Testen gegen das Coronavirus

Welche Tests gibt es, wie funktionieren sie und wie testet man sich selbst?

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Neben dem Impfen spielt bei der Eindämmung der Corona-Pandemie das Testen eine zunehmend wichtige Rolle. Bisher kamen sogenannte PCR-Tests zum Einsatz, die zeitaufwendig im Labor ausgewertet werden müssen. Inzwischen gibt es auch schnellere Testverfahren. Ab 8. März 2021 soll jedem Bundesbürger ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden können, der von medizinischem Fachpersonal zum Beispiel in lokalen Testzentren sowie Hausarztpraxen und Apotheken durchgeführt werden kann. Zusätzlich kommen Corona-Selbsttests für Laien auf den Markt, die in Apotheken, bei Discountern und in Drogeriemärkten erhältlich sind und mehr Sicherheit vor dem Virus im Alltag bieten sollen.

Damit stellen sich viele Fragen: Welche Tests gibt es eigentlich zurzeit? Wie funktionieren sie? Wann ist es sinnvoll, sie anzuwenden? Wie testet man sich selbst? Und schließlich: Was ist zu tun, wenn der Test positiv ausfällt? Antworten finden Sie hier in einem aktuellen Überblick über die Corona-Testmöglichkeiten. Die konkrete Organisation und Verfügbarkeit der Tests vor Ort liegt in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer – hierauf haben wir keinen Einfluss.

Häufige Fragen im Überblick

1. Welche Tests gibt es?

Der PCR-Test

Der PCR-Test weist das Erbgut des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) nach. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Infektion wird mit einem Wattestäbchen ein tiefer Abstrich aus Mund, Nase oder Rachen genommen. Dafür ist medizinisch geschultes Personal erforderlich. Der PCR-Test gilt als der „Goldstandard“ unter den Tests, da er am zuverlässigsten ist. Zugleich ist er aber auch am aufwendigsten: Er muss im Labor ausgewertet werden. Das kann bis zu 48 Stunden dauern – Zeit, in der Infizierte andere Menschen anstecken könnten. Daher ist es ratsam, sich in häusliche Quarantäne zu begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Der PCR-Schnelltest

Der PCR-Schnelltest funktioniert genauso wie der PCR-Test und wird auch so durchgeführt. Der wesentliche Unterschied: Der Schnelltest führt sein eigenes Labor in einer kleinen Kartusche mit sich und kann daher vor Ort ausgewertet werden. Dafür ist er nicht ganz so zuverlässig wie der klassische PCR-Test und eignet sich deshalb nur, um in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen schnell herausfinden zu können, ob jemand infektiös ist oder nicht.

Der Antigentest

Hierbei handelt es sich um den Test, der seit dem 8. März 2021 allen Bundesbürgern einmal pro Woche kostenlos angeboten werden soll. Der Antigentest nutzt ein anderes Verfahren als der PCR-Test, um das neuartige Coronavirus nachzuweisen: Nicht das Erbgut wird aufgespürt, sondern Eiweißfragmente (Proteine) aus der Hülle des Virus. Hierfür wird in einem Testzentrum, einer Hausarztpraxis oder Apotheke ein Abstrich aus dem Nasenrachenraum genommen. Dieser wird, in einer Flüssigkeit gelöst, in eine Testkassette gegeben. Das Ergebnis kann – wie bei einem Schwangerschaftstest – in 15 bis 20 Minuten auf einem Teststreifen abgelesen werden. Wichtig zu wissen: Der Test kann sowohl falsch positive wie auch falsch negative Ergebnisse liefern. Daher muss zur zuverlässigen Abklärung ein positives Testergebnis zusätzlich mit einem PCR-Test abgeglichen werden, ein negatives Ergebnis ist keine Garantie, nicht infiziert zu sein.

Der Corona-Selbsttest

Dies ist der Test für zu Hause: ein Antigentest, der jedoch ohne medizinische Vorkenntnisse selbst durchgeführt werden kann. Der wesentliche Unterschied des „Laientests“: Für den Abstrich ist es ausreichend, die Probe mithilfe eines Wattestäbchens aus dem vorderen Nasenbereich zu entnehmen. Anders als beim Abstrich im hinteren Nasenrachenraum bleiben Begleiterscheinungen wie Niesen, Husten oder Würgereflex aus. Bei korrekter Anwendung liefern die Selbsttests ähnlich zuverlässige Ergebnisse wie Antigentests mit einem tieferen Nasen-Rachen-Abstrich. Jedoch gilt es auch hier, positive Ergebnisse mit einem PCR-Test abzusichern und negative Ergebnisse nicht als Freibrief zu verstehen.

Der Antikörpertest

Der Antikörpertest testet im Gegensatz zu den anderen Testverfahren nicht, ob jemand infiziert ist, sondern ob jemand infiziert war und nun vielleicht sogar immun ist. Hierbei wird das Blut im Abstand von sieben bis 14 Tagen auf virusspezifische Antikörper untersucht – nicht das Virus selbst wird nachgewiesen, sondern die Antwort des Immunsystems auf Infektionen, die zwei bis drei Wochen, eventuell auch länger, zurückliegen können. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung ist der Test nicht geeignet, eine akute Infektion nachzuweisen. Daher empfiehlt die World Health Organization (WHO), Antikörpertests nicht zur Diagnose, sondern zum Beispiel in Forschungsprojekten einzusetzen.

