Aus für gelben Schein
Interview: Jessica Jerundow und Daniel Jakobi berichten über erste Erfahrungen mit der elektronischen Krankmeldung (29.07.2020)
Ab 1. Januar 2021 werden AU-Bescheinigungen digital an die Krankenkassen übermittelt. Wir haben mit Jessica Jerundow, Fachexpertin Operatives Datenmanagement, und Daniel Jakobi, Fachexperte Automatisierung Geldleistungen, darüber gesprochen, wie die SBK zu den Änderungen steht und sich auf die Umstellung vorbereitet.
Wie stehen Sie zur digitalen Krankmeldung?
Jessica Jerundow: Wir verstehen die eAU als nächsten konsequenten und wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Vorteile sehen wir neben Nachhaltigkeitsaspekten vor allem in einem schnelleren und qualitativ besseren Austausch zwischen den beteiligten Ärzt*innen, Arbeitgeber*innen und Krankenkassen. Durch die eAU können wir in der SBK unsere Produktivität enorm steigern, da die Beleglesung für die AU-Bescheinigungen mittelfristig fast vollkommen entfallen wird. Um eine Hausnummer zu geben: 2019 haben wir 1.103.337 AU-Bescheinigungen verarbeitet.
Was ändert sich für die Versicherten?
Daniel Jakobi: Unsere Kund*innen werden von der eAU profitieren, denn sie müssen ab 1. Januar 2021 keinen Nachweis mehr an die Krankenkasse schicken. Das übernehmen die Ärzte in Zukunft. Ab 1. Januar 2022 werden dann auch die Arbeitgeber*innen in das Verfahren involviert. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Abwesenheitszeiten für ihre Kund*innen übermitteln werden.
Was sind die Herausforderungen?
Daniel Jakobi: Zunächst wird es ein Parallelverfahren geben, da der Gesamtprozess nur in Etappen umgesetzt werden wird. Ab Anfang nächsten Jahres müssen Ärzt*innen ja die AU-Bescheinigungen an die Krankenkassen senden. Die Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber bleibt jedoch weiterhin bis 31.Dezember 2021 bestehen. Das bedeutet: Versicherte werden vorerst den Vordruck für sich und ihre Arbeitgeber*in weiterhin in Papierform erhalten. Einige werden daher vermutlich ihre Belege auch an uns senden.
Jessica Jerundow: Hinzu kommt, dass wir den Einführungstermin der eAU-Datenübermittlung von den Ärzt*innen an die Krankenkassen zum 1. Januar 2021 kritisch betrachten. Sowohl die Krankenkassen, als auch die Software-Hersteller und Ärzt*innen sind verpflichtet, ein völlig neues Datenformat umzusetzen. Für alle Beteiligten ist das eine Herausforderung, denn aufgrund unterschiedlicher Anforderungen und Bedürfnisse ist der Abstimmungsbedarf hoch und für die Programmierung und Umsetzung bleibt weniger als ein halbes Jahr Zeit.
Wir arbeiten daher mit Hochdruck an einem möglichst reibungslosen Übergang bei der Umstellung auf die neue eAU und sind in engem Austausch mit der Bitmarck und dem GKV Spitzenverband. Wichtig ist uns, die Anwender*innen, vor allem unsere Kundenberater*innen, so früh wie möglich einzubeziehen.
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.
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