Geeigneter Wettbewerbsrahmen
Wir brauchen den Wettbewerb unter den Kassen für eine bestmögliche versichertenzentrierte Versorgung. Und Wettbewerb braucht faire Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der Kassenvielfalt.
Wettbewerb ist ein wichtiges Element im GKV-System. Versicherte sollten in diesem System eine nahezu unbeschränkte Wahlfreiheit besitzen, sich frei für ihre Kasse entscheiden und jederzeit die Möglichkeit haben, die Kasse zu wechseln. Dabei stehen die GKVen im Wettbewerb um die bestmögliche versichertenzentrierte Versorgung. Nur wenn Wahlfreiheit und faire Ausgangsbedingungen für die in Konkurrenz stehenden Akteure gegeben ist, konkurrieren sie tatsächlich im Sinne der Versicherten um die beste Qualität.
Ein fairer Wettbewerb gilt in der GKV jedoch nur sehr eingeschränkt. Das muss sich ändern:
Im System der GKV unterliegen die konkurrierenden Kassen unterschiedlichen Rechtsaufsichten. Die bundesunmittelbaren Kassen sind dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zugeordnet; die landesunmittelbaren Kassen unterstehen den Länderaufsichten. Beide Aufsichten praktizieren trotz neuer Vorgaben zu Abstimmung und Zusammenarbeit uneinheitliche Rechtsauslegungen. So ergibt sich die Situation, dass sich im gleichen Bundesland Versicherte in bestimmte Verträge landesunmittelbarer Kassen legitim einschreiben können, während derselbe Vertragsinhalt Versicherten der bundesunmittelbaren Kassen nicht offensteht.
Obwohl in den Verhandlungen um das Faire Kassenwahl-Gesetz (FKG) 2019 sowie 2020 im BMG der Handlungsbedarf erkannt und bereits Lösungsvorschläge diskutiert und erarbeitet wurden, kamen sie letztlich nicht zur Umsetzung. Die uneinheitliche Aufsichtspraxis herrscht bis heute vor. Obgleich ein Gutachtendes Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2020 die Ungleichheit der Rechtsaufsicht erneut bestätigte. Diese Uneinheitlichkeit geht direkt zu Lasten der Versicherten und ist einem Qualitätswettbewerb abträglich. Wir fordern daher eine einheitliche Rechtsaufsicht über alle Kassen.
Unausgewogene Marktstrukturen mit mangelnder Wahlfreiheit der Versicherten prägen das System der GKV. Weiterhin stehen die AOKn im Gegensatz zu den anderen Kassenarten nicht im Wettbewerb zueinander: Es besteht keine freie Kassenwahl der Versicherten. Gleichzeitig vereinen sie eine wettbewerbsverzerrende Marktmacht von teilweise regional über 50% im System. Größe führt jedoch nicht zu wirtschaftlicherem Handeln (z.B. bei Verwaltungskosten) und gesteigerter Kundenzufriedenheit.
Hier sind die Funktionen des Wettbewerbs zum Nachteil der Versicherten eingeschränkt. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen sollte hier Monopol- und Kartellbildung rechtlich geregelt werden. Bestehende kollektivvertragliche Regelungen sollten davon selbstverständlich nicht berührt werden. Jedoch sollte die Möglichkeit, Marktmacht zu Lasten der Mitbewerber am Markt auszunutzen, beseitigt werden. Es gilt, ausufernde Marktmacht zu begrenzen. Denn Konkurrenz um die beste Qualität kann nur florieren, wenn alle Marktteilnehmer ähnliche Ausgangsbedingungen vorfinden.
Vielfalt ist der Motor für Qualitätsorientierung von innen heraus. Kassen konkurrieren zunehmend um Servicequalität und Versorgungsqualität. Hier liegen die Grundlagen eines Systems, das die Vielfältigkeit der Versichertenbedürfnisse hervorragend abbilden kann. Überlegungen zu Zentralisierungen oder zur Reduktion der Kassenwahl sind der falsche Weg und mit Blick auf eine Qualitätsausrichtung kontraproduktiv.
Unser gesundheitspolitischer Themendienst zur Bundestagswahl
In unseren gesundheitspolitischen Themendiensten nehmen wir verschiedene, gesundheitspolitische Themen unter die Lupe. Von der Digitalisierung, über Qualitätstransparenz bin hin zu der Bedeutung von Wettbewerberb im Gesundheitswesen beleuchten wir die aktuellen Entwicklungen. Lesen Sie hier unseren Themendienst rund um Vielfalt und Wettbewerb:
Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2021: Monopole im Gesundheitswesen sind zu vermeiden (15.09.2021)
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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Um die vollen Potenziale auszuschöpfen, braucht es eine konsequentere Ausrichtung an einer nutzerzentrierten und gemeinwohlorientierten Datennutzung.
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Die vorhandenen Ressourcen müssen konsequent zum Wohle der Versicherten eingesetzt werden. Dazu ist es wichtig, unser Wirtschaften an Kriterien der Qualität und Nachhaltigkeit auszurichten.
Die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Datenschutz sollte in Deutschland die politisch-gesetzgeberische, aber auch gesellschaftliche Debatte viel umfassender prägen.