eKV – digitaler Datenaustausch im Hilfsmittelbereich
Info-Reihe: Wir zeigen anhand ausgewählter Beispiel, wie Digitalisierung im Gesundheitswesen den Austausch verbessert – und was noch besser laufen sollte (06.07.2023)
Das Gesundheitswesen macht Fortschritte in der Digitalisierung – auch wenn es nicht immer den Anschein hat. In unserer Mini-Reihe rund um digitale Schnittstellen zeigen wir ausgewählte Beispiele, bei denen der digitale Austausch schon gut klappt. Wobei: Ohne ein paar Verbesserungsvorschläge geht es nicht.
Was verändert der eKV?
beBPo, EBZ und nun eKV – unsere Mini-Reihe zu digitalen Schnittstellen im Gesundheitswesen bleibt den Abkürzung treu. Mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) für Hilfsmittel nehmen wir dieses Mal einen „Oldie“ der Digitalisierung unter die Lupe. Den eKV gibt es nämlich auf freiwilliger Basis bereits seit 2007. Damit war er eines der ersten elektronischen Antragsverfahren im Gesundheitswesen.
Mittels eKV landen die Anträge auf komplexere Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Insulinpumpen über eine sichere Verbindung direkt bei der Krankenkasse. Das papierlose Antragsverfahren spart vier bis sechs Arbeitstage ein. Die Patientinnen und Patienten erhalten ihr Hilfsmittel dadurch deutlich schneller. Der eKV trägt außerdem zu mehr Nachhaltigkeit bei. Er spart viel Papier und erleichtert den Wiedereinsatz von gebrauchten Hilfsmitteln. Weitere Vorteile des eKV: Die Rückholung von Hilfsmitteln kann nahezu in Echtzeit beauftragt werden. Nachrichten zwischen Leistungserbringern und Krankenkasse werden sicher ausgetauscht und die Zuzahlungspflichten unkompliziert überprüft.
Seit dem 1. Februar 2023 ist die Teilnahme am eKV für alle Anbieter wie bspw. Sanitätshäuser, orthopädischen Schuhgeschäfte oder Hörgeräteakustik grundsätzlich Pflicht. Und obwohl es den eKV schon so lange gibt, hatten sich bis dahin noch nicht alle Hilfsmittelanbieter an dem Verfahren beteiligt. Insbesondere kleinere Leistungserbringer hatten bis zuletzt Bedenken. Hauptursache für diese Bedenken waren der Aufwand bei der Einführung des eKV, die dadurch notwendigen Prozessumstellungen und die damit verbundenen Kosten.
Der eKV ist einer der ersten Digitalisierungsschritte im Gesundheitswesen. Damit können wir von ihm einiges lernen. Zum Beispiel, dass der Erfolg von Digitalisierungsvorhaben von einer offenen Haltung und einer breiten Akzeptanz im Markt abhängt – insbesondere, wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt. Diese Akzeptanz erreicht man, indem Anwendungsfälle und Prozesse in der Praxis überzeugen. Kommunikation, Evaluation, kontinuierliche Verbesserung und letztendlich auch ein gesetzlicher Rahmen können maßgeblich zum Erfolg von Digitalisierung beitragen.
eKV in drei Zahlen
Was könnte besser laufen?
Der eKV ist seit nunmehr 16 Jahren eine erfolgreiche Schnittstelle zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelanbietern. Wie immer haben wir dennoch ein paar Verbesserungsvorschläge:
Im Hilfsmittelbereich gibt es eine Vielzahl verschiedener Softwareanbieter. Es ist auf freiwilliger Basis gelungen, mit den größten Akteuren einheitliche Standards für den eKV festzulegen und zu etablieren. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser freiwillige Rahmen noch nicht ausreicht, um Abweichungen von diesen Standards zu verhindern. Krankenkassen, Leistungserbringer und die eingesetzten Softwares agieren noch nicht immer vollständig abgestimmt. Beispielswese gehen sie unterschiedlich mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben um. In der Konsequenz kommt es trotz eKV in bestimmten Konstellationen zu mehr Abstimmungsaufwand als nötig. Eine gesetzliche Vorgabe für die eKV-Schnittstelle könnte den Verwaltungsaufwand daher noch weiter reduzieren.
Mit der (für das Gesundheitswesen) frühen Einführung eines elektronischen Verfahrens hat der eKV die Blaupause dafür geliefert, wie Digitalisierung auch im Gesundheitswesen Ressourcen und Zeit sparen kann, wenn die Beteiligten zusammenarbeiten. Das wäre noch schneller und vollständiger gelungen, wenn alle Berufsgruppen im Hilfsmittelbereich bereit gewesen wären, diesen damals innovativen Ansatz zu fördern. So brauchte es den Gesetzgeber dafür, dass 16 Jahre nach Start des eKV das Faxgerät für die Anträge auf Hilfsmittel endgültig ausgedient hat.
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