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Sachbezugswerte 2024

Mit den Werten für 2024 müssen Sie rechnen

Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.

Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise des Vorjahres angepasst. Für 2024 wird der Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 herangezogen.

Sachbezugswerte für freie Verpflegung*

Werte in €FrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung gesamt
monatlich65124124313
kalendertäglich  2,17  4,13  4,13    10,43

*gilt auch für Kantinenmahlzeiten

Sachbezugswerte für freie Unterkunft

monatlich in €278
kalendertäglich in €9,27

Mehr zum Thema:

Sachbezugswerte-Archiv

Rechengrößen-Archiv

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