Mit Transparenz zu mehr Qualität im DiGA-Angebot
Meinung: Der Referentenentwurf zum neuen Digitalgesetz (DigiG) hält umfangreiche Neuerungen zur Weiterentwicklung der DiGA bereit. Wir begrüßen unter anderem den Vorstoß für eine anwendungsbegleitende Erfolgsmessung. (30.06.2023)
Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf des Digitalgesetzes (DigiG) enthält wichtige Reformvorschläge für die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Heinz-Ulrich König, Leiter Ärztliche Versorgung und Verträge bei der SBK, sieht darin eine Chance, Akzeptanz und Qualität der „App auf Rezept“ zu erhöhen. So sind die vereinfachte Authentifizierung und die Probezeit von 14 Tagen geeignete Maßnahmen, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Insbesondere zwei Vorschläge finden seine Zustimmung: die verpflichtende Erfolgsmessung sowie die Debatte zur Finanzierung.
Über Nutzungsdaten und Patientenfeedback den Mehrwert transparent machen
DiGA bieten – im Gegensatz zu anderen Versorgungsformen – die Möglichkeit, den Nutzungserfolg im Versorgungsalltag über Daten in Echtzeit transparent zu machen. „Diese Chance nutzen wir bisher zu wenig. Ärzte verordnen, wir zahlen und keiner weiß, was danach passiert“, sagt Heinz-Ulrich König. Der vorliegende Referentenentwurf legt den Grundstein für eine Neuausrichtung, denn er fordert eine verpflichtende Erfolgsmessung, die dann vom BfArM veröffentlicht wird. Welche Daten geliefert werden müssen, ist noch unklar. „Wesentliche Informationen sind aus unserer Sicht die durchschnittliche Nutzungshäufigkeit, die Dauer der Nutzung und die Abbruchquote. Damit ließe sich im ersten Schritt feststellen, ob die DiGA tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nur auf dem Papier Teil der Versorgung ist“, erläutert König. „In einem zweiten Schritt gilt es abzufragen, wie zufrieden die Nutzenden mit der „App auf Rezept“ sind und ob die Nutzung Einfluss auf ihren wahrgenommenen Gesundheitszustand hat. Die Integration von Patientenfeedback wäre aus unserer Sicht ein echtes Plus für Qualität und Akzeptanz der DiGA. Denn was in der digitalen Welt schon lange gilt, muss auch in der (digitalen) Versorgung ankommen: Ohne Nutzerfeedback keine gute App.“ Der Leiter Ärztliche Versorgung und Verträge wertet es als Erfolg, dass diese Vorschläge im Entwurf bereits beispielhaft aufgeführt werden.
Über Erfolgsmessung die Preisgestaltung anpassen
Unser erklärtes Ziel sollte sein, die Finanzierung der DiGA an die tatsächliche Nutzung und den Nutzungserfolg zu koppeln. Keine andere Versorgungsform bietet uns dazu derzeit die Möglichkeit und die notwendige Transparenz. „Die Preisgestaltung einer DiGA darf aus unserer Sicht nicht unabhängig davon sein, ob die App tatsächlich genutzt wird und welches Feedback Patient*innen und Leistungserbringende zur DiGA geben“, sagt Heinz-Ulrich König. „Wir begrüßen daher explizit, dass sich der Preis stärker an erfolgsabhängigen Kriterien ausrichten soll und setzen auf eine tatsächliche und zügige Umsetzung dieser Regelung.“
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