Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Das Haushaltsbegleitgesetz regelt die Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN-Zuschlägen).
Allgemeines
SFN-Zuschläge sind nur beitragsfrei, wenn der Grundlohn, auf dem sie berechnet werden, nicht mehr als 25 Euro je Stunde beträgt.
Freuen werden sich Ihre Arbeitnehmer wahrscheinlich nicht, wenn sie an den Feiertagen 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingsten oder Fronleichnam arbeiten müssen. Damit sich die Stimmung der betroffenen Mitarbeiter etwas aufhellt, verlangt der Gesetzgeber für bestimmte Feiertagszuschläge keine Abgaben. So bleiben Feiertagszuschläge bis 125 Prozent unversteuert. Zuschläge, die am Jahresende für die Arbeit an den beiden Weihnachtstagen anfallen, sind sogar bis 150 Prozent steuerfrei.
Beitragsfreie Zuschläge zahlen Sie "neben dem Grundlohn" - also immer zusätzlich. Dazu rechnen Sie diesen Grundlohn (= das für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zustehende Arbeitsentgelt) zunächst in einen Stundenlohn um und setzen ihn mit höchstens 25 Euro pro Stunde an. Zuschläge, die Sie von einem höheren Stundenlohn als 25 Euro pro Stunde berechnen, und Zuschläge, die über den gesetzlichen Prozentwerten liegen, sind beitragspflichtig – aber nur soweit, wie sie die Freigrenzen überschreiten.
Insofern handelt es sich bei dem Grenzwert von 25 Euro um eine Art Freibetrag.
Im Steuerrecht gilt sogar ein Grundlohn von 50 Euro pro Stunde. Das heißt: Steuerfreie Feiertagszuschläge, die Sie auf einem Grundlohn von mehr als 50 Euro pro Stunde berechnen und zahlen, sind mit dem überschießenden Teil steuerpflichtig.
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. | Hier geht's zur Anmeldung |