Sozialversicherungsbeiträge - Alle Fälligkeiten auf einen Blick
Wir haben Ihnen die Stichtage für die Einreichung Ihres Beitragsnachweises und Zahlung Ihrer Beiträge zusammengestellt.
Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist. Dies gilt für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sowie für die Umlagebeiträge. Die Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung sind am 15. des Folgemonats fällig. Damit es zu einer Vereinfachung der Beitragsabführung kommt, empfehlen wir, die freiwilligen Beiträge zusammen mit den GSV-Beiträgen abzuführen.
SBK-Fälligkeitskalender 2025
Laden Sie sich den faltbaren SBK-Fälligkeitskalender 2025 herunter. So haben Sie alle Stichtage für die Einreichung der Beitragsnachweise und die monatlichen Fälligkeitstage für die Sozialversicherungsbeiträge auf einen Blick.
Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2025
Monat | Nov. 2024 | Dez. 2024 | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Termin | 27. | 23. | 29. | 26. | 27. | 28. | 27. | 26. | 29. | 27. | 26. | 29. | 26. | 23. |
Gut zu wissen: Der Sozialversicherungsbeitrag ist am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage.
Da es teilweise unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern gibt, können die Fälligkeiten von Krankenkasse zu Krankenkasse abweichen. Maßgebend ist der Sitz der Krankenkasse. Die SBK hat ihren Sitz in Baden-Württemberg.
Stichtage für die Einreichung Ihres Beitragsnachweises für das Jahr 2025
Als einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung Ihres Beitragsnachweises gilt der zweite Arbeitstag vor Beitragsfälligkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Beitragsnachweis bei der SBK durch Datenübermittlung eingegangen sein.
Monat | Nov. 2024 | Dez. 2024 | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Termin | 25. | 19. | 27. | 24. | 25. | 24. | 23. | 24. | 25. | 25. | 24. | 27. | 24. | 19. |
Ihre Arbeitgeber-Betriebsnummer und Beitragskonto-Nummer
Wir bitten Sie, die für Ihr Unternehmen vom Arbeitsamt vergebene Betriebsnummer bei Zahlungen, auf den Beitragsnachweisen und beim Schriftverkehr unbedingt anzugeben. Nur so können Zahlungen und Beitragsnachweise sicher und ohne Mehraufwand Ihrem Beitragskonto zugeordnet werden. Die Angabe der Krankenkassen-Betriebsnummer reicht leider nicht aus. Bitte beachten Sie bei allen Zahlungen und Meldungen die