beBPo – digitale Kommunikation mit Gerichten und Behörden

Info-Reihe: Wir zeigen anhand ausgewählter Beispiel, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen den Austausch verbessert – und was noch besser laufen sollte (06.07.2023)

Das Gesundheitswesen macht Fortschritte in der Digitalisierung – auch wenn es nicht immer den Anschein hat. In unserer Mini-Reihe rund um digitale Schnittstellen zeigen wir ausgewählte Beispiele, bei denen der digitale Austausch schon gut klappt. Wobei: Ohne ein paar Verbesserungsvorschläge geht es nicht.

Was verändert beBPo?

Was nach einem niedlichen Vornamen klingt, steht für besonderes elektronisches Behördenpostfach. Es ermöglicht die sichere digitale Kommunikation zwischen Behörden - im ersten Schritt mit den Gerichten. Dank beBPo werden Informationen zwischen diesen und der SBK deutlich schneller ausgetauscht als auf dem bis dahin üblichen Postweg. Entsprechend können Verfahren und Entscheidungen beschleunigt werden. Zudem trägt BePBo maßgeblich dazu bei, den Papierverbrauch zu reduzieren: Die Akten für ein durchschnittliches Gerichtsverfahren im Krankenkassenbereich füllen schon mal mehrere Leitz Ordner.

beBPo in drei Zahlen 

Was könnte besser laufen?

beBPo ist eine tolle Idee, nur leider nicht so gut umgesetzt, wie wir uns das gewünscht hätten. Insbesondere folgende Punkte sollte man in Zukunft besser machen:

  1. Gleiche Regeln für alle: Wir Krankenkassen sind seit dem 1.1.22 verpflichtet für die schriftliche Kommunikation mit den Gerichten ausschließlich den digitalen Kanal zu nutzen – die Gerichte können diesen Kanal aktuell nutzen, müssen es aber nicht. Entsprechend ist der Prozess in manchen Bundesländern nur zur Hälfte digital. So wird viel Potential verschenkt.
  2. Digital nicht analog denken: So wie beBPo aktuell konzipiert ist, eignet es sich für die manuelle Post- und Fallbearbeitung. Für automatisierte Prozesse oder die Massenverarbeitung von Schreiben ist das Postfach nicht geeignet. Beispielsweise können keine Serienbriefe versendet werden. Auch das automatisierte Verteilen der Post an die zuständigen Personen ist nicht vorgesehen.
  3. Weitere Anwendungsfälle mitbedenken: beBPo ist für den Austausch mit Gerichten ausgelegt. Nutzen können es aber auch beispielsweise Anwält*innen oder Notar*innen. Da es keine Vorgaben gibt, wie diese außergerichtliche Post verarbeitet wird, kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen, die die bearbeitenden Personen viel Zeit kosten. Entsprechend wünschen wir uns einheitliche Standards für die gesamte elektronische Kommunikation innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

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