EBZ – digitale Kommunikation mit Zahnärzten
Info-Reihe: Wir zeigen anhand ausgewählter Beispiel, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen den Austausch verbessert – und was noch besser laufen sollte (13.07.2023)
Das Gesundheitswesen macht Fortschritte in der Digitalisierung – auch wenn es nicht immer den Anschein hat. In unserer Mini-Reihe rund um digitale Schnittstellen zeigen wir ausgewählte Beispiele, bei denen der digitale Austausch schon gut klappt. Wobei: Ohne ein paar Verbesserungsvorschläge geht es nicht.
Was verändert EBZ?
Im Gesundheitswesen wimmelt es von Abkürzungen. Nach dem besonderen elektronischen Behördenpostfach letzte Woche widmen wir uns diese Woche dem EBZ. EBZ steht für elektronisches Beantragungsverfahren Zahn. Bei dem Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Kieferbruch/ Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie und Parodontalerkrankungen digital an die Krankenkassen übersendet und genehmigt. Ein echter Massenprozess: Bereits über 5 Millionen elektronische Genehmigungsanträge wurden GKV-weit empfangen.
Dank des EBZ konnte die Bearbeitungszeit für die Genehmigungsanträge deutlich reduziert werden – schließlich entfällt der Postweg. Bei den meisten Anträgen haben die Zahnarztpraxen die Antwort der Krankenkassen nach ein bis zwei Tagen vorliegen. So kann frühzeitiger mit der Behandlung begonnen werden und die Versicherten müssen keinen „Papierkram“ mit der Krankenkasse erledigen. Für die Zahnarztpraxis bietet EBZ weitere organisatorische Vorteile wie die automatische Datenverarbeitung im Praxisverwaltungssystem.
Das Erfolgsrezept für EBZ: Bei der Planung und Umsetzung des digitalen Verfahrens sind alle Beteiligten von Anfang an mit einbezogen worden: Zahnärzt*innen, Krankenkassen und Softwarehersteller. Gemeinsam haben sie nicht einen analogen Prozess digitalisiert, sondern einen neuen digitalen Prozess gestaltet.
EBZ in Zahlen

Was könnte besser laufen?
EBZ ist eine gelungene Weiterentwicklung der Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Trotzdem gibt es wie bei jedem Projekt Dinge, die man beim nächsten Mal noch besser machen kann:
- Teilnahmequote bei den Leistungserbringenden von Anfang an im Blick haben: Das Verfahren wurde zum 01.07.2022 offiziell eingeführt. Alle Krankenkassen waren zu diesem Zeitpunkt „EBZ-ready“, bei den Zahnarztpraxen waren es lediglich rund 10 %. Digitale Prozesse funktionieren jedoch nur, wenn alle mitmachen. Ansonsten führt die langfristige Aufrechterhaltung analoger Prozesse zu Mehraufwand auf allen Seiten.
- Kontinuierlich evaluieren, verbessern und kommunizieren: Selbst ein Jahr nach Start des Verfahrens nehmen immer noch rund 15 % der Praxen nicht am EBZ Verfahren teil – obwohl es zu deutlichen Effizienzsteigerungen in den Praxen führt. Eine kontinuierliche Evaluation, ein darauf beruhender Verbesserungsprozess und eine regelmäßige Kommunikation sind notwendig, um die Teilnahmequote zu erhöhen.
- Weiterentwicklungen zügig nachhalten: Die allermeisten Genehmigungsanträge bearbeiten wir als Krankenkassen alleine, bei einigen Anträgen jedoch müssen wir Gutachter bei der Entscheidung mit einbeziehen. Dieses Gutachterverfahren läuft noch analog. Auch die Rückmeldungen der Gutachter an die Zahnärzte erfolgt postalisch. Das ist ein Medienbruch, der Aufwand erzeugt. Solche Anknüpfungspunkte für Weiterentwicklungen müssen zügig nachgehalten werden.
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