Für das Ausland absichern

Urlaub oder Sabbatical im Ausland? Was es zu beachten gilt und wann sich eine Auslandskrankenversicherung lohnt.

Artikel nach Kategorien filtern
Bildquelle: SBK

Michael Zaubzer, Auslandsberater bei der SBK, ist ein Weltenbummler: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Österreich, Schweiz – überall hat der Sozialversicherungsangestellte bereits bei Krankenkassen hospitiert. Warum? Damit er weit über den deutschen Tellerrand hinausschauen und SBK-Kunden optimal für die richtige Krankenversicherung während des Sabbaticals oder während eines Auslandsaufenthalts beraten kann.

Die Auslandsberatung muss sehr individuell erfolgen.

Ob man zwei oder neun Wochen in China Urlaub macht – das sind beim Versicherungsschutz zwei völlig unterschiedliche Konstellationen. Und wer gleich ein ganzes Sabbatjahr einlegen will, muss klären, ob und wie er kranken-, pflege- und rentenversichert ist. Gut, wer dann einen erfahrenen Berater wie Zaubzer an seiner Seite hat.

Warum ist das Thema Versicherungsschutz im Ausland so komplex?

Weil die Gesundheitssysteme sehr unterschiedlich sind. Vereinfacht gesagt, wird der Arzt in Deutschland leistungsgerechter bezahlt: „Behandelt er viele Patienten, dann bekommt er auch mehr Geld“, erklärt Zaubzer. In Spanien bekommt der Arzt dagegen ein Festgehalt von etwa 3.000 Euro im Monat – gleichgültig wie viele Patienten er versorgt. Alle zur Ausübung seines Berufs notwendigen Mittel bekommt der Arzt vom Staat gestellt: von der Liege über die Spritze bis hin zum Röntgengerät. Was nun beispielsweise ein Röntgenbild kostet, kann der spanische Arzt nicht sagen. Schließlich hat er die Rechnung des Geräts nie gesehen. Eine Gebührenordnung für Ärzte wie in Deutschland, die die Abrechnung der ärztlichen Leistungen regelt, gibt es in Spanien nicht.

Häufiges Vorurteil: In Deutschland sind Leistungssätze hoch

Bleiben wir in Spanien. Angenommen Sie verletzen sich dort das Bein. Der Arzt röntgt. Jetzt hat der Mediziner zwei Möglichkeiten. Erste: Er rechnet die Leistung über Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ab. Dann erhält er keinen Cent zusätzlich zu seinem Festgehalt. Option 2: Er schreibt Ihnen eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Da er keiner Gebührenordnung unterliegt, ruft er einen Fantasiepreis von 600 Euro auf. Sie zahlen. Was sollen Sie auch tun? Geröntgt ist geröntgt.

Laut Zaubzer wissen die Wenigsten, was beispielsweise ein Röntgenbild kostet. Der Leistungssatz für Röntgenaufnahmen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und nur dieser wird von der gesetzlichen Krankenversicherung am Ende erstattet. „Wir mussten dem Versicherten sagen, dass er von den gezahlten 600 Euro hier nur 23,50 Euro zurückbekommt,“ erzählt Zaubzer. „Hätte der Kunde eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, wäre der Rest von dieser übernommen worden“, so Zaubzer. Ärgerlich für den Betroffenen, denn die Investition in einen Zusatzschutz für das Ausland ist meist überschaubar.

Diese Fälle sind kein Einzelfall. Michael Zaubzer erinnert sich:

Zusatzversicherung: Die Auslandsreiseversicherung der ERGO

Wussten Sie, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im europäischen Ausland gesetzlich beschränkt sind und die SBK Ihnen deswegen anfallende Kosten – je nach Land – nicht oder nur teilweise erstatten darf? Unsere SBK-Auslandsexperten empfehlen Ihnen daher VOR Reiseantritt eine zusätzliche Absicherung in Form einer Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Alle Informationen zu der Zusatzversicherung für das Ausland von unserem SBK-Kooperationspartner ERGO finden Sie hier.

Die richtige Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen von mehr als acht Wochen und im Sabbatical.

Die Länge eines Urlaubs ist ein wichtiger Faktor, der bei der Auslandsreisekrankenversicherung berücksichtigt werden muss. Bei der ERGO Krankenversicherung AG etwa dürfen Reisen nicht länger als acht Wochen sein. "Theoretisch können Sie fünf Mal im Jahr acht Wochen verreisen. Aber eben nicht länger als acht Wochen", erklärt SBK-Auslandsberater Michael Zaubzer.

Wer länger am Stück unterwegs sein will, wie beispielsweise während eines Sabbaticals, der muss auf eine andere Versicherung zurückgreifen. Wenn ein Arbeitnehmer allerdings kündigt, um sich eine lange Auszeit für eine Weltreise zu nehmen, ist das wieder eine andere Konstellation als wenn der Mitarbeiter an einem Sabbatjahr-Modell des Arbeitgebers teilnimmt. "Siemens bietet seinen Mitarbeitern an, ein Sabbatical im Ausland zu nehmen. Dann bekommt der Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum nur noch einen Teil seines Gehalts ausgezahlt. Der Rest wird auf einem Konto angespart und verzinst. Dieses Geld erhält der Mitarbeiter dann während des Sabbatjahres. Der Mitarbeiter scheidet bei solchen Modellen also nicht aus dem Unternehmen aus", sagt Zaubzer. Damit bliebe er auch weiterhin kranken-, renten- und pflegeversichert.

Die richtige Auslandsreiseversicherung nach Kündigung beim Arbeitgeber

Völlig anders ist die Situation, wenn ein Arbeitnehmer seine Anstellung kündigt, um eine Pause einzulegen. "Mit der Kündigung ist der Krankenversicherungsschutz neu zu regeln", warnt Zaubzer. "Es entstehen Lücken im Versicherungsverlauf. Deshalb ist eine umfangreiche Beratung das A und O." Bei einem 25-Jährigen falle eine Lücke von einem Jahr noch nicht so stark ins Gewicht. "Kündigt ein 55-Jähriger für eine Jahresauszeit, dann fällt diese Auszeit in einen entscheidenden Zeitraum", erklärt der SBK-Auslandsberater. Hier müsse man schauen, wie möglichst keine Lücke im Verlauf entstehe: "Zum Beispiel kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein", sagt Zaubzer. Der Versicherte erhält dadurch die Garantie, dass er nach seinem Sabattical seinen Versicherungsschutz zu den gleichen Konditionen wie zuvor wieder aufnehmen kann.

SBK-Auslandsberatung

Wie sichere ich mich während meines Aufenthaltes optimal ab? Welche Schutzimpfungen sind wirklich empfehlenswert? Was ist beim Abschluss einer Zusatzversicherung besonders wichtig? Welche Einreisevorschriften gelten für mein Reiseziel und wie beantrage ich ein Visum für mein Reiseland? Unsere Experten von der SBK-Auslandsberatung unterstützen Sie bei allen Fragen zu längeren Auslandsaufenthalten - mit individueller und umfassender Beratung. Alle Informationen zu der SBK-Auslandsberatung finden Sie hier.

Auch lesenswert

Reise

Abgesichert in den Skiurlaub

SBK-Experte erklärt, warum eine Auslandskrankenversicherung für den Skiurlaub im Ausland wichtig ist

2