Meldungen für Arbeitgeber
Alles Wissenswerte auf einem Blick
Die Krankenkassen, aber auch die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit benötigen von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb haben alle Arbeitgeber für ihre Beschäftigten Meldungen zu übermitteln.
Aufgrund der Änderungen durch das Flexirentengesetz gibt es oft Unsicherheiten, wie beschäftigte Altersrentner zu melden sind. Bei uns erhalten Sie einen Überblick mit Regeln für verschiedene Rentnergruppen.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Meldeverfahren zur Neueinrichtung von Firmenkonten eingeführt.
Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31.12. beschäftigten Arbeitnehmer zu erstellen.
DEÜV-Meldungen können nur über zertifizierte Abrechnungsprogramme an die Krankenkasse übermittelt werden.
Der alte Arbeitgeber meldet ab und der neue Arbeitgeber an. So läuft es, wenn ein Mitarbeiter den Job wechselt.
Am 01.01.2015 trat das GKV-Finanzstruktur und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) in Kraft.
Zum 1. Januar 2024 sind neue Meldepflichten bei Elternzeiten zu beachten.
Es wird ein neues Feld „Anzahl Kinder unter 25“ integriert.
Krankenkassen hatten bisher einen hohen bürokratischen Aufwand, um die Frage zu klären, wie ein ausländischer Saisonarbeitnehmer nach Beschäftigungsende krankenversichert ist.
Laut § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind Beschäftigte in den von Schwarzarbeit besonders betroffenen Wirtschaftsbranchen verpflichtet, einen amtlichen Ausweis mitzuführen.
Seit dem 4. Oktober 2023 ist das neue SV-Meldeportal freigeschaltet.
Versorgungsbezüge sind Arbeitgeberleistungen, die an eine frühere Erwerbstätigkeit anknüpfen.