Krankes Kind: Kinderkrankengeld hilft

Wie das Kinderkrankengeld der Krankenkasse Betreuungsprobleme lösen kann.

Windpocken, Keuchhusten, Durchfall. In den ersten Lebensjahren schleppt der Nachwuchs Krankheiten in Serie aus Kita und Schule an. Oft mehrmals im Jahr stellt sich für berufstätige Eltern die Frage: Wer betreut mein Kind? Mit dem Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen hat ein Elternteil die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben und dennoch Gehalt zu erhalten.

Der Kinderarzt bescheinigt die Länge des Betreuungsbedarfs

Am Anfang steht der Gang zum Kinderarzt. Der attestiert den Betreuungsbedarf und -zeitraum. Auf der Rückseite der ärztlichen Bescheinigung beantwortet der Elternteil noch einige Fragen bevor er diese dann an seine Versicherung schickt. SBK-Kunden also an: SBK, 80227 München

Die Höhe der Auszahlung bemisst sich nach dem ausgefallenen Einkommen – maximal 103,25 Euro pro Tag (2018) sind möglich. Ein Beispiel: Die Mutter bleibt zur Betreuung zu Hause. Netto verdient sie 50 Euro am Tag. Bleibt sie drei Tage lang zur Kinderbetreuung zu Hause, entsteht ein Ausfall von 150 Euro netto: Die Siemens-Betriebskrankenkasse zahlt in diesem Fall ein Bruttokrankengeld von 150 Euro – und überweist nach Abzug der daraus zu entrichteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einen Betrag von 120,51 Euro (2018) an die Versicherte. Dieser Betrag gilt für den Fall, wenn die Mutter keine beitragspflichtigen Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhält.

Altersbegrenzung für das Kinderkrankengeld

Jedes Kalenderjahr kann diese Leistung je Elternteil für zehn Tage pro Kind – bei mehreren Kindern bis zu 25 Tage – in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Person die Betreuung übernehmen kann. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Wird das Kind zwölf Jahre alt, endet die Leistung der Krankenkasse. Es gibt aber Ausnahmen: Das Kind hat eine Behinderung oder ist auf Hilfe angewiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Kinderkrankengeld.

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