Vielfalt fördert den Qualitätswettbewerb

Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2021: Monopole im Gesundheitswesen sind zu vermeiden (15.09.2021)

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In den meisten Wirtschaftsbereichen werden Monopole kritisch gesehen. Kartellbehörden müssen Fusionen genehmigen, Verträge werden entsprechend geprüft. Im Gesundheitswesen wird jedoch immer wieder der Ruf nach mehr Einheitlichkeit laut. Dabei wäre das weder einer guten medizinischen Versorgung noch einem qualitätsvollen Service dienlich.

Trend zur Monopolisierung wird nicht überall kritisch gesehen

Es gibt in vielen Wirtschaftsbereichen eine Entwicklung hin zu Monopolen. Gern zitierte Beispiele sind hier Facebook, Google, Amazon & Co. Sie haben inzwischen eine Größe erreicht, die man ohne Zweifel als marktbeherrschend bezeichnen kann. Das ist auf den ersten Blick gut für den Kunden: Die Unternehmen sind so groß geworden, weil sie enorm kundenzentriert arbeiten und einen sehr durchdachten Rundumservice bieten. Das birgt aber auch Gefahren. Je mehr Marktmacht ein Unternehmen hat, umso mehr Einfluss hat es auf die Spielregeln des Marktes und kann sie zu seinen Gunsten beeinflussen. Es kann immens hohe Wechselbarrieren aufbauen und den Kunden damit quasi „in Haft“ nehmen. Diese Entwicklung wird inzwischen als sehr kritisch betrachtet. Es wird politisch versucht, diese sogenannten Lock-in-Effekte zu verhindern. 
 

Doch die kritische Betrachtung von Monopolisierungstendenzen gilt hierzulande nicht in allen Bereichen. Nicht überall wird Wahlmöglichkeit und Wettbewerb gleich viel Wert beigemessen. Im Gesundheitswesen beispielsweise glauben viele, dass Einheitlichkeit gut ist und dass Wett-bewerbsgefährdung durch Monopole nicht so schlimm ist.

Unsere Forderung: Vielfalt sicherstellen, Monopole verhindern

Wir sind der festen Überzeugung: Vielfalt fördert den Qualitätswettbewerb und sorgt so für ein besseres Gesundheitswesen. Das gilt für Krankenkassen genauso wie für Leistungserbringer, Start-ups, Apotheken und alle anderen Akteure, die sich mit Prävention und Behandlung unserer Versicherten beschäftigen. Um gerade im Markt der gesetzlichen Krankenkassen Vielfalt sicherzustellen, müssen sich zwei Dinge ändern: 

Vielfalt fördert den Qualitätswettbewerb im Sinne des Versicherten

Versicherte, Patientinnen und Patienten profitieren in allen Bereichen von einem gesunden Wettbewerb ohne Monopolbildung.

Vielfalt ist wichtig bei Versorgung

Ganz aktuell wurde ein interessantes Gutachten des Kartellamtes veröffentlicht. Es ging dabei um die Behandlungsqualität in Krankenhäusern. Zentrales Ergebnis: Wettbewerb hat enorme Bedeutung für die Qualität der Versorgung. Spannend vor allem die Feststellung, dass – sobald alle Kliniken vor Ort zum selben Träger gehörten – der Qualitätswettbewerb verloren gehe, weil man Abwanderungen zur Konkurrenz nicht mehr befürchten müsse.

Was für den Krankenhaussektor gilt, gilt auch für die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen. Ein Beispiel: Es gibt verschiedene Versorgungsverträge, die Leistungserbringer mit den Krankenkassen abschließen können, um regionale Versorgung zu verbessern. Wettbewerb sorgt für in diesem Fall für versichertenorientierte Vertragsgestaltung.

Vielfalt ist wichtig bei Innovationen

Gute Lösungen entstehen nicht am Reißbrett, sondern durch Ideen und den Mut von Menschen, Lösungen für Probleme zu finden. Das gilt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung: Denn bevor eine Innovation in die sogenannte Regelversorgung übernommen wird, die für alle Versicherten gleich gilt, braucht es einen Praxistest mit einer kleineren Versichertengruppe. Mit 70 Millionen GKV-Versicherten zu experimentieren, ist nicht zielführend.

Vielfalt ist wichtig bei Digitalisierung

Bei der Digitalisierung eignet sich das eRezept als Beispiel dafür, dass Vielfalt besser gewesen wäre: Ganz im Sinne eines Wettbewerbs für mehr Usability und Kundennutzen wäre es besser gewesen, wenn es mehrere eRezept-Anbieter gegeben hätte – so wie es bei der ePA ja auch der Fall ist. Es wären unter anderem Mehrwertdienste möglich gewesen wie ein Zusammenspiel mit einem Medikationsplan, Erinnerungsfunktionen oder Ähnliches. Ein weiteres Beispiel: Dass unterschiedliche Akteure im Ergebnis schneller und besser zu einer Lösung beitragen, hat man auch beim Ausstellen des elektronischen Impfzertifikats gesehen, das von Ärzten und Apothekern zur Verfügung gestellt werden kann. 

Das eRezept zeigt aber auch, wo Vielfalt im Gesundheitswesen nicht sinnvoll ist. Die TI, unsere grundlegende Basis für alle Anwendungen des Gesundheitswesens, muss in einem staatlichen Monopol verbleiben. Die Bedingungen für den Zugriff und die Standards für die darauf zugreifenden Anwendungen müssen für alle gleich gelten. 
 

Vielfalt ist wichtig bei Krankenkassen

Die Wahlmöglichkeit für Versicherte ist ein unerschöpflicher Treiber für Krankenkassen, besser zu werden. Die Krankenkassen sind im Gesundheitswesen auch deshalb die Treiber der Digitalisierung und adressieren immer stärker die Bedürfnisse der Versicherten und Patienten und Patientinnen, weil diese über ihre Existenz entscheiden. Wer einen Qualitätswettbewerb will, muss die Wahlfreiheit und damit die Vielfalt der Krankenkassen erhalten. 

Vertiefende Informationen

Die im vorliegenden Dokument dargestellten Informationen sollen einen ersten Einstieg in das Thema „Vielfalt und Monopole im Gesundheitswesen“ bieten. Vertiefende Informationen dazu finden Sie beispielsweise hier:

  • Das aktuelle Gutachten des Bundeskartellamtes zum Krankenhausmarkt lesen Sie unter diesem Link
  • Eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsaufsichten der Krankenkassen hat das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite zusammengestellt. 

Video-Statement

"Krankenkassenwahlrecht für Versicherte ist eine unschätzbare Errungenschaft " betont SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler in ihrem Video-Statement zu unseren Forderungen.

Audio-Statement

 

Im Rahmen eines Twitter Spaces am 13. September hat SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler unsere Forderungen kurz zusammengefasst.

 

Hören Sie jetzt rein und erfahren Sie mehr im Audio-Statement!

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

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