sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Arbeitgeberservice Arbeitgeberservice Online-Angebote Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement der SBK Beiträge Beiträge Beiträge 2024 Beitragszahlung & Fälligkeit Gehaltsrechner Fachthemen Fachthemen Alle Fachthemen Beiträge Meldungen Umlage Steuerrecht Sozialversicherung Arbeitsrecht Gesundheit Beiträge Übergangsbereich Anträge und Formulare Anträge und Formulare Formulare zum Ausdrucken Online-Formulare Entsendebescheinigung Neu bei der SBK? Tools & Services Tools & Services Online-Seminare für Firmen SBK-Arbeitgeber-Newsletter FAQ Arbeitgeber Werkstudierenden-Tool Englische Kundenberatung für Unternehmen Auslandsberatung Existenzgründer Auslandsberatung Entsendebescheinigung beantragen Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland Kontakt Kontakt Kundenberater-Suche
EnglishSuche
Kontakt

0800 072 572 599 99

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

Jetzt Ihren persönlichen

Kundenberater finden

Ich bin für Sie da

Menü Arbeitgeberservice Beiträge Fachthemen Anträge und Formulare Tools & Services Kontakt Arbeitgeberservice Online-Angebote Gesundheit am Arbeitsplatz Beiträge Beiträge 2024 Beitragszahlung & Fälligkeit Gehaltsrechner Fachthemen Alle Fachthemen Beiträge Meldungen Umlage Steuerrecht Sozialversicherung Arbeitsrecht Gesundheit Anträge und Formulare Formulare zum Ausdrucken Online-Formulare Entsendebescheinigung Neu bei der SBK? Tools & Services Online-Seminare für Firmen SBK-Arbeitgeber-Newsletter FAQ Arbeitgeber Werkstudierenden-Tool Englische Kundenberatung für Unternehmen Auslandsberatung Existenzgründer Kontakt Kundenberater-Suche Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement der SBK Beiträge Übergangsbereich Auslandsberatung Entsendebescheinigung beantragen Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishLogin

Sozialversicherungsbeiträge - Alle Fälligkeiten auf einen Blick

Wir haben Ihnen die Stichtage für die Einreichung Ihres Beitragsnachweises und Zahlung Ihrer Beiträge zusammengestellt.

Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist. Dies gilt für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sowie für die Umlagebeiträge. Die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung sind am 15. des Folgemonats fällig. Damit es zu einer Vereinfachung der Beitragsabführung kommt, empfehlen wir, die freiwilligen Beiträge zusammen mit den GSV-Beiträgen abzuführen.
 

SBK-Fälligkeitskalender 2025

Laden Sie sich den faltbaren SBK-Fälligkeitskalender 2025 herunter. So haben Sie alle Stichtage für die Einreichung der Beitragsnachweise und die monatlichen Fälligkeitstage für die Sozialversicherungsbeiträge auf einen Blick.

SBK-Fälligkeitskalender 2025


Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2025

MonatNov. 2024Dez. 2024Jan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.Jul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Termin27.23.29.26.27.28.27.26.29.27.26.29.26.23.

Gut zu wissen: Der Sozialversicherungsbeitrag ist am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.

Da es teilweise unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern gibt, können die Fälligkeiten von Krankenkasse zu Krankenkasse abweichen. Maßgebend ist der Sitz der Krankenkasse. Die SBK hat ihren Sitz in Baden-Württemberg.

 

Stichtage für die Einreichung Ihres Beitragsnachweises für das Jahr 2025

Als einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung Ihres Beitragsnachweises gilt der zweite Arbeitstag vor Beitragsfälligkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Beitragsnachweis bei der SBK durch Datenübermittlung eingegangen sein.

MonatNov. 2024Dez. 2024Jan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.Jul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Termin25.19.27.24.25.24.23.24.25.25.24.27.24.19.


Ihre Arbeitgeber-Betriebsnummer und Beitragskonto-Nummer

Wir bitten Sie, die für Ihr Unternehmen vom Arbeitsamt vergebene Betriebsnummer bei Zahlungen, auf den Beitragsnachweisen und beim Schriftverkehr unbedingt anzugeben. Nur so können Zahlungen und Beitragsnachweise sicher und ohne Mehraufwand Ihrem Beitragskonto zugeordnet werden. Die Angabe der Krankenkassen-Betriebsnummer reicht leider nicht aus. Bitte beachten Sie bei allen Zahlungen und Meldungen die Betriebsnummer der SBK.

Mehr zum Thema:

Bankverbindung der SBK

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

Jetzt anmelden

0800 072 572 599 99

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

Jetzt Ihren persönlichen

Kundenberater finden

Ich bin für Sie da

Folgen Sie uns auf

Facebook
Instagram
YouTube
X
LinkedIn
XING
TikTok
ArbeitgeberserviceOnline-AngeboteGesundheit am ArbeitsplatzBeiträgeBeitragsrechnerBeitragszahlung/FälligkeitFachthemenAlle FachthemenBeiträgeMeldungenUmlageSteuerrechtSozialversicherungArbeitsrechtGesundheitAnträge und FormulareFormulare zum AusdruckenOnline-FormulareNeu bei der SBK?Tools & ServicesOnline-Seminare für FirmenFAQ ArbeitgeberSBK-Arbeitgeber-NewsletterEnglische KundenberatungAuslandsberatungExistenzgründerKontaktArbeitgeber-TelefonKundenberater-Suche
Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zu den Einstellungen Zustimmen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern