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FAQ Arbeitgeber
Manchmal benötigen Sie von uns nur eine kleine Information, damit die Arbeit weiter gehen kann. Wir beantworten Ihnen hier die am häufigsten gestellten Fragen.
Für Ihre maschinelle Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise verwenden Sie bitte ausschließlich die Krankenkassen-Betriebsnummer der SBK.
Betriebsnummer 879 54 699 - Der maßgebliche Rechtskreis richtet sich nach dem Beschäftigungsort, also dem Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.
- Sind Personen in mehreren festen Arbeitsstätten beschäftigt, gilt als Beschäftigungsort die Arbeitsstätte, in der sie überwiegend beschäftigt sind.
- Erstreckt sich eine feste Arbeitsstätte über den Bezirk mehrerer Gemeinden, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem die Arbeitsstätte ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt hat.
- Ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden und wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten ausgeübt, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat.
Für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:
Kreditinstitut IBAN BIC (Swift) HypoVereinsbank DE86 7902 0076 0027 9131 80 HYVEDEMM455 Gläubiger-ID der SBK DE 65 ZZZ 000000 31973 Automatisch geht’s leichter: unser Abbuchungsverfahren
Nutzen Sie unser Abbuchungsverfahren. So müssen Sie sich nicht mehr um Ihre Überweisung kümmern und haben mehr Zeit für andere Dinge:
Gerne buchen wir die Beiträge ab. Nutzen Sie unser Abbuchungsverfahren. So müssen Sie sich nicht mehr um Ihre Überweisung kümmern und haben mehr Zeit für andere Dinge:
SEPA-Lastschriftmandat - Formular
Sie können uns das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat gerne per Fax übermitteln an: 0800 072 572 599 98.
Wir raten von einer Übermittlung Ihres SEPA-Lastschriftmandates per E-Mail ab, da dies ein sehr unsicheres Kommunikations-Medium ist.
Die Umlagesätze zur U1 (Krankheit) sowie U2 (Mutterschaft) sowie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer dazugehörigen Fachseite Umlageversicherung U1/U2.
Sie benötigen unsere Adresse oder Faxnummer? Oder möchten Sie gerne persönlich mit uns sprechen? Alle wichtigen Informationen auf einen Blick finden Sie auf unserer Seite Kontakt.
Vom allgemeinen Beitragssatz bis zum höchstmöglichen Zuschuss – die wichtigsten Rechengrößen finden Sie in dieser Übersicht oder in unserem Rechengrößen-Archiv.
Wir haben Ihnen die Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Stichtage für die Einreichung Ihrer Beitragsnachweise zusammengestellt. Informieren Sie sich.
Informieren Sie sich, was für Ihre Mitarbeiter der Rundumschutz in Sachen Gesundheit bei der SBK kostet. Die Beitrags-/ und Übergangsbereichrechner der SBK helfen Ihnen, die Kosten für den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter zuverlässig und schnell zu berechnen.
Wenn Sie bereits Umlagebeiträge an uns abführen, können Sie den Umlagetarif bis zum 31.01. eines Jahres wählen. Die Wahl muss schriftlich erfolgen. Sie sind an den gewählten Tarif bis zum Ende des Kalenderjahres gebunden. Sollten sie den Tarif wechseln wollen, haben Sie uns bis zum 31.01. des Folgejahres schriftlich zu informieren.
Sollten Sie nach Unterbrechung des Beitragskontos wieder einen Versicherten bei der SBK anmelden, so gilt der damals gewählte Tarif. Eine Wahlmöglichkeit besteht allerdings, sollten Sie erst im nächsten Kalenderjahr wieder einen Versicherten bei der SBK anmelden.
Führen Sie erstmals Umlagebeiträge an uns ab, können Sie sich bis zum Ende des Monats in dem erstmals Beiträge fällig werden, für einen Umlagetarif entscheiden. Die Wahl gilt dann für das gesamte Kalenderjahr. Eine Wahlmöglichkeit haben Sie dann wieder bis zum 31.01. des Folgejahres.
Einfach ausgedrückt: Wir möchten sicher sein, dass wir Auskünfte erteilen dürfen. Es könnte ja ansonsten "jeder" anrufen, um Daten zu Ihrer Beitragsabrechnung oder Informationen über Ihre Arbeitnehmer einzuholen.
Sie haben Ihren Steuerberater beauftragt, dass er Sie in Steuerangelegenheiten vertritt und bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten sowie bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten behilflich ist (§ 33 StBerG).
Um diesen Auftrag gegenüber Dritten (hier die SBK) nachweisen zu können benötigt der Steuerberater eine Legitimation durch eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Da wir als Sozialversicherungsträger strengen Datenschutzanforderungen unterliegen, müssen wir uns vor Auskunftserteilung zwingend eine Vollmacht vorlegen lassen.
Unsere Aufgabe ist es, die sensiblen Daten unserer Versicherten und Firmenkunden zu schützen. Hierbei setzen wir hohe Maßstäbe an.
Ohne gesetzliche Verpflichtung gemäß § 67 d SGB X oder Vorlage einer Vollmacht/Einwilligungserklärung unserer Versicherten bzw. Firmenkunden, geben wir keine Daten an Dritte heraus.
DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise dürfen nur als verschlüsselte Dateien an die Krankenkassen übertragen werden. Da manuelle Meldungen nicht zulässig sind, bleibt nur die Nutzung eines Erfassungsprogramms.
Gemeinsam mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) haben die Krankenkassen ein Produkt entwickelt, das alle Arbeitgeber oder Steuerberater kostenfrei beziehen können: sv.net
Zum Schutz der Daten werden diese vor der Übertragung verschlüsselt und sind somit für Unbefugte nicht lesbar.
Mehr Informationen zu sv.net finden Sie auf der Homepage der ITSG.
In einigen Lohnabrechnungsprogrammen wird die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) auch als
- BKK SBK HV West (BBNR 87954699)
bezeichnet.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Arbeitnehmer bei der SBK anmelden oder erstmals Beiträge an die SBK abführen möchten, dann haben wir alle wichtigen Informationen auf unserer Seite "Neu bei der SBK" für Sie zusammengestellt.
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. | Hier geht's zur Anmeldung |