2. Wie führe ich den Corona-Selbsttest durch?

Beim Corona-Selbsttest wird auch vom „Nasenbohrer-Test“ gesprochen: Ein Tupfer wird 2 bis 4 Zentimeter tief zuerst in das eine, dann in das andere Nasenloch eingeführt. In einer Drehbewegung wird mehrmals über die Schleimhaut gestrichen. Anschließend wird der Tupfer in ein Röhrchen mit einer Testflüssigkeit gegeben. Hier muss man den Tupfer drehen und gegen Boden und Innenwand drücken, damit Sekret vom Tupfer in die Flüssigkeit gelangt. Schließlich tröpfelt man die Probe auf einen Teststreifen. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest kann das Ergebnis anschließend abgelesen werden. Bei allen bisher zugelassenen Selbsttests müssen die Proben durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich entnommen werden. Weitere Testverfahren sind in Vorbereitung. Demnächst gibt es voraussichtlich zusätzlich Spuck- und Gurgeltests. In Kindertagesstätten in Potsdam kommen Spucktests bereits zum Einsatz. Bei allen Tests ist die richtige Anwendung entscheidend für die Zuverlässigkeit des Ergebnisses. Von daher sollte bei jeder Testung auf die korrekte Anwendung und Durchführung aller Schritte in der richtigen Reihenfolge geachtet werden. Lesen Sie deshalb die Gebrauchsanweisung des Tests immer sorgfältig durch.

3. Wann sollte ich einen Selbsttest machen?

Ein Selbsttest kann eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme in konkreten Alltagssituationen sein, zum Beispiel bei einem Familienbesuch. Künftig kann ein Selbsttest auch vor einem Restaurant-, Kino- oder Theaterbesuch gemacht werden. Er dient dann den Besuchern perspektivisch als „Eintrittskarte“, um das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Fällt ein Selbsttest positiv aus, muss das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.

4. Was mache ich, wenn der Selbsttest positiv ist?

Bei einem positiven Selbsttest oder einem unklaren Ergebnis sollten Sie sich unbedingt durch einen zusätzlichen PCR-Test absichern und sich umgehend in Quarantäne begeben. Kontaktieren Sie Ihr Gesundheitsamt und/oder erkundigen sich unter der Telefonnummer 116 117, wo Sie einen PCR-Test machen können beziehungsweise was jetzt genau zu tun ist.

5. Was mache ich, wenn der Selbsttest negativ ist?

Auch bei einem negativen Selbsttestergebnis gilt: Eine Infektion ist nicht ausgeschlossen, „freitesten“ sollte keine falsche Sicherheit vermitteln. Zum einen bieten Selbsttests aufgrund ihrer Technik keine absolute Sicherheit. Zum anderen ist jeder Test nur eine Momentaufnahme – er könnte schon nach kurzer Zeit ein anderes Ergebnis liefern. Daher ist es wichtig, sich auch bei einem negativen Testergebnis immer an die AHA- + L-Hygieneregeln zu halten. Treten trotz eines negativen Tests COVID-19-Symptome auf, sollte eine Ärztin oder ein Arzt zur weiteren Klärung kontaktiert werden.

Wer trägt die Kosten?

Die Bundesregierung
Laut Testverordnung haben Sie einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest. Die Bürgerinnen und Bürger sollen den Test in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchführen können. Zudem kann der Öffentliche Gesundheitsdienst „Dritte“ mit der Testung beauftragen, zum Beispiel Apotheken sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Die Tests werden von der Bundesregierung finanziert.

Die SBK
Wenn Sie Krankheitssymptome mit Verdacht auf eine Corona-Infektion haben, ist ein PCR-Test notwendig, der über Ihre SBK-Gesundheitskarte abgerechnet wird. Der Corona-Test ist nur im Krankheitsfall eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Auch im Falle eines stationären Aufenthalts erhalten Sie einen Test auf Kosten der SBK.

In allen anderen Fällen, in denen präventiv (ohne Vorliegen von Symptomen) getestet wird, handelt es sich um keine Leistung der SBK. Das sind Tests, die zum Beispiel aufgrund einer bestehenden Aufnahme zur ambulanten Operation, in eine Pflege- oder Reha-Einrichtung erfolgen, Tests für Besucher und Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, Tests aufgrund einer Warnung mit der Corona-Warn-App. Dies regelt die Corona-Testverordnung. Sie regelt auch die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte, die diese Tests durchführen und abrechnen können, jedoch nicht zulasten der einzelnen Kasse.

Die Bürgerinnen und Bürger
Selbsttests für den Eigengebrauch sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können die Tests in Apotheken, Drogeriemärkten und bei Discountern erwerben.

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Das Coronavirus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Überblick.

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