Transparenz ist die Voraussetzung für Qualitätsverbesserung in der GKV

Pressemitteilung: SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler ist als Sachverständige im Gesundheitsausschuss zum Thema „Qualitätstransparenz“ geladen (12.04.2021)

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Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK

Die Vorständin der SBK, Dr. Gertrud Demmler, ist als Sachverständige im Gesundheitsausschuss zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Mehr Transparenz und mehr Anreize für eine bessere Versorgung im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherungen“ vom 23.02.2021 (Bundestagsdrucksache 19/26889) geladen. Das ist ihre Position:

Wir begrüßen ausdrücklich die im Antrag formulierte Forderung, den unter den Krankenkassen vorherrschenden Wettbewerb um den günstigsten Zusatzbeitrag durch einen Wettbewerb um die beste Qualität einer Krankenkasse zu ersetzen. Ziel dieses Qualitätswettbewerbs muss es sein, eine Qualitätsverbesserung der Krankenkassen aus Sicht der Versicherten zu erreichen – nicht nur in der Gestaltung von Versorgung, sondern auch in ihrer Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistung. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, Transparenz über die Qualität von Krankenkassen für die Versicherten herzustellen.

Versichertenerfahrungen sind der zentrale Maßstab für die Qualität einer Krankenkasse

Wir sind der Überzeugung, dass die Erfahrungen der Versicherten im Zentrum der Qualitätsbeurteilung einer Krankenkasse stehen müssen. Ohne ein positives Urteil der Versicherten kann nicht von guter Qualität gesprochen werden. Denn die wichtigste Frage für die Versicherten ist, wie eine Krankenkasse mit ihnen interagiert, also zum Beispiel, ob sie im „Schadensfall“ ihr Leistungsversprechen schnell und unkompliziert erfüllt oder ob sie beratend an der Seite der Versicherten steht.

Zwingende Voraussetzung für einen aussagekräftigen Qualitätsvergleich auf Basis der Versichertenerfahrungen ist eine einheitliche und systematische Erhebung der Versichertensicht über alle Kassen hinweg. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neutralen, methodisch abgesicherten (Online-)Panels, das sich aus Versicherten aller Krankenkassen zusammensetzt.

Dieses patientenzentrierte Verständnis von Qualität gewinnt auch in der medizinischen Versorgung, zum Beispiel über das Messinstrument der PROMs (Patient Related Outcome Measures), an Einfluss. Wir halten diese Entwicklung für das gesamte Gesundheitssystem für elementar wichtig.

Bestehende Daten und Statistiken für mehr Transparenz nutzen

Über die Erfahrungen der Versicherten lässt sich die Ergebnisqualität der „Dienstleistung Krankenkasse“ als zentrale Qualitätsdimension erfassen. Ergänzend dazu können indirekte Qualitätsindikatoren über bestehende Statistiken zu Kassenprozessen zusätzliche Qualitätshinweise geben. Aus diesem Grund veröffentlicht die SBK als eine der ersten Krankenkasse bereits seit fünf Jahren in Folge ihre Statistiken zu Widersprüchen und Beschwerden und engagiert sich für Qualitätstransparenz in der GKV.

Als einfache Sofortmaßnahmen sollte der Gesetzgeber bestehende Vorschriften zur Abgabe von Leistungskennzahlen daraufhin überprüfen, ob diese als indirekte Qualitätsindikatoren geeignet sind. Zu den entsprechenden Zahlen sollte es dann eine Veröffentlichungspflicht zum Beispiel analog der Veröffentlichungspflicht der Satzung geben.

Entscheidende Voraussetzung dafür, dass Qualitätstransparenz zu einer Qualitätssteigerung im Sinne der Versicherten führt, ist ein einheitlicher Rahmen, der die Vergleichbarkeit der veröffentlichten Statistiken sicherstellt. Nach unserer Erfahrung kranken bisher alle Versuche, Qualitätstransparenz in der GKV herzustellen daran, dass die Krankenkassen entsprechende Kennzahlen auf unterschiedliche Art ausweisen.

Sachverständigenrat: Wo behindern bestehende Strukturen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung?

Auch die im Antrag vorgeschlagene Einbindung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen befürworten wir. Wir schlagen jedoch vor, die Perspektive des Auftrages zu erweitern: Im Fokus seines Gutachtens sollte vor allem die Frage stehen, an welchen Stellen das bestehende System Qualität heute hemmt oder gar bestraft. Zum Abbau dieser Qualitätshemmnisse sollte der Sachverständigenrat Lösungen entwickeln. Positive Anreize für eine besonders qualitative Versorgung einzelner Krankenkassen sind im bestehenden Finanzierungssystem dagegen in ihren Wechselwirkungen möglicherweise nicht zielführend.

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