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Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

In der Krankenversicherung bezeichnet die Jahresarbeitsentgeltgrenze - auch Versicherungspflichtgrenze genannt - die Einkommensgrenze, oberhalb der ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist.

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze

In der Krankenversicherung bezeichnet die Jahresarbeitsentgeltgrenze - auch Versicherungspflichtgrenze genannt - die Einkommensgrenze, oberhalb der ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist.

Es ist zwischen zwei unterschiedlichen Jahresarbeitsentgeltgrenzen zu unterscheiden.

Die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ gilt für Beschäftigte, die zum 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (Krankenvollversicherung) versichert waren.

Zu welchem Zeitpunkt ist das Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln?

Das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt für 12 Monate im Voraus ist bei

zu berechnen. Dies gilt auch, wenn die Einstellung oder eine Änderung des Arbeitsentgelts unterjährig erfolgt. Für die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts ist also das Zeitjahr und nicht das Kalenderjahr zu berücksichtigen.

Welche Bezüge zählen zum Jahresarbeitsentgelt?

Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Hierzu zählt beispielsweise das laufende Arbeitsentgelt. Auch Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld laut Tarifvertrag) und pauschal vergütete Überstunden sind zu berücksichtigen. Vergütungen für vertraglich vorgesehenen Bereitschaftsdienst zählen bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ebenso mit.

Nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählen, beispielsweise Familienzuschläge oder Überstundenvergütungen, die unregelmäßig gezahlt werden.

Hinweis: Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden die Entgelte zusammengerechnet. Eine Besonderheit gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Eine einzelne geringfügige Beschäftigung ist bei der Berechnung des Jahresarbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Wird jedoch eine zweite - für sich betrachtet ebenfalls geringfügige - Beschäftigung ausgeübt, wird nur diese auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze angerechnet.

Wie berechnet sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt?

Summe aller Bezüge aus der Beschäftigung
./. Einkünfte, die kein Arbeitsentgelt sind
./. Unregelmäßiges Arbeitsentgelt (z. B. Überstundenvergütung)
./. Familienzuschläge (z. B. Kinderzuschlag)
= Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

Bei einem gleich bleibenden Monatslohn ist dieser mit 12 zu multiplizieren, um auf das Jahresarbeitsentgelt zu kommen.

Bei einem Stundenlohn ist folgende Formel zu verwenden:

"Stundenlohn x individuelle Arbeitszeit ohne Überstunden x 13 / 3"

Bei schwankenden Bezügen muss das Arbeitsentgelt gewissenhaft geschätzt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Schätzung falsch war, so bleibt es für die Vergangenheit bei der einmal getroffenen Entscheidung. Eine Umstellung ist nur für die Zukunft möglich.

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