FAQ Arbeitgeber
Manchmal benötigen Sie von uns nur eine kleine Information, damit die Arbeit weiter gehen kann. Wir beantworten Ihnen hier die am häufigsten gestellten Fragen.
Für Ihre maschinelle Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise verwenden Sie bitte ausschließlich die Krankenkassen-Betriebsnummer der SBK.
Betriebsnummer |
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879 54 699 |
Für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:
Kreditinstitut | IBAN | BIC (Swift) |
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UniCredit Bank GmbH | DE86 7902 0076 0027 9131 80 | HYVEDEMM455 |
Gläubiger-ID der SBK | DE 65 ZZZ 000000 31973 |
Maschinelle Übermittlung
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.
Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend.
Informationen hierzu und wie man die Daten überträgt erfahren Sie auf unserer Seite
Die Umlagesätze zur U1 (Krankheit) sowie U2 (Mutterschaft) sowie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer dazugehörigen Fachseite
Sie benötigen unsere Adresse oder Faxnummer? Oder möchten Sie gerne persönlich mit uns sprechen? Alle wichtigen Informationen auf einen Blick finden Sie auf unserer Seite
Vom allgemeinen Beitragssatz bis zum höchstmöglichen Zuschuss – die wichtigsten Rechengrößen finden Sie in unserem
Wir haben Ihnen die Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Stichtage für die Einreichung Ihrer Beitragsnachweise zusammengestellt.
Informieren Sie sich, was für Ihre Beschäftigten der Rundumschutz in Sachen Gesundheit bei der SBK kostet. Der
Wenn Sie bereits Umlagebeiträge an uns abführen, können Sie den Umlagetarif bis zum 31.01. eines Jahres wählen. Die Wahl muss schriftlich erfolgen. Sie sind an den gewählten Tarif bis zum Ende des Kalenderjahres gebunden. Sollten sie den Tarif wechseln wollen, haben Sie uns bis zum 31.01. des Folgejahres schriftlich zu informieren.
Sollten Sie nach Unterbrechung des Beitragskontos wieder einen Versicherten bei der SBK anmelden, so gilt der damals gewählte Tarif. Eine Wahlmöglichkeit besteht allerdings, sollten Sie erst im nächsten Kalenderjahr wieder einen Versicherten bei der SBK anmelden.
Führen Sie erstmals Umlagebeiträge an uns ab, können Sie sich bis zum Ende des Monats in dem erstmals Beiträge fällig werden, für einen Umlagetarif entscheiden. Die Wahl gilt dann für das gesamte Kalenderjahr. Eine Wahlmöglichkeit haben Sie dann wieder bis zum 31.01. des Folgejahres.
Einfach ausgedrückt: Wir möchten sicher sein, dass wir Auskünfte erteilen dürfen. Es könnte ja ansonsten "jeder" anrufen, um Daten zu Ihrer Beitragsabrechnung oder Informationen über Ihre Beschäftigten einzuholen.
Sie haben eine Steuerberatung beauftragt, dass er Sie in Steuerangelegenheiten vertritt und bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten sowie bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten behilflich ist (§ 33 StBerG).
Um diesen Auftrag gegenüber Dritten (hier die SBK) nachweisen zu können benötigt die Steuerberatung eine Legitimation durch eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Da wir als Sozialversicherungsträger strengen Datenschutzanforderungen unterliegen, haben wir uns vor Auskunftserteilung zwingend eine Vollmacht vorlegen zu lassen.
Unsere Aufgabe ist es, die sensiblen Daten unserer Versicherten und Firmenkunden zu schützen. Hierbei setzen wir hohe Maßstäbe an.
Ohne gesetzliche Verpflichtung gemäß § 67 d SGB X oder Vorlage einer Vollmacht/Einwilligungserklärung unserer Versicherten bzw. Firmenkunden, geben wir keine Daten an Dritte heraus.
Maschinelle Übermittlung
Übermitteln Sie uns Ihre Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.
Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend.
Informationen hierzu und wie man die Daten überträgt erfahren Sie auf unserer Seite
DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise dürfen nur als verschlüsselte Dateien an die Krankenkassen übertragen werden. Da manuelle Meldungen nicht zulässig sind, bleibt nur die Nutzung eines Erfassungsprogramms.
Die Sozialversicherungsträger haben ein Portal zur Verfügung gestellt, in dem Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben können.
Mehr Informationen zum SV-Meldeportal finden Sie auf der
In einigen Lohnabrechnungsprogrammen wird die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) auch als
bezeichnet.
Wenn Sie zum ersten Mal Beschäftigte bei der SBK anmelden oder erstmals Beiträge an die SBK abführen möchten, dann haben wir alle wichtigen Informationen auf unserer Seite