SBK übernimmt Kosten für Impfung gegen Gürtelrose
Pressemitteilung: Die ständige Impfkommission (STIKO) hat die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) empfohlen. Die SBK hat sich dazu entschlossen, sofort zu handeln und übernimmt schon jetzt die Kosten für diese Impfung (14.01.2019)
Die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat Mitte Dezember die Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) empfohlen. Bevor diese Impfung auch Kassenleistung wird, muss jedoch die Entscheidung der übergeordneten Behörde, des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), abgewartet werden. Dies kann bis zu einem halben Jahr dauern. Die SBK hat sich dazu entschlossen, sofort zu handeln und übernimmt schon jetzt die Kosten für diese Impfung.
Wer kann sich impfen lassen?
Für Menschen ab 60 Jahren soll die Gürtelrose-Schutzimpfung mit dem Totimpfstoff „Shingrix“ zur Standardimpfung werden. Menschen mit einer schweren Grundkrankheit oder Immunschwäche sollen schon ab einem Alter von 50 Jahren einer Gürtelrose vorbeugen (Indikationsimpfung). Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel Menschen mit:
Warum sollte geimpft werden?
Herpes Zoster ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch Spätfolgen nach sich ziehen. Die äußeren Anzeichen, ein bläschenartiger Hautausschlag und Rötungen, verklingen nach mehreren Wochen. Doch bei einigen der Patienten verbleibt ein Nervenschmerz im betroffenen Hautareal. Diese sogenannte Postherpetische Neuralgie bzw. der Post-Zoster-Schmerz kann Monate bis Jahre anhalten und das Wohlbefinden der Betroffenen stark einschränken.
Sofortige Kostenübernahme
Versicherte der SBK, die zum betroffenen Personenkreis gehören, können sich ab sofort impfen lassen und die Kosten bei der SBK zur Erstattung einreichen. Alle Informationen dazu gibt es hier:
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