Faktencheck Digitalisierungsstrategie

Hintergrund: Die geplante Einführung der Opt-out-Variante der elektronischen Patientenakte (ePA) bewegt die Gemüter. Im Faktencheck nimmt die SBK die einzelnen Aussagen zur ePA unter die Lupe. (03.04.2023)

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Faktencheck Nr. 1

Bei der Datenfreigabe gilt: Es gibt unterschiedliche Regelungen für persönliche ePA-Daten & pseudonymisierte Daten fürs Forschungsdatenzentrum. Unerlässlich aus unserer Sicht: Forschung muss dem Gemeinwohl dienen & nicht Partikularinteressen bedienen.

Faktencheck Nr. 3

Daten, die aus ePA & anderen Datenquellen für Forschung zur Verfügung gestellt werden, gehören der Versichertengemeinschaft. D.h. im Umkehrschluss: Die Ergebnisse der Forschung müssen dieser zugutekommen - indem sie Versorgung verbessern.

Faktencheck Nr. 5

Es streitet keiner ab, dass es hinsichtlich Nutzbarkeit Luft nach oben gibt. Daran müssen wir arbeiten: Denn letztendlich liegen durch Digitalisierung Daten vor, die in der analogen Welt nicht verfügbar sind und die Versorgung verbessern.

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

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