen kennen die Möglichkeiten von Weaning jedoch noch gar nicht. „Wir arbeiten mithilfe vieler Gespräche daran, die Hürden abzubauen und dadurch hoffentlich schon bald viele weitere Versicherte in den Vertrag einsteuern zu können“, sagt Spegel.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Krankenkassen ist möglich
Auch wenn die Zahl der teilnehmenden Patient*innen durchaus noch steigen dürfte: der Vertrag ist aus Sicht der SBK ein Erfolg in Sachen Kooperation zwischen Krankenkassen und Kliniken. Obwohl das Verhältnis zwischen beiden Parteien häufig von Misstrauen geprägt ist – Stichwort „Rechnungsprüfung“ – zeigt der Qualitätsvertrag, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten, inklusive und vor allem der Patient*innen, möglich ist.
Interesse bei weiteren Krankenversicherungen generell hoch – mit Ausnahmen
Neben acht Kliniken nehmen mittlerweile auch elf Krankenkassen und private Krankenversicherungen am Vertrag teil, das Interesse ist weiterhin groß. „Wir beobachten dennoch, dass kleinere Kassen sich leichter damit tun. Einige große Kassen scheinen weniger gewillt zu sein, Verträgen außerhalb ihres Kassenlagers beizutreten, auch wenn sie Vorteile für ihre Versicherten und sie selbst beinhalten“, beklagt Spegel. „Das ist besonders schade, weil wir den Vertrag bewusst offen gestaltet haben, um eben nicht in einen Wettbewerb um den besten Vertrag einzusteigen, sondern für mehr Qualität in der Versorgung der betroffenen Patient*innen sorgen möchten.“
Hoher Bedarf für Weaning-Lösungen
Die Zahl der Menschen mit chronischer respiratorischer Insuffizienz, die zuhause beatmet werden, steigt in Deutschland kontinuierlich. Studien belegen jedoch, dass etwa 60 Prozent dieser Personen zumindest vorübergehend von der Beatmung entwöhnt werden könnten. Der Qualitätsvertrag wurde geschaffen, um das Potenzial einer Beatmungsentwöhnung der Patient*innen individuell und strukturiert zu erheben und um ihnen eine spezialisierte Versorgung in einer Fachklinik (Weaning-Zentrum) zu ermöglichen. Er sieht vor, dass die Spezialist*innen des Zentrums gemeinsam mit den betreuenden Hausärzt*innen ein mögliches Weaning-Potenzial im Rahmen einer telefonischen Fallkonferenz ermitteln.
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