Die ersten DiGAs sind da

Interview: SBK-Expertin Christina Bernards spricht über Erwartungen, Chancen und Stolpersteine für die zukünftige Entwicklung der digitalen Versorgung (08.10.2020)

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Christina Bernards zeichnet in der SBK für alle Prozesse rund um die Einführung der DiGas verantwortlich.

Die Liste mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist veröffentlicht – bisher sind zwei Anbieter vertreten. Sagen Sie „endlich“ oder „jetzt schon“?

Ich bin da ein bisschen Hin- und Hergerissen. Einerseits sage ich „endlich“ – wir hatten alles bei uns rechtzeitig vorbereitet, so dass wir nur noch aufs Knöpfchen drücken mussten. Die internen Prozesse standen schon vor Dienstag, unsere Website mit den Kundeninformationen war fertig, die Antragstellung über unsere Meine SBK App funktionierte. Wir hätten also auch früher starten können. 

Andererseits sage ich „jetzt schon“ – weil ich mir gewünscht hätte, dass wir Krankenkassen vorab mehr eingebunden worden wären. Dann hätten wir die Prozesse, die wir jetzt eingeführt haben, einmal prüfen können. Beispielsweise wussten wir bis zur Veröffentlichung des DiGA-Verzeichnisses nicht, welche konkreten Informationen zum Thema DiGA allgemein sowie zur einzelnen Anwendung zur Verfügung gestellt werden und ob diese Informationen dem Informationsbedarf sowohl unserer Kund*innen als auch den persönlichen Kundenberater*innen, die oder der unsere Kund*innen im Prozess begleiten, entspricht. Wir sind schließlich nicht nur „Kostenträger“, sondern möchten die Digitalisierung im Sinne unserer Kund*innen mitgestalten und ihr / ihm bestmöglich zur Seite stehen. Hier, finde ich, ist eine Chance vertan worden, indem man uns nicht als Akteur des Gesundheitswesens mit einbezogen hat.

Was ist Ihre Erwartung, wird sich jetzt etwas sichtbar verändern?

Meine persönliche Meinung: Digitale Lösungen in der Gesundheitsversorgung, unabhängig davon, ob es sich um DiGAs oder digitale Leistungen in Selektivverträgen handelt, werden sicherlich immer mehr Bestandteil der Versorgung werden. Sie werden in vielen Fällen aber eher auch sinnvolle Ergänzung statt Ersatz sein.

Bei den beiden jetzt veröffentlichten DiGAs handelt es sich um Anwendungen für sehr spezifische Zielgruppen. Es handelt sich meist um chronisch kranke Menschen, die sich in der Regel in einer ärztlichen Behandlung befinden. Da ist es besonders wichtig, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt das Produkt kennt und gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten entscheidet, ob es einen individuellen Nutzen stiften kann oder nicht, und dass sie / er sie / ihn bei der Anwendung begleitet. Das heißt: Die Ärzt*innen spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung der DiGA. Ich gehe davon aus, dass es ein längerer Prozess ist, bis sie Einzug in die ärztliche Praxis hält. Aber irgendwann ist immer der Anfang. Und es ist gut, dass er jetzt gemacht ist.

Woran müssen wir noch weiter arbeiten?

An der Kommunikation. Wir müssen die digitale Gesundheitskompetenz stärken und unsere Kund*innen befähigen, selber entscheiden zu können, welche digitale Leistung für sie oder ihn persönlich einen Mehrwert bietet. Sie müssen lernen damit umzugehen, DiGas und Lifestyle-Apps zu unterscheiden oder auch in den Austausch mit ihrem Arzt zu gehen und Informationen einzufordern. Das wird entscheidend für den Erfolg der DiGAs sein. Und auch wir Akteure des Gesundheitswesens müssen lernen, was dieser Schritt bedeutet. Das betrifft die Ärzt*innen, die dieses neue Feld in ihren ärztlichen Alltag einbinden müssen. Das betrifft uns, die wir unsere Kund*innen bestmöglich beraten und unterstützen wollen. Es betrifft alle Akteure. 

Ganz konkret wird es in der nahen Zukunft sicherlich noch Stolpersteine geben. Ein Beispiel: Eine der beiden Apps ist velibra, die bei der Behandlung von Angststörungen eingesetzt wird. Gerade bei dieser Diagnose ist es fundamental wichtig, dass die / der Patient*in durch eine Ärtin bzw. einen Arzt oder Psychotherapeut*in begleitet wird. Stellt aber die / der Kund*in bei der Kasse einen Antrag auf  Genehmigung der DiGA, prüfen wir nur die Diagnose; nicht, ob sich die / der Kund*in aktuell in einer Behandlung befindet. Wir können nicht sicherstellen, dass die Patientin oder der Patient auch in der Nutzung der DiGA ärztlich begleitet wird. 

Ein weiteres Beispiel: Verordnungsdauer und empfohlene Nutzungsdauer werden im DiGA-Verzeichnis festgelegt. Die Verordnungsdauer von velibra beträgt 90 Tage, die empfohlene Nutzungsdauer liegt bei 180 Tagen. Ob und wie lange die Patientin / der Patient die Anwendung nutzt, können wir nicht überprüfen - auch wenn wir die Kosten für die ganze Dauer der Verordnung übernehmen. Die Inanspruchnahme der DiGA durch die Patientin / den Patienten bestimmt aber in hohem Maße den individuellen Nutzen.

Ich bin mir sicher, da wird es noch Anpassungen geben müssen.
 

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