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Beiträge zur Sozialversicherung Arbeitgeber 2024

Jedes Jahr werden die maßgeblichen Werte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Informieren Sie sich über die Eckdaten für 2024.

Damit Sie sich einen schnellen Überblick über alle wichtigen Rechengrößen verschaffen können, haben wir Ihnen die Rechengrößen 2024 übersichtlich zusammengestellt.

Rechengrößen ab 01.01.2024 PDF, 266 KB

Betriebsnummer

Die Krankenkassen-Betriebsnummer der SBK  - 87954699 - gilt für Ihre maschinelle Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise.

Beitragssätze

Krankenversicherung bundeseinheitlicher allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Krankenversicherung bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz14,00 %
Zusatzbeitragssatz SBK  1,70 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz  1,70 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitsförderung  2,60 %
Beiträge aus Versorgungsbezügen Krankenversicherung*14,60 % + 1,70 %
Insolvenzgeldumlage  0,06 %
Künstlersozialabgabe  5,00 %

*Ab 1. Januar 2024 gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig.

Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung

 Basis-Beitrag

Beitragszuschlag (+)
oder – abschlag (-)

AG-AnteilAN-AnteilGesamt-Beitrag
Mitglieder ohne Kinder3,40 %+ 0,60 %*1,70 %2,30 %
(1,70 % + 0,60 %)
4,00 %
Mitglieder mit 1 Kind3,40 %0,00 %1,70 %1,70 %3,40 %
Mitglieder mit 2 Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 0,25 %1,70 %1,45 %
(1,70 % - 0,25 %)
3,15 %
Mitglieder mit 3 Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 0,50 %1,70 %1,20 %
(1,70 % - 0,50 %)
2,90 %
Mitglieder mit 4 Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 0,75 %1,70 %0,95 %
(1,70 % - 0,75 %)
2,65 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern,
unter 25 Jahren
3,40 %- 1,00 %1,70 %0,70 %
(1,70 % - 1,00 %)
2,40 %

*für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr

Gut zu wissen: Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres des zweiten oder jedes weiteren Kindes fällt der Beitragsabschlag für dieses Kind weg. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt für die Eltern der Basisbeitragssatz von 3,4 Prozent.

Umlageversicherung

Umlageversicherung – U1 bei Krankheit – Premiumtarif70 %2,60 %
Umlageversicherung – U1 bei Krankheit – Basistarif50 %1,60 %
Umlageversicherung – U2 bei Mutterschaft100 %0,30 %

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

Krankenversicherungsfrei sind Beschäftigte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dieser Grenzwert wird im Jahr 2024 bundesweit 69.300 Euro betragen.

Für Versicherte, die am 31.12.2002 in einer privaten Vollversicherung versichert waren, gilt eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.100 Euro, die ebenfalls unverändert bleibt.

 jährlich in €
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze69.300
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV)62.100

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt Beiträge für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

 jährlich in €monatlich in €
Krankenversicherung / Pflegeversicherung62.1005.175
Rentenversicherung / Arbeitsförderung – alte Bundesländer90.6007.550
Rentenversicherung / Arbeitsförderung – neue Bundesländer89.4007.450

Bankverbindungen für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr

KreditinstitutIBANBIC (Swift)
HypoVereinsbankDE86 7902 0076 0027 9131 80HYVEDEMM455


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Maschinelle Datenübermittlung (Meldungen, Beitragsnachweise)

Informationen zum Umlageverfahren U1/U2

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