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Beiträge zur Sozialversicherung Arbeitgeber 2024

Jedes Jahr werden die maßgeblichen Werte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Informieren Sie sich über die Eckdaten für 2024.

Damit Sie sich einen schnellen Überblick über alle wichtigen Rechengrößen verschaffen können, haben wir Ihnen die Rechengrößen 2024 übersichtlich zusammengestellt.

Rechengrößen ab 01.01.2024

 

Betriebsnummer

Die Krankenkassen-Betriebsnummer der SBK  - 87954699 - gilt für Ihre maschinelle Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise.

Beitragssätze

Krankenversicherung bundeseinheitlicher allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Krankenversicherung bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz14,00 %
Zusatzbeitragssatz SBK  1,70 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz  1,70 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitsförderung  2,60 %
Beiträge aus Versorgungsbezügen Krankenversicherung*14,60 % + 1,70 %
Insolvenzgeldumlage  0,06 %
Künstlersozialabgabe  5,00 %

*Ab 1. Januar 2024 gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig.

Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung

 Basis-Beitrag

Beitragszuschlag (+)
oder – abschlag (-)

AG-AnteilAN-AnteilGesamt-Beitrag
Mitglieder ohne Kinder3,40 %+ 0,60 %*1,70 %2,30 %
(1,70 % + 0,60 %)
4,00 %
Mitglieder mit 1 Kind3,40 %0,00 %1,70 %1,70 %3,40 %
Mitglieder mit 2 Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 0,25 %1,70 %1,45 %
(1,70 % - 0,25 %)
3,15 %
Mitglieder mit 3 Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 0,50 %1,70 %1,20 %
(1,70 % - 0,50 %)
2,90 %
Mitglieder mit 4 Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 0,75 %1,70 %0,95 %
(1,70 % - 0,75 %)
2,65 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 1,00 %1,70 %0,70 %
(1,70 % - 1,00 %)
2,40 %

*für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr

Gut zu wissen: Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres des zweiten oder jedes weiteren Kindes fällt der Beitragsabschlag für dieses Kind weg. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt für die Eltern der Basisbeitragssatz von 3,4 Prozent.

Umlageversicherung

Umlageversicherung – U1 bei Krankheit – Premiumtarif70 %2,60 %
Umlageversicherung – U1 bei Krankheit – Basistarif50 %1,60 %
Umlageversicherung – U2 bei Mutterschaft100 %0,30 %

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

Krankenversicherungsfrei sind Beschäftigte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dieser Grenzwert wird im Jahr 2024 bundesweit 69.300 Euro betragen.

Für Versicherte, die am 31.12.2002 in einer privaten Vollversicherung versichert waren, gilt eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.100 Euro, die ebenfalls unverändert bleibt.

 jährlich in €
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze69.300
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV)62.100

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt Beiträge für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

 jährlich in €monatlich in €
Krankenversicherung / Pflegeversicherung62.1005.175
Rentenversicherung / Arbeitsförderung – alte Bundesländer90.6007.550
Rentenversicherung / Arbeitsförderung – neue Bundesländer89.4007.450
(inkl. Zusatzbeitrag 1,7 %)Höchstbeitrag
mtl. in €
AG-Zuschuss
mtl. in €
Krankenversicherung843,53421,77
Pflegeversicherungabhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren  87,98
Pflegeversicherung für (Pflege-)Versicherte ohne Kind207  87,98
Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung
in Sachsen
   62,10
PKV-Versicherte Arbeitnehmer (max.) 406,24

Beiträge für geringfügig Beschäftigte - Krankenversicherung

 pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Minijob-Zentrale

      13,00 %

Beiträge für geringfügig Beschäftigte - Rentenversicherung

 pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Minijob-Zentrale
      15,00 %

Pauschalsteuer (einschließlich Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag)

 zur Minijob-Zentrale

        2,00 %
Faktor "F"                  0,6846

Weiterführende Informationen zu Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro finden Sie auf unserer Seite Übergangsbereich

monatlich in €
Geringverdienergrenze (Auszubildende, Praktikanten)325
 Brutto/Tag in €Netto/Tag in €
ohne Zuschlag Pflegeversicherung**120,75105,90
mit Zuschlag Pflegeversicherung120,75105,07

**ohne Abschläge für Kinder unter 25 Jahren

Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Werte. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach West und Ost unterschieden. Anhand der Bezugsgröße werden zum Beispiel die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.

 monatlich in €
Krankenversicherung /Pflegeversicherung (bundeseinheitlich)3.535
Rentenversicherung / Arbeitsförderung – alte Bundesländer3.535
Rentenversicherung / Arbeitsförderung – neue Bundesländer3.465

Beitrag Anwartschaftsversicherung

monatlich in €

Krankenversicherung (einschließlich Zusatzbeitrag)

57,62
Pflegeversicherung mit 1 Kind*12,02

Pflegeversicherung (Zuschlag für (Pflege-)Versicherte ohne Kind)

14,14

*abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren

Bankverbindungen für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr

KreditinstitutIBANBIC (Swift)
UniCredit Bank GmbHDE86 7902 0076 0027 9131 80HYVEDEMM455


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Mehr zum Thema:

SBK-Gehaltsrechner

SEPA-Lastschriftmandat - Formular

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Maschinelle Datenübermittlung (Meldungen, Beitragsnachweise)

Informationen zum Umlageverfahren U1/U2

Rechengrößen-Archiv

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