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Kurzarbeit

Kurzarbeit soll Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage ermöglichen, Kündigungen zu vermeiden.

Die konjunkturelle Situation führt in immer mehr Branchen zu Schwierigkeiten. Für die Beschäftigten in betroffenen Unternehmen bedeutet Kurzarbeit, dass die Arbeitszeit und damit auch das Arbeitsentgelt entsprechend herabgesetzt wird. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch den Staat in gewisser Höhe durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen.

Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht

Das Thema "Coronavirus" beeinträchtigt auch das Arbeitsleben. In Deutschland muss in vielen Firmen die Arbeitszeit reduziert werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Vereinfachung der Beantragung von Kurzarbeitergeld beschlossen.

Aktuell: Erleichterter Zugang endet am 30.06.2023

Mit der Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer beschlossen. Diese Regelungen laufen am 30.06.2023 aus.

Auch die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen werden beendet:

a) Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, wurde abgesenkt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent.

b) Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wurde vollständig verzichtet.

c) Leiharbeitnehmenden wurde der Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglicht.

Wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen, erfahren Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

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