Klare Rahmenbedingungen für eine Digitalisierung im Sinne des Versicherten

Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2021: Was für die versichertenorientierte Digitalisierung wichtig ist (02.09.2021)

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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. ePA, eRezept und DiGA halten ganz aktuell Einzug in den Versorgungsalltag. In den nächsten Jahren werden Anwendungen wie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Heil- und Kostenpläne beim Zahnarzt oder Impfausweise hinzukommen und so immer mehr Therapien und Dienstleistungen digital verfügbar sein. Das wird unser Gesundheitssystem verändern.

Die positive Entwicklung der voranschreitenden Digitalisierung wird durch ungeklärte Rahmenbedingungen konterkariert

Die voranschreitende Digitalisierung ist eine gute Sache, sie wird unser Gesundheitssystem verbessern. Darin sind sich fast alle einig. Aber: Aktuell werden die Potenziale für die Digitalisierung nicht ausgeschöpft. Projekte werden verschoben oder starten als Feldtests mit geringen Nutzerzahlen – wie zum Beispiel das eRezept, das derzeit in der Region Berlin-Brandenburg erprobt wird, oder die eAU, deren Start immer wieder nach hinten terminiert wird. Zudem sind viele Fragen rund um den Datenschutz ungeklärt und werden nun nachgelagert diskutiert, so bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Das macht langfristige Planungen unmöglich und verunsichert die Versicherten.
 

Unsere Forderung: Es braucht mehr Klarheit für eine nutzerzentrierte Digitalisierung

Um die vollen Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen, braucht es eine Anpassung der Rahmenbedingungen:
 

Ein digitalisiertes Gesundheitswesen macht den Versichertenalltag einfacher und trägt zu verbesserter Versorgung bei

Versicherte und Patient*innen profitieren in zweifacher Hinsicht von konsequenter Digitalisierung im Gesundheitswesen:

  1. Digitalisierung macht den Alltag in vielen Dingen einfacher. Es ist natürlich für den Versicherten komfortabler, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet wird, wenn sie Befundbriefe nicht von einem Arzt zum anderen tragen müssen oder das Rezept in der Apotheke online eingelöst werden kann.
  2. Digitalisierung kann Versorgung verbessern – und zwar indem sie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren erleichtert. Wenn alle an einer Behandlung Beteiligten sich gleichberechtigt und auf Augenhöhe austauschen, ist das der beste Weg, um gemeinsam die beste und individuell geeignete Versorgung für den Versicherten zu realisieren.
     

Vertiefende Informationen

Wer ist wer im digitalen Gesundheitswesen – eine Auswahl wichtiger Akteure

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das BMG ist federführend im Bereich der Gesundheitspolitik und damit für die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesvorhaben, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zuständig. Das gilt selbstverständlich auch für die Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitswesens.

 

Gesellschaft für Telematik (gematik)
Die Gesellschaft für Telematik, kurz: gematik, wurde 2005 gegründet. Der gesetzliche Auftrag der gematik umfasst die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (der sicheren Datenautobahn für das Gesundheitswesen), der elektronischen Gesundheitskarte sowie zugehöriger Fachanwendungen und sogenannter weiterer Anwendungen für die Kommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Sie ist auch Anbieterin der eRezept-App.

 

Die Krankenkassen
Krankenkassen zahlen nicht nur digitale Gesundheitsanwendungen, sie sind Anbieter von digitalen Lösungen, Betreiber der ePA – und sie haben seit jeher als Einzige den Gesamtblick auf alle Abrechnungs-, Leistungs- und Versicherungsdaten. Sie überblicken so die individuelle Versorgungssituation ihrer Versicherten. Sie garantieren einen verlässlichen, reglementierten und hohen Datenschutz der Versichertendaten. Kassen können ohne kommerzielles Eigeninteresse im Sinne der Versicherten und der Versichertengemeinschaft agieren. 

Aktuell wichtige Angebote im digitalen Gesundheitswesen

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ist eine digitale Plattform, auf der gesetzlich Krankenversicherte ihre Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Medikationspläne oder Befunde sicher speichern und zukünftig auch mit ihren Ärzt*innen teilen können. Die elektronische Patientenakte nutzen die Versicherten in Form einer App auf ihrem Smartphone, die seit Anfang 2021 von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. So haben sie die Möglichkeit, immer und überall ihre Gesundheitsdaten aufzurufen, ob bei ihren Fachärzt*innen vor Ort oder auch im Urlaub. Sie haben jederzeit den Überblick über ihre Daten und können sicher sein, dass alle ihre Ärztinnen und Ärzte immer auf dem aktuellen Stand sind. Die Daten sind geschützt abgelegt und jeder entscheidet selbst, mit wem er seine Daten teilt.

Elektronisches Rezept (eRezept)
Ab 2022 können gesetzlich Versicherte ihre Rezepte für Medikamente sicher und einfach per App erhalten, einlösen und verwalten. Das eRezept ersetzt den heutigen „rosa Zettel“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Das eRezept wird vom Arzt erstellt und im Gesundheitsnetz sicher und verschlüsselt gespeichert. Patient*innen haben Zugriff auf das Rezept über die eRezept-App der gematik. Dafür benötigen sie ein entsprechendes Smartphone, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN. Sie können aber auch einen Ausdruck von ihrem Arzt erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können sie dann das eRezept in der Apotheke einlösen.
 

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
DiGAs sind zertifizierte Medizinprodukte zur Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linde-rung von Krankheiten oder Behinderungen, wie beispielsweise digitale Tagebücher für Diabeti-ker, Migräne-Tracker oder digitale Anwendungen für Bluthochdruckpatienten. Patient*innen ha-ben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Apps zur Gesundheitsversorgung. Sie können vom Arzt oder Psychotherapeuten verordnet oder auf Antrag von der Krankenkasse genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass digitale Gesundheitsanwendungen ein Prüf-verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durch-laufen haben und in einem neu zu schaffenden Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesund-heitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind. 

Video-Statement

"Gute Versorgung braucht Zusammenarbeit" betont SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler in ihrem Video-Statement zu unseren Forderungen.

Audio-Statement

 

Im Rahmen eines Twitter Spaces am 03. August hat SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler unsere Forderungen kurz zusammengefasst.

 

Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie mehr im Audio-Statement!

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

Alle unsere Impulse zur Bundestagswahl 2021 lesen Sie hier:

Impulse zur Bundestagswahl 2021

Themenschwerpunkt: Herausforderungen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen aus Sicht der Kassenpraxis (01.07.2021)