Faktencheck Digitalisierungsstrategie
Hintergrund: Die geplante Einführung der Opt-out-Variante der elektronischen Patientenakte (ePA) bewegt die Gemüter. Im Faktencheck nimmt die SBK die einzelnen Aussagen zur ePA unter die Lupe. (03.04.2023)
Faktencheck Nr. 1
Bei der Datenfreigabe gilt: Es gibt unterschiedliche Regelungen für persönliche ePA-Daten & pseudonymisierte Daten fürs Forschungsdatenzentrum. Unerlässlich aus unserer Sicht: Forschung muss dem Gemeinwohl dienen & nicht Partikularinteressen bedienen.
Faktencheck Nr. 3
Daten, die aus ePA & anderen Datenquellen für Forschung zur Verfügung gestellt werden, gehören der Versichertengemeinschaft. D.h. im Umkehrschluss: Die Ergebnisse der Forschung müssen dieser zugutekommen - indem sie Versorgung verbessern.
Faktencheck Nr. 5
Es streitet keiner ab, dass es hinsichtlich Nutzbarkeit Luft nach oben gibt. Daran müssen wir arbeiten: Denn letztendlich liegen durch Digitalisierung Daten vor, die in der analogen Welt nicht verfügbar sind und die Versorgung verbessern.
